Erbfolge-Rechner 2024

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Güterstände.

Nachlasswert (€)
Kinder

⚖️ Gesetzliche Erbfolge

Ehegatte/in
50% Erbanteil
250.000 €
Kind 1
25% Erbanteil
125.000 €
Kind 2
25% Erbanteil
125.000 €

📊 Verteilung

Ehegatte/in50%
Kind 125%
Kind 225%

⚖️ Info: Gesetzliche Erbfolge ohne Testament. Zugewinngemeinschaft: Ehegatte 1/2, Rest nach Köpfen an Kinder. Pflichtteil: 1/2 des gesetzlichen Erbteils. §§ 1922ff, 2303 BGB. Keine Rechtsberatung.

Gesetzliche Erbfolge — Systematik des deutschen Erbrechts

Das deutsche Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) folgt einem durchdachten System aus Ordnungen, Güterständen und Schutzrechten. Diese Systematik soll sowohl den mutmaßlichen Willen des Erblassers als auch den Schutz der Familie gewährleisten — ein Balanceakt zwischen Testierfreiheit und Solidaritätsprinzip.

Die vier Erbordnungen nach §§ 1924 ff. BGB

Das Gesetz gliedert potenzielle Erben in vier hierarchische Ordnungen, wobei vorrangige Ordnungen nachrangige vollständig ausschließen:

  • 1. Ordnung (§ 1924 BGB): Abkömmlinge — Kinder, Enkel, Urenkel
  • 2. Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern und deren Abkömmlinge — Geschwister, Neffen, Nichten
  • 3. Ordnung (§ 1926 BGB): Großeltern und deren Abkömmlinge — Onkel, Tanten, Cousins
  • 4. Ordnung (§ 1928 BGB): Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Innerhalb jeder Ordnung gilt das Repräsentationsprinzip: Nähere Verwandte schließen entferntere aus. Verstorbene werden durch ihre Abkömmlinge vertreten.

Ehegattenerbrecht und Güterstandsabhängigkeit

Das Ehegattenerbrecht nach § 1931 BGB variiert erheblich je nach Güterstand:

  • Zugewinngemeinschaft (Standard): 1/4 erbrechtlich + 1/4 güterrechtlich = 1/2 Gesamtanteil
  • Gütertrennung: Neben 1 Kind: 1/2, neben 2 Kindern: 1/3, neben 3+ Kindern: 1/4
  • Gütergemeinschaft: Neben Erben 1. Ordnung: 1/4, neben Erben 2. Ordnung: 1/2

Der "güterrechtliche" Zuschlag bei Zugewinngemeinschaft pauschalisiert den Zugewinnausgleich und vereinfacht die Abwicklung erheblich.

Pflichtteilsrecht — Schutz vor Enterbung

§ 2303 BGB gewährt bestimmten Angehörigen einen unentziehbaren Mindestanteil am Nachlass — den Pflichtteil. Berechtigt sind: Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern (nur bei kinderlosen Erblassern). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben zu erfüllen. Berechnung: Pflichtteil = (gesetzlicher Erbteil ÷ 2) × Nachlasswert.

Praktische Berechnungsbeispiele

Familie in Zugewinngemeinschaft, 2 Kinder, Nachlass 400.000€:

  • Gesetzliche Erbfolge: Ehegatte 200.000€ (1/2), Kinder je 100.000€ (je 1/4)
  • Bei Enterbung eines Kindes: Pflichtteil 50.000€ (1/8 von 400.000€)
  • Bei Enterbung des Ehegatten: Pflichtteil 100.000€ (1/4 von 400.000€)

Diese Systematik verhindert vollständige Enterbung naher Angehöriger und sichert existenzielle Mindestbeteiligung.

Besonderheiten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht — unabhängig von der Beziehungsdauer oder gemeinsamen Kindern. Nur durch Testament oder Erbvertrag können sie bedacht werden. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Ehen gleichgestellt (§ 10 LPartG). Diese rechtliche Lücke bei nichtehelichen Partnerschaften erfordert aktive Nachlassplanung.

Erbschaftssteuerliche Aspekte

Die Erbschaftsteuer nach ErbStG berücksichtigt Verwandtschaftsgrade durch gestaffelte Freibeträge:

  • Ehegatte: 500.000€ steuerfrei
  • Kinder: 400.000€ pro Kind
  • Enkel: 200.000€ pro Enkel
  • Geschwister/Eltern: 20.000€
  • Sonstige: 20.000€

Die Steuerklassen bestimmen zudem die Steuersätze: Ehegatten und Kinder (Steuerklasse I: 7-30%), Geschwister (Steuerklasse II: 15-43%), Fernere Verwandte (Steuerklasse III: 30-50%).

Vorerbschaft und Nacherbschaft

§§ 2100 ff. BGB ermöglichen zeitlich gestaffelte Erbfolgen. Der Vorerbe erhält das Vermögen zunächst, nach seinem Tod oder zu einem bestimmten Zeitpunkt folgt der Nacherbe. Klassisches Beispiel: Ehegatte wird Vorerbe, Kinder Nacherben. Dies schützt das Vermögen vor Verschwendung oder Wiederverheiratung, schränkt aber den Vorerben erheblich ein.

Testamentsvollstreckung und Vermögenssicherung

Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder minderjährigen Erben kann Testamentsvollstreckung angeordnet werden (§§ 2197 ff. BGB). Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass professionell und setzt den Erblasserwillen durch. Dies verhindert Streitigkeiten zwischen Miterben und gewährleistet ordnungsgemäße Abwicklung.

Europäisches Erbrecht und internationale Aspekte

Die EU-Erbrechtsverordnung regelt seit 2015 grenzüberschreitende Erbfälle. Grundsatz: Das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts ist anwendbar. Deutsche können jedoch deutsches Erbrecht durch Rechtswahl im Testament bestimmen. Bei Auslandsvermögen sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

Digitaler Nachlass und moderne Herausforderungen

Digitale Vermögenswerte (Kryptowährungen, Online-Konten, Datenbestände) stellen neue Herausforderungen dar. Der BGH entschied 2018: Facebook-Profile sind vererblich, unterliegen aber Datenschutzbestimmungen. Erblasser sollten digitale Vermögenswerte explizit regeln und Zugangsdaten sicher hinterlegen.

Das deutsche Erbrecht verbindet jahrhundertealte Prinzipien mit modernen Anforderungen — ein lebendiges System, das kontinuierlich an gesellschaftliche Veränderungen angepasst wird und dabei den Spagat zwischen Tradition und Innovation meistert.