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Rechtskonforme Rechnungen erstellen: Leitfaden für Unternehmer
Die ordnungsgemäße Rechnungsstellung ist für jeden Unternehmer von zentraler Bedeutung – sowohl für die eigene Liquidität als auch zur Erfüllung steuerrechtlicher Verpflichtungen. Eine rechtskonforme Rechnung nach deutschem Recht muss verschiedene Pflichtangaben enthalten und bestimmte Formvorschriften erfüllen.
Gesetzliche Grundlagen der Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung in Deutschland wird hauptsächlich durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. § 14 UStG definiert die Mindestanforderungen an Rechnungen, während § 14b UStG die Aufbewahrungsfristen festlegt.
Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
Jede ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers (Absender)
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde)
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers
- Rechnungsnummer (fortlaufend und einmalig)
- Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
- Zeitpunkt der Leistung (wenn abweichend vom Rechnungsdatum)
- Art und Umfang der Leistung (detaillierte Beschreibung)
- Entgelt nach Steuersätzen getrennt (Nettobetrag)
- Umsatzsteuersatz und -betrag (bei steuerpflichtigen Umsätzen)
Umsatzsteuer-Behandlung verschiedener Unternehmertypen
Regelunternehmer
Müssen Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen:
- Regelsteuersatz: 19% (seit 1.1.2007)
- Ermäßigter Steuersatz: 7% für bestimmte Güter
Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für:
- Grundnahrungsmittel (Fleisch, Milch, Getreideprodukte)
- Bücher und Zeitschriften
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Hotelübernachtungen
- Kulturveranstaltungen
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Bei Umsätzen unter 22.000€ (Vorjahr) und voraussichtlich unter 50.000€ (laufendes Jahr) können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung wählen:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Pflichthinweis: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen"
- Keine Vorsteuerabzugsberechtigung
- Vereinfachte Buchführung möglich
Rechnungsnummerierung und -organisation
Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein. Erlaubte Systeme:
- Einfach fortlaufend: 1, 2, 3, 4...
- Mit Jahrespräