Minijob-Rechner
Berechnen Sie alle Abgaben für Minijobs 2025/2026 — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit Nettolohn, Rentenversicherung und Stundenberechnung.
Eingaben
AN zahlt 3,6 % Eigenanteil, erwirbt aber Rentenansprüche.
Monatslohn: 520,00 € · Max. 10.0 Std./Woche bei Mindestlohn
Ergebnis
Für den Arbeitnehmer
Für den Arbeitgeber
Minijob-Regelungen 2025
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 538 € nicht übersteigt. Diese Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 538 € entspricht exakt 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (Stand 2025). Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (mit Ausnahme der optionalen Rentenversicherung) und in der Regel keine Lohnsteuer — das Bruttogehalt ist nahezu identisch mit dem Nettogehalt.
Abgaben beim Minijob
Die Abgabenlast verteilt sich beim Minijob sehr einseitig auf den Arbeitgeber:
- Arbeitgeber: Pauschale von insgesamt ca. 30-31 % auf das Bruttoeinkommen: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer (inkl. Kirchensteuer und Soli), plus Umlagen U1 (1,1 %), U2 (0,22 %) und Insolvenzgeldumlage (0,06 %)
- Arbeitnehmer: Optional 3,6 % Rentenversicherung als Eigenanteil (Aufstockung auf den vollen Beitragssatz von 18,6 %, da der AG bereits 15 % zahlt). Die Befreiung kann schriftlich beantragt werden, gilt dann aber für die gesamte Beschäftigungsdauer.
- Steuer: 2 % Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber (der häufigste Fall) ODER individuelle Besteuerung nach Steuerklasse — bei Steuerklasse I-IV fällt in der Regel keine Lohnsteuer an
Rentenversicherung: Opt-out gut überlegen
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht klingt verlockend, kostet aber langfristig. Mit dem Eigenanteil von 3,6 % (ca. 19 € bei 538 € Verdienst) erwerben Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Rente. Das ist relevant für: den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (Voraussetzung: 36 Pflichtbeitragsmonate in den letzten 5 Jahren), die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren für die Altersrente und den Anspruch auf Rehabilitation. Besonders für Berufsanfänger, Studierende und Personen mit geringer Rentenanwartschaft ist die Opt-in-Variante empfehlenswert.
Minijob und Hauptjob kombinieren
Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist abgabenfrei für den Arbeitnehmer (der erste Minijob). Das Minijob-Einkommen bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei — eine der attraktivsten legalen Möglichkeiten, das Nettoeinkommen zu steigern. Wichtig: Ab dem zweiten Minijob wird dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll sozialversicherungspflichtig. Bei mehreren Minijobs ohne Hauptjob bleibt der erste Minijob geringfügig, alle weiteren werden zusammengerechnet.
Unterschied Minijob und Midijob
Verdienen Sie zwischen 538,01 € und 2.000 € monatlich, befinden Sie sich im Übergangsbereich (Midijob nach § 20 Abs. 2 SGB IV). Hier zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen gleitend ansteigen — von ca. 0 % bei 538,01 € bis zum vollen Arbeitnehmeranteil bei 2.000 €. Der große Vorteil: Sie erwerben volle Ansprüche bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung, zahlen aber deutlich weniger als regulär Beschäftigte. Ein Midijob kann daher finanziell attraktiver sein als die Begrenzung auf 538 €.
Rechte der Minijobber
Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte: bezahlten Urlaub (mindestens 24 Werktage anteilig), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen), Mutterschutz, Kündigungsschutz und den gesetzlichen Mindestlohn. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot ist gemäß § 4 TzBfG unzulässig.
Häufige Fragen zum Minijob
Wie viel darf man 2025 im Minijob verdienen?
Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 556 Euro pro Monat (6.672 Euro pro Jahr). Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie ergibt sich aus 10 Wochenstunden × Mindestlohn × 13/3.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von insgesamt ca. 31,4 % des Bruttolohns:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung
- 2 % pauschale Lohnsteuer
- 1,1 % Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)
- 0,22 % Umlage U2 (Mutterschaft)
- 0,06 % Insolvenzgeldumlage
Bei einem Privathaushalt-Minijob sind die Sätze deutlich niedriger (ca. 13,6 %).
Muss man als Minijobber Steuern zahlen?
Nein, als Minijobber zahlen Sie keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Lohnsteuer von 2 % ab. Der Bruttolohn wird nicht auf Ihre Einkommensteuererklärung angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob liegt bei einem monatlichen Verdienst bis 556 Euro vor. Ein Midijob (Übergangsbereich) umfasst Verdienste zwischen 556,01 und 2.000 Euro. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen ansteigen.
Kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Ja, Minijobber können sich auf Antrag befreien lassen. Dann entfällt der Eigenanteil von 3,6 %. Allerdings erwerben Sie dann keine vollen Rentenansprüche und die Beschäftigungszeit zählt nicht als Wartezeit.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze. Entscheidend ist nur die Verdienstgrenze von 556 Euro. Beim Mindestlohn von 12,82 € (2025) ergibt das maximal ca. 10 Stunden pro Woche.