Nebenjob-Steuerrechner

Berechnen Sie Steuern und Sozialabgaben für Ihren Nebenjob: Minijob, Midijob, regulärer Zweitjob oder selbstständige Nebentätigkeit — mit Vergleichstabelle und Freibeträgen (Übungsleiterpauschale, Ehrenamt).

📋 Nebenjob-Angaben

💰 Ergebnis

Minijob
Brutto/Monat450,00 €
Pauschalsteuer (2%, AG zahlt)9,00 €
Netto450,00 €/Monat
Netto/Jahr
5.400,00 €
Netto-Quote
100%
✅ Gültiger Minijob — pauschal 2% Steuer durch AG.

⚠️ Haftungsausschluss: Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von vielen Faktoren ab (Familienstand, Kinder, andere Einkünfte, Kirchensteuer etc.). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.

Nebenjob-Steuer — was bleibt netto übrig?

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Nebenjob. Doch wie viel davon tatsächlich netto ankommt, hängt stark von der Art der Beschäftigung ab. Ein Minijob lässt fast 100% netto übrig, ein Zweitjob in Steuerklasse 6 dagegen nur 55-65%. Wer die Regeln kennt, kann erheblich mehr von seinem Zusatzverdienst behalten.

Minijob — der Klassiker

Bis 538 €/Monat ist der Minijob für Arbeitnehmer praktisch abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal ca. 30% (Rentenversicherung 15%, Krankenversicherung 13%, Umlagen ~2%). Die Pauschalsteuer von 2% trägt ebenfalls der Arbeitgeber. Optional kann der Arbeitnehmer auf die RV-Befreiung verzichten und 3,6% eigenen RV-Beitrag zahlen — das erhöht die Rentenansprüche minimal, kostet aber bares Geld. Unsere Empfehlung: RV-Befreiung nutzen, sofern Sie nicht kurz vor der Rente stehen.

Midijob — der Übergangsbereich

Zwischen 538,01 € und 2.000 € monatlich greift der Übergangsbereich (früher „Gleitzone"). Der Vorteil: Die Sozialversicherungsbeiträge steigen nur langsam von fast 0% auf den vollen Satz. Nachteil: Als Zweitjob wird er in Steuerklasse 6 versteuert — ohne Grundfreibetrag. Effektiv bleiben ca. 55-70% netto.

Selbstständiger Nebenjob

Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit (unter 20 Stunden/Woche) fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben) wird über die Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Besonders attraktiv: Wer als Übungsleiter, Trainer oder in der Pflege tätig ist, kann bis zu 3.000 €/Jahr steuerfrei verdienen (Übungsleiterpauschale). Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es die Ehrenamtspauschale von 840 €/Jahr.

Tipps zur Optimierung

  • Nur ein Minijob: Nur ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt privilegiert. Ein zweiter wird zusammengerechnet.
  • 538-€-Grenze beachten: Auch gelegentliches Überschreiten kann den gesamten Job SV-pflichtig machen. Ausnahme: max. 2 Monate über der Grenze (unvorhersehbar).
  • Übungsleiterpauschale nutzen: Wer in Vereinen, Schulen oder sozialen Einrichtungen tätig ist, sollte prüfen, ob die Pauschale gilt.
  • Selbstständig + Minijob: Sie können gleichzeitig einen Minijob UND eine selbstständige Nebentätigkeit haben — beide werden getrennt beurteilt.
  • Arbeitgeber informieren: Nebentätigkeiten müssen dem Hauptarbeitgeber gemeldet werden. Verschweigen kann zur Kündigung führen.

Häufige Fragen zum Nebenjob

Wie viel darf ich mit einem Minijob verdienen?

Bis 538 € monatlich (6.456 € jährlich). Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Steuer- und SV-frei für den Arbeitnehmer.

Was ist ein Midijob?

Verdienst zwischen 538,01 € und 2.000 €/Monat. Reduzierte SV-Beiträge, aber Lohnsteuer in Steuerklasse 6.

Muss ich den Nebenjob versteuern?

Minijob: Nein (AG zahlt 2% pauschal). Midijob/Zweitjob: Ja, Steuerklasse 6. Selbstständig: Ja, über Einkommensteuer.

Was ist die Übungsleiterpauschale?

3.000 €/Jahr steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Betreuer, Pfleger bei gemeinnützigen Organisationen.

Kann ich Minijob und Hauptjob kombinieren?

Ja, ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt privilegiert. Aber nur einer — ein zweiter Minijob wird voll versteuert.