Abschreibungsrechner

Berechnen Sie die Abschreibung (AfA): Linear oder degressiv, mit AfA-Plan, GWG-Sofortabschreibung, Gebäude-AfA und interaktiver AfA-Tabelle mit den häufigsten Nutzungsdauern.

Jährliche AfA (linear)
2.000,00 €
5 Jahre Nutzungsdauer | Restwert nach 5J.: 0 €

📋 Wirtschaftsgut

📊 AfA-Plan

JahrAfARestwert
12.000,00 €8.000,00 €
22.000,00 €6.000,00 €
32.000,00 €4.000,00 €
42.000,00 €2.000,00 €
52.000,00 €0,00 €

⚠️ Hinweis: GWG bis 800€ netto: Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2). Degressive AfA seit 2024: max 20% oder 2× linearer Satz (§ 7 Abs. 2). Computer, Software, Smartphones: Sofortabschreibung (BMF 2021). Gebäude-AfA: Wohngebäude ab 2023 = 3% (33 J.), davor 2% (50 J.). Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar! Nutzungsdauern nach amtlicher AfA-Tabelle (BMF).

Abschreibung (AfA) — Die Kunst der steuerlichen Wertminderung

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG ist eines der wichtigsten Instrumente zur Steueroptimierung in Unternehmen. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts systematisch über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen und dadurch den steuerlichen Gewinn zu mindern — ohne dass dabei tatsächlich Liquidität abfließt.

Grundlagen der linearen Abschreibung

Die lineare AfA ist die Standardmethode und basiert auf einer einfachen mathematischen Formel:

AfA pro Jahr = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren

Ein praktisches Beispiel: Eine Maschine kostet 50.000 € und hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Die jährliche AfA beträgt somit 5.000 € oder 10% des Anschaffungspreises. Im ersten Jahr wird jedoch zeitanteilig abgeschrieben (pro rata temporis) — bei Anschaffung im April nur 9/12 der Jahres-AfA, also 3.750 €.

Die degressive Abschreibung — Comeback 2024

Nach jahrelangem Verbot ist die degressive AfA seit dem 1. Januar 2024 wieder erlaubt. Sie ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren, was zu einem besseren Cashflow durch Steuerersparnisse führt. Die Berechnung erfolgt immer vom jeweiligen Buchwert (Restwert):

  • Maximaler degressiver Satz: 20% oder das Doppelte des linearen Satzes (je nachdem, was niedriger ist)
  • Übergang zur linearen AfA: Sobald die lineare AfA vom Restwert höher ist als die degressive
  • Vorteil: Frontloading der Steuerersparnis, bessere Liquidität in den ersten Jahren

Rechenbeispiel degressive AfA: Maschine 100.000 €, 10 Jahre Nutzungsdauer:

  • Jahr 1: 100.000 × 20% = 20.000 € AfA (Restwert: 80.000 €)
  • Jahr 2: 80.000 × 20% = 16.000 € AfA (Restwert: 64.000 €)
  • Jahr 3: 64.000 × 20% = 12.800 € AfA (Restwert: 51.200 €)
  • Übergang zu linear ab Jahr 4: 51.200 ÷ 7 Jahre = 7.314 € p.a.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) — Die 800-Euro-Regel

GWG nach § 6 Abs. 2 EStG bieten eine erhebliche Vereinfachung. Die Grenzen sind klar definiert:

  • Bis 800 € netto: Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich
  • 250,01 - 1.000 € netto: Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung oder Sammelposten
  • Sammelposten: 20% pro Jahr über 5 Jahre, beginnend im Anschaffungsjahr

Sonderregelungen für digitale Wirtschaftsgüter

Das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 revolutionierte die IT-Abschreibung: Computer Hardware, Software und digitale Wirtschaftsgüter können unabhängig vom Anschaffungspreis sofort abgeschrieben werden. Dies umfasst:

  • Desktop-Computer, Laptops, Tablets
  • Smartphones und Mobilgeräte
  • Software und Betriebssysteme
  • Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner, Monitore

Gebäude-AfA — Die Langstrecke der Abschreibungen

Immobilien folgen besonderen Regeln nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG:

  • Wohngebäude (ab 2023): 3% linear über 33,33 Jahre
  • Wohngebäude (bis 2022): 2% linear über 50 Jahre
  • Gewerbeimmobilien: 3% linear über 33,33 Jahre
  • Grundstück: Nicht abschreibbar, da wertstabil

AfA-Tabellen und Nutzungsdauern

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in den offiziellen AfA-Tabellen des BMF festgelegt. Häufige Beispiele:

  • PKW, LKW: 6 Jahre
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • Produktionsmaschinen: 8-15 Jahre
  • EDV-Hardware: 3 Jahre (oft sofort abschreibbar)
  • Betriebsgebäude: 25-50 Jahre je nach Art

Steuerliche Strategie und Timing

Die Wahl der Abschreibungsmethode sollte zur Unternehmenssituation passen:

  • Startups und wachsende Unternehmen: Degressive AfA für besseren Cashflow
  • Etablierte Unternehmen: Lineare AfA für planbare, gleichmäßige Belastung
  • Jahresende-Käufe: Bei GWG sofortigen Abschreibungseffekt nutzen
  • Periodenverschiebung: Anschaffungen kurz vor Jahresende maximieren den ersten AfA-Betrag

Häufige Fehlerquellen und Compliance

Bei der AfA-Berechnung sollten folgende Aspekte beachtet werden:

  • Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr: Kauf im September = 4/12 der Jahres-AfA
  • Umsatzsteuer: Bei Nettoausweis ist die USt nicht abschreibbar
  • Sammelposten: Einmal gewählt, kann nicht mehr gewechselt werden
  • Poolabschreibung: Alternativ zu Sammelposten, aber mit anderen Regeln

Häufige Fragen

Linear oder degressiv?

Degressiv spart am Anfang mehr Steuern. Linear ist einfacher und gleichmäßiger.

GWG-Grenze?

Bis 800€ netto sofort abschreiben. IT-Geräte und Software immer sofort (seit 2021).

Gebäude-AfA?

Wohngebäude ab 2023: 3% (33J.), davor 2% (50J.). Grundstück nicht abschreibbar.