Arbeitszeitrechner

Berechnen Sie Ihre tägliche Arbeitszeit, prüfen Sie gesetzliche Pausen nach ArbZG, erfassen Sie Ihre Woche mit Überstunden-Saldo und berechnen Sie Ihren Stundenlohn aus dem Monatsgehalt.

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Gesetzlich: mind. 30 Min bei dieser Anwesenheit

📊 Ergebnis

Anwesenheit
9h 0m
Pause
30 Min
Arbeitszeit
8h 30m
Dezimal
8.5h
✅ Arbeitszeit im gesetzlichen Rahmen
🟢 Arbeitszeit🟡 Pause

Arbeitszeit richtig berechnen — Das deutsche Arbeitszeitrecht in der Praxis

Die systematische Erfassung der Arbeitszeit ist seit dem wegweisenden BAG-Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) für alle deutschen Arbeitgeber verpflichtend geworden. Das Bundesarbeitsgericht folgte damit der EU-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 14.05.2019, Rs. C-55/18) und machte deutlich: Arbeitnehmer haben einen durchsetzbaren Anspruch auf objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassung. Unser Rechner unterstützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der rechtskonformen Zeiterfassung.

Grundlagen der Arbeitszeitberechnung

Die Berechnung der täglichen Arbeitszeit folgt einer einfachen Formel:

Arbeitszeit = Arbeitsende - Arbeitsbeginn - Pausenzeit

Wichtig: Zur Arbeitszeit gehören nur die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich seine Arbeitsleistung erbringt oder zur Verfügung steht. Wegzeiten zur Arbeit, Umkleidezeiten (außer bei besonderer Arbeitskleidung) und Pausen zählen grundsätzlich nicht dazu.

Detaillierte Pausenregelungen nach ArbZG § 4

Das Arbeitszeitgesetz regelt Pausen präzise und ohne Ausnahmen für normale Arbeitsplätze:

Pausendauer nach Arbeitszeit:

  • Bis zu 6 Stunden: Keine gesetzliche Pausenpflicht
  • Mehr als 6 bis zu 9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause
  • Mehr als 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause

Pausenverteilung und Timing:

  • Mindestblock: Jeder Pausenabschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen
  • Zeitpunkt: Pausen dürfen nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen
  • Spätestens nach 6 Stunden: Nach spätestens 6 Stunden ununterbrochener Arbeit muss eine Pause eingelegt werden
  • Freiwilligkeit: Der Arbeitgeber darf keine bezahlten Arbeitspausen anordnen

Maximale Arbeitszeiten und Grenzen (ArbZG §§ 3, 5, 6)

Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt klare Obergrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit:

Tägliche Arbeitszeit:

  • Regelarbeitszeit: 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag)
  • Verlängerung möglich: Bis zu 10 Stunden täglich
  • Ausgleichspflicht: Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen muss der 8-Stunden-Durchschnitt eingehalten werden
  • Sonn- und Feiertagsruhe: Grundsätzliches Beschäftigungsverbot nach § 9 ArbZG

Ruhezeiten:

  • Mindestruhezeit: 11 zusammenhängende Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • Ausnahmen: In Krankenhäusern, Gastronomie und anderen Bereichen nach § 5 Abs. 2 ArbZG
  • Verkürzung: Nur in bestimmten Fällen auf bis zu 9 Stunden, mit Ausgleich innerhalb von 4 Wochen

Stundenlohn-Berechnung — Mathematik und Praxis

Die korrekte Berechnung des Stundenlohns ist wichtiger als gedacht, da sie auch für die Bewertung von Überstunden relevant ist:

Die Standardformel:

Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat

Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden:

  • Vollzeit (40h/Woche): 40 × 4,348 = 173,9 Stunden/Monat
  • Teilzeit (30h/Woche): 30 × 4,348 = 130,4 Stunden/Monat
  • Teilzeit (20h/Woche): 20 × 4,348 = 87,0 Stunden/Monat

