Eigenbedarfskündigung-Rechner
Berechnen Sie Kündigungsfristen bei Eigenbedarf, prüfen Sie Ihre Chancen auf Widerspruch nach der Sozialklausel und schätzen Sie die anfallenden Kosten — kostenlos und ohne Registrierung.
📅 Zeitplan
⚠️ Wichtig: Widerspruchsfrist
Als Mieter müssen Sie bis spätestens 31.08.2026 (2 Monate vor Mietende) schriftlich Widerspruch einlegen, wenn Sie sich auf die Sozialklausel (§ 574 BGB) berufen wollen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch nicht mehr möglich!
💡 Eigenbedarf — Ihre Rechte als Mieter
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben konkret begründen. Als Mieter haben Sie das Recht auf Widerspruch nach der Sozialklausel (§ 574 BGB), wenn der Umzug eine unzumutbare Härte darstellen würde. Lassen Sie jede Eigenbedarfskündigung anwaltlich prüfen!
Eigenbedarfskündigung — was Mieter wissen müssen
Eine Eigenbedarfskündigung ist für Mieter oft ein Schock. Der Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist wirksam — und Mieter haben mehr Rechte, als viele denken.
Kündigungsfristen nach Mietdauer
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c BGB):
- Unter 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
- Ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Mieter eingehen, damit sie zum Ende dieses Monats wirksam wird. Eine Kündigung, die am 5. eines Monats zugeht, verlängert die Frist effektiv um einen Monat.
Formelle Anforderungen an die Kündigung
Damit eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, muss sie:
- Schriftlich erfolgen (eigenhändige Unterschrift, kein Fax/E-Mail)
- Den Eigenbedarf konkret begründen (Name der Person, Grund des Bedarfs)
- Auf das Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB hinweisen
- Von allen Vermietern unterschrieben sein (bei Eigentümergemeinschaft)
- An alle Mieter adressiert sein (bei mehreren Mietern im Vertrag)
Sozialklausel — Widerspruch bei Härte (§ 574 BGB)
Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Typische Härtegründe:
- Hohes Alter: Besonders bei über 70-Jährigen mit langer Mietdauer (BGH-Rechtsprechung)
- Schwere Krankheit: Wenn der Umzug die Gesundheit gefährden würde
- Schwangerschaft/Kleinkinder: Besonderer Schutz
- Fehlender Ersatzwohnraum: Kein vergleichbarer Wohnraum zu angemessenen Bedingungen
- Verwurzelung: Sehr lange Mietdauer, tiefe Bindung an das soziale Umfeld
Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Mietende schriftlich beim Vermieter eingehen (§ 574b BGB).
Vorgetäuschter Eigenbedarf — Schadensersatz
Wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht (der Vermieter bezieht die Wohnung nicht selbst oder gibt sie kurz darauf wieder auf), hat der ehemalige Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Der BGH hat klargestellt, dass der Vermieter die Beweislast trägt, wenn der Eigenbedarf kurz nach dem Auszug wegfällt. Ersatzfähig sind: Umzugskosten, Mietdifferenz, Maklerkosten und Renovierungskosten in der neuen Wohnung.
Sperrfristen nach Umwandlung
Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gilt eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren (§ 577a BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Sperrfrist auf bis zu 10 Jahre verlängert sein (z.B. München, Berlin, Hamburg). Während der Sperrfrist ist eine Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?
3 Monate (unter 5 Jahre Mietdauer), 6 Monate (5-8 Jahre) oder 9 Monate (ab 8 Jahre). Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen.
Was ist die Sozialklausel?
Nach § 574 BGB können Mieter einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn der Umzug eine unzumutbare Härte darstellt. Der Widerspruch muss 2 Monate vor Mietende schriftlich erfolgen.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf, fehlender/unzureichender Begründung, laufender Sperrfrist, Verstoß gegen die Anbietpflicht oder formalen Fehlern.
Muss der Vermieter eine Alternativwohnung anbieten?
Ja, der Vermieter muss vergleichbare freie Wohnungen im selben Haus oder in seiner Verfügungsgewalt anbieten. Unterlässt er dies, kann die Kündigung unwirksam sein.
Kann ich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Schadensersatz verlangen?
Ja — Umzugskosten, Mietdifferenz, Maklerkosten und weitere Kosten. Der Vermieter trägt die Beweislast, wenn der Eigenbedarf kurz nach dem Auszug wegfällt.