Handwerkerkosten-Rechner

Berechnen Sie Ihren Steuerbonus für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: Bis zu 5.710 € Steuerabzug pro Jahr — direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom Einkommen!

📋 Rechnungen / Leistungen erfassen

Gesamte Steuerermäßigung (direkt von der Steuer abgezogen!)
900,00 €
bei 5.900,00 € Gesamtkosten (4.500,00 € Lohnanteil)
🔧 Handwerkerleistungen
420,00 €
Lohn: 2.100,00 €Max: 1.200,00 €
🏠 Haushaltsnahe Dienste
480,00 €
Lohn: 2.400,00 €Max: 4.000,00 €
👤 Minijob im Haushalt
0,00 €
Lohn: 0,00 €Max: 510,00 €
PositionBruttoLohnanteilMaterialTyp
Malerarbeiten Wohnung3.500,00 €2.100,00 €1.400,00 €🔧 Handwerker
Putzhilfe (monatlich × 12)2.400,00 €2.400,00 €0,00 €🏠 Haushaltsnah

💡 Wichtige Hinweise

  • Nur Lohnkosten absetzbar — Materialkosten nicht! Lassen Sie beides getrennt auf der Rechnung ausweisen.
  • Zahlung per Überweisung — Barzahlung wird vom Finanzamt NICHT anerkannt!
  • Steuerermäßigung, kein Abzug: Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen (nicht vom Einkommen).
  • Pro Haushalt, nicht pro Person — Ehepaare teilen sich die Höchstbeträge.
  • Auch Mieter profitieren: Nebenkosten-Abrechnung enthält oft absetzbare Posten (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege).

💡 § 35a EStG — direkt von der Steuer abgezogen

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist besonders wertvoll, weil sie direkt von der Steuerschuld abgezogen wird (nicht nur vom zu versteuernden Einkommen). Maximal können Sie jährlich absetzen: 1.200 € für Handwerkerleistungen + 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen + 510 € für Minijobs im Haushalt = bis zu 5.710 € Steuerersparnis.

§ 35a EStG: Der unterschätzte Steuerbonus für Ihr Zuhause

Der Steuerbonus nach § 35a Einkommensteuergesetz gehört zu den wertvollsten und gleichzeitig am häufigsten übersehenen Steuervorteilen für Privatpersonen. Anders als die meisten anderen Abzugsposten reduziert er nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das bedeutet: Jeder Euro Steuerbonus spart Ihnen tatsächlich einen Euro Steuern — unabhängig von Ihrem Steuersatz.

Die drei Kategorien des Steuerbonus

1. Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG

Sie können 20% der Lohnkosten für Handwerkerleistungen abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dies entspricht Lohnkosten von bis zu 6.000 Euro. Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen:

  • Malerarbeiten, Tapezieren, Bodenverlegung
  • Sanitär- und Elektroinstallationen
  • Heizungswartung und -reparaturen
  • Dacharbeiten und Fassadensanierung
  • Schornsteinfeger und Wartungsdienste
  • Gartenbau und Landschaftsarbeiten

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie 20% der Kosten abziehen, maximal 4.000 Euro pro Jahr (entspricht 20.000 Euro Gesamtkosten). Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Familienmitglieder erledigt werden könnten:

  • Hausreinigung und Fensterputzen
  • Gartenpflege und Rasenmähen
  • Kinderbetreuung im Haushalt
  • Pflege und Betreuung von Angehörigen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Tierbetreuung und Haustierpflege

3. Beschäftigung einer Haushaltshilfe nach § 35a Abs. 1 EStG

Für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe (Minijob bis 538 Euro monatlich) können Sie 20% der Kosten abziehen, maximal 510 Euro pro Jahr. Dies entspricht jährlichen Kosten von 2.550 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen und praktische Umsetzung

Objektbezogene Voraussetzungen:

Die Arbeiten müssen in Ihrem selbstgenutzten Haushalt durchgeführt werden. Das umfasst sowohl Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser als auch Mietwohnungen. Bei vermieteten Objekten ist der Steuerbonus nicht anwendbar — hier können die Kosten jedoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

Formelle Voraussetzungen:

  • Rechnungsstellung: Die Arbeitskosten müssen in einer ordnungsgemäßen Rechnung getrennt von Materialkosten ausgewiesen werden
  • Zahlungsnachweis: Die Zahlung muss per Überweisung, Lastschrift oder EC-Karte erfolgen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt
  • Aufbewahrungspflicht: Rechnungen und Zahlungsbelege müssen für mögliche Nachfragen des Finanzamts aufbewahrt werden

Strategien zur Maximierung des Steuervorteils

Jahresgrenze beachten: Wenn Ihre Handwerkerkosten die Höchstgrenze überschreiten, können Sie größere Projekte auf zwei Kalenderjahre verteilen, um den Steuerbonus in beiden Jahren voll auszuschöpfen.

Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Mieter können von § 35a profitieren. Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf absetzbare Posten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage. Der Vermieter muss die Lohnkostenanteile separat ausweisen.

Berechnungsbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1 - Umfassende Renovierung:

  • Malerarbeiten: 3.000€ Lohnkosten → Steuerbonus: 600€
  • Sanitärinstallation: 2.500€ Lohnkosten → Steuerbonus: 500€
  • Elektrikerarbeiten: 1.500€ Lohnkosten → Steuerbonus: 100€ (Maximum erreicht)
  • Gesamter Steuerbonus: 1.200€

Beispiel 2 - Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Wöchentliche Reinigungskraft: 2.400€/Jahr → Steuerbonus: 480€
  • Gartenpflege: 1.800€/Jahr → Steuerbonus: 360€
  • Kinderbetreuung: 6.000€/Jahr → Steuerbonus: 1.200€
  • Weitere Dienste: 10.800€ → Steuerbonus: 1.960€ (Maximum erreicht)
  • Gesamter Steuerbonus: 4.000€

Maximaler Gesamtbonus: Bei optimaler Nutzung aller drei Kategorien können Sie bis zu 5.710 Euro (1.200 + 4.000 + 510) jährlich an Steuern sparen — eine erhebliche Entlastung, die jeder Steuerpflichtige nutzen sollte.

Häufige Fragen zu Handwerkerkosten

Was kann ich absetzen?

20% der Lohnkosten für Handwerker (max. 1.200 €) + 20% haushaltsnahe Dienste (max. 4.000 €) + 20% Minijob-Hilfe (max. 510 €). Gesamt bis 5.710 €.

Auch als Mieter?

Ja! Nebenkostenabrechnung prüfen: Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung, Winterdienst sind absetzbar.

Warum keine Barzahlung?

Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen als Nachweis. Barzahlungen werden kategorisch abgelehnt — auch mit Quittung.