Pfändungsrechner

Berechnen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag und den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens nach § 850c ZPO — mit Pfändungstabelle 2025/2026, Unterhaltspflichten und Tilgungsdauer-Rechner.

Ehepartner, Kinder oder andere Personen, denen Sie Unterhalt schulden.

Geschützt: 2.197,60 €Pfändbar: 302,40 €
0 €2.500,00 €
Pfändungsfreibetrag
1.491,75 €
Pfändbarer Betrag
302,40 €
Verbleibendes Einkommen
2.197,60 €
Pfändungsquote
12.1 %

💡 Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO) schützt ein Existenzminimum vor Gläubigerzugriff. Aktuell (ab 01.07.2024) beträgt der Grundfreibetrag 1.491,75 € monatlich. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich der geschützte Betrag. Oberhalb des Freibetrags wird ein Teil des Einkommens pfändbar — aber nie das gesamte Einkommen. Die Pfändungstabelle wird alle zwei Jahre (zum 1. Juli) an die Lebenshaltungskosten angepasst.

Pfändungsfreigrenzen — Ihr geschütztes Existenzminimum

Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO schützen Schuldner vor dem vollständigen Zugriff der Gläubiger auf ihr Einkommen. Sie stellen sicher, dass immer ein Existenzminimum verbleibt — auch bei laufender Lohnpfändung oder Kontopfändung. Die Grenzen werden alle zwei Jahre (zum 1. Juli) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

Aktuelle Pfändungsfreigrenzen (ab 01.07.2024)

  • Grundfreibetrag (0 Unterhaltspflichten): 1.491,75 € monatlich
  • 1 Unterhaltspflicht: 2.053,18 € monatlich
  • 2 Unterhaltspflichten: 2.365,96 € monatlich
  • 3 Unterhaltspflichten: 2.678,74 € monatlich
  • 4 Unterhaltspflichten: 2.991,52 € monatlich
  • 5 Unterhaltspflichten: 3.304,30 € monatlich

Oberhalb des Freibetrags wird ein Teil des Einkommens pfändbar. Die pfändbare Quote steigt mit dem Einkommen, beträgt aber nie 100 % — ein Schutzmechanismus, der die Arbeitsmotivation erhalten soll.

Was zählt als pfändbares Einkommen?

Grundlage der Berechnung ist das Netto-Arbeitseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu gehören:

  • Gehalt, Lohn, Besoldung
  • Überstundenvergütung, Provisionen, Tantiemen
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (teilweise geschützt)
  • Renten, Pensionen, Ruhegehälter
  • Arbeitslosengeld I

Nicht pfändbar sind unter anderem: Kindergeld, Erziehungsgeld, Blindenzulagen, Schmerzensgeld, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung.

P-Konto — Schutz bei Kontopfändung

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt den Grundfreibetrag automatisch vor Kontopfändung. Ohne P-Konto kann das gesamte Kontoguthaben gepfändet werden — auch wenn es unter dem Freibetrag liegt! Jeder Kontoinhaber hat einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto (§ 850k ZPO). Die Umwandlung ist kostenlos und muss innerhalb von 4 Geschäftstagen erfolgen.

Der Grundschutz des P-Kontos beträgt 1.491,75 € monatlich. Für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder andere geschützte Leistungen kann der Freibetrag durch eine Bescheinigung der Schuldnerberatung, des Arbeitgebers oder einer Sozialleistungsbehörde erhöht werden.

Ablauf einer Lohnpfändung

Bei einer Lohnpfändung läuft der Prozess folgendermaßen ab:

  1. Der Gläubiger beantragt beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
  2. Der PfÜB wird dem Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellt
  3. Der Arbeitgeber berechnet den pfändbaren Anteil nach der Pfändungstabelle
  4. Der pfändbare Betrag wird direkt an den Gläubiger überwiesen
  5. Der Arbeitnehmer erhält nur noch den unpfändbaren Rest

Bei mehreren Gläubigern gilt das Prioritätsprinzip: Der Gläubiger, dessen PfÜB zuerst zugestellt wurde, wird zuerst bedient.

Insolvenz als Ausweg

Für überschuldete Personen kann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ein Weg zur Schuldenfreiheit sein. Nach einer Wohlverhaltensphase von 3 Jahren (seit 2020 verkürzt) werden die restlichen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Während der Insolvenz gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen — der Insolvenzverwalter erhält den pfändbaren Teil des Einkommens.

Häufige Fragen zur Pfändung

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2025/2026?

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.491,75 € monatlich netto für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Betrag.

Was darf nicht gepfändet werden?

Kindergeld, Erziehungsgeld, Blindenzulagen, Schmerzensgeld, Aufwandsentschädigungen und die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung sind unpfändbar. Weihnachtsgeld ist bis 500 € geschützt.

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto schützt automatisch 1.491,75 € pro Monat vor Kontopfändung. Ohne P-Konto kann das gesamte Guthaben gepfändet werden. Jeder hat Anspruch auf kostenlose Umwandlung.

Wie funktioniert eine Lohnpfändung?

Der Gläubiger erwirkt beim Amtsgericht einen PfÜB, der dem Arbeitgeber zugestellt wird. Dieser überweist den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger; der Rest geht an den Arbeitnehmer.

Kann die Pfändungsfreigrenze erhöht werden?

Ja, das Vollstreckungsgericht kann den Freibetrag in besonderen Fällen erhöhen — z. B. bei hohen Mietkosten, Behinderung oder besonderen beruflichen Aufwendungen (§ 850f ZPO).

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

So lange, bis die Schulden (inkl. Zinsen und Kosten) vollständig getilgt sind. Bei der Privatinsolvenz endet die Pfändung nach 3 Jahren mit der Restschuldbefreiung.