Fünftelregelung-Rechner

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) bei Abfindungen und außerordentlichen Einkünften — mit Vergleichsrechnung, Ersparniskurve und Übersicht der Anwendungsfälle.

💼 Einkommen

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💰
1.931,10 € Ersparnis
durch die Fünftelregelung (inkl. Soli)
Ohne FünftelregelungMit FünftelregelungErsparnis
Einkommensteuer gesamt35.597,87 €33.767,44 €1.830,43 €
Davon auf Abfindung24.691,03 €22.860,60 €
Effektiver Steuersatz auf Abfindung41.15 %38.1 %
Solidaritätszuschlag1.957,88 €1.857,21 €100,67 €
Gesamtersparnis1.931,10 €
So funktioniert die Berechnung:
  1. Steuer auf reguläres Einkommen (50.000,00 €) = 10.906,84 €
  2. 1/5 der Abfindung = 12.000,00 €
  3. Steuer auf zvE + 1/5 Abfindung (62.000,00 €) minus Steuer auf zvE = Differenz
  4. Differenz × 5 = 22.860,60 € Steuer auf Abfindung

💡 Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung lohnt sich besonders, wenn die außerordentlichen Einkünfte (z.B. Abfindung) deutlich höher sind als das reguläre Einkommen — denn dann würden sie den Steuersatz überproportional in die Höhe treiben. Je niedriger das reguläre Einkommen und je höher die Abfindung, desto größer die Ersparnis. Bei sehr niedrigem zvE (unter dem Grundfreibetrag) kann die Ersparnis besonders hoch sein.

Fünftelregelung — die wichtigste Steuervergünstigung bei Abfindungen

Wer eine Abfindung erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. Durch die progressive Einkommensteuer kann eine hohe Einmalzahlung den Steuersatz drastisch erhöhen — im schlimmsten Fall wird fast die Hälfte der Abfindung vom Fiskus einbehalten. Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG mildert diesen Effekt, indem die außerordentlichen Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt werden.

So funktioniert die Berechnung

Die Fünftelregelung wird in vier Schritten berechnet:

  1. Steuer auf reguläres Einkommen (zvE ohne Abfindung) berechnen
  2. Steuer auf zvE plus 1/5 der Abfindung berechnen
  3. Differenz bilden: Steuer aus Schritt 2 minus Steuer aus Schritt 1
  4. Differenz × 5: Das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung

Durch diese Berechnung wird verhindert, dass die volle Abfindung den Steuersatz in die höchsten Progressionsstufen treibt. Stattdessen wird nur der Steuersatz-Anstieg für 1/5 der Abfindung berechnet und dann verfünffacht.

Änderung ab 2025: Nur noch über die Steuererklärung

Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2025 (Wachstumschancengesetz) ist dies nicht mehr möglich. Die Fünftelregelung muss nun über die Einkommensteuererklärung beantragt werden. Das bedeutet:

  • Die Abfindung wird zunächst voll versteuert (volle Lohnsteuer)
  • Die Steuerersparnis wird erst mit dem Steuerbescheid erstattet
  • Es kann 12–18 Monate dauern, bis Sie die Erstattung erhalten
  • Planen Sie die Liquiditätslücke ein!

Wichtig: Die Fünftelregelung selbst wurde nicht abgeschafft — nur der Weg der Anwendung hat sich geändert.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Damit die Fünftelregelung angewendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zusammenballung von Einkünften: Die außerordentlichen Einkünfte müssen in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen (= alles in einem Kalenderjahr)
  • Außerordentlicher Charakter: Es muss sich um eine atypische, nicht regelmäßig wiederkehrende Zahlung handeln
  • Entschädigung oder Abfindung: Die Zahlung muss für den Verlust von Einnahmen entschädigen
  • Nicht vom Arbeitnehmer veranlasst: Die Kündigung darf nicht vom Arbeitnehmer selbst ausgehen

Optimierungstipps

  • Auszahlungszeitpunkt: Verhandeln Sie, dass die Abfindung in einem Jahr mit niedrigem regulären Einkommen gezahlt wird (z.B. nach dem Ausscheiden)
  • Kirchenaustritt: Ein Austritt vor dem Jahr der Abfindungszahlung spart Kirchensteuer auf die gesamte Abfindung
  • Steuerklassenwechsel: Bei Ehepaaren kann ein Wechsel in Steuerklasse III die Lohnsteuerbelastung auf die Abfindung reduzieren
  • Einzahlung in Altersvorsorge: Sonderzahlungen in Rürup-Rente oder bAV senken das zvE und verstärken den Fünfteleffekt

Häufige Fragen zur Fünftelregelung

Was ist die Fünftelregelung?

Eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG). Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, wodurch der progressive Steuersatzanstieg gemildert wird.

Für welche Einkünfte gilt sie?

Abfindungen, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Jubiläumszuwendungen und Kapitalabfindungen aus bAV. Nicht für reguläres Gehalt oder jährliche Boni.

Was ändert sich ab 2025?

Die Fünftelregelung wird nicht mehr vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung berücksichtigt, sondern muss über die Steuererklärung beantragt werden. Die Regelung selbst besteht weiterhin.

Kann ich Splittingtarif und Fünftelregelung kombinieren?

Ja, beides kann kombiniert werden. Die kombinierte Ersparnis kann erheblich sein, besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?

Bei bereits hohem Einkommen im Spitzensteuersatz und kleiner Abfindung. In seltenen Fällen kann die normale Besteuerung sogar günstiger sein — prüfen Sie es mit dem Rechner.