Der Faktor 4,348 ergibt sich aus: (365,25 Tage ÷ 7 Tage) ÷ 12 Monate = 4,348 Wochen/Monat

Praktische Beispiele:

  • Beispiel 1: 3.500 € brutto, 40h/Woche → 3.500 ÷ 173,9 = 20,12 €/Stunde
  • Beispiel 2: 2.800 € brutto, 30h/Woche → 2.800 ÷ 130,4 = 21,47 €/Stunde
  • Beispiel 3: 5.200 € brutto, 40h/Woche → 5.200 ÷ 173,9 = 29,90 €/Stunde

Überstunden — Rechtslage und Durchsetzung

Das Thema Überstunden ist komplex und wird durch verschiedene Rechtsquellen geregelt:

Anordnung von Überstunden:

  • Arbeitsvertrag: Muss Überstunden ausdrücklich vorsehen
  • Tarifvertrag: Kann Überstundenpflicht regeln
  • Betriebsvereinbarung: Ergänzende Regelungen möglich
  • Notfälle: Außergewöhnliche betriebliche Erfordernisse (§ 315 BGB)
  • Grenzen: Überstunden dürfen nie die ArbZG-Höchstgrenzen überschreiten

Vergütung von Überstunden:

  • Grundsatz: Überstunden müssen vergütet werden (§ 612 BGB)
  • Pauschalabgeltung: Nur bei Führungskräften und eindeutiger Vereinbarung zulässig
  • Zuschläge: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in Tarifverträgen üblich (25-50%)
  • Freizeitausgleich: Kann statt Bezahlung vereinbart werden

Dokumentation und Beweis:

Seit der Zeiterfassungspflicht haben sich die Beweisregeln verschoben:

  • Arbeitgeberpflicht: Objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassung
  • Eigene Dokumentation: Trotzdem empfehlenswert für Kontrollzwecke
  • Verjährung: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
  • Ausschlussfrist: Arbeits- oder Tarifverträge können kürzere Fristen vorsehen

Besonderheiten für verschiedene Beschäftigungsarten

Jugendliche (JArbSchG):

  • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
  • Überstunden: Grundsätzlich verboten
  • Pausen: 30 Min bei 4,5-6h, 60 Min bei mehr als 6h
  • Ruhezeit: Mindestens 12 Stunden (statt 11 bei Erwachsenen)

Schwangere und Stillende (MuSchG):

  • Maximale Arbeitszeit: 8,5 Stunden täglich
  • Mehrarbeit: Verboten
  • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden
  • Nachtarbeit: Zwischen 20:00 und 6:00 Uhr verboten

Digitale Zeiterfassung und Compliance

Moderne Zeiterfassung muss verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • Objektiv: Nicht manipulierbar, automatisch
  • Verlässlich: Ausfallsicher, korrekt
  • Zugänglich: Einsehbar für Arbeitnehmer und Kontrollbehörden
  • Datenschutz: DSGVO-konform, zweckgebunden
  • Aufbewahrung: Mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Häufige Fragen zur Arbeitszeit

Wie berechne ich meine Arbeitszeit?

Ende minus Beginn minus Pause. Beispiel: 08:00-17:00 mit 30 Min Pause = 8h 30m netto Arbeitszeit.

Wie viel Pause muss ich machen?

ArbZG: Bei >6h mind. 30 Min, bei >9h mind. 45 Min. Kann in 15-Min-Blöcke aufgeteilt werden.

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?

Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,348). Bei 3.500 € und 40h = 20,12 €/Stunde.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Grundsätzlich ja. Kein gesetzlicher Zuschlag, aber Tarifverträge sehen oft 25-50% vor. Alternativ Freizeitausgleich.

Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Max 8h/Tag (ausnahmsweise 10h bei Ausgleich in 6 Monaten). Mind. 11h Ruhezeit zwischen Schichten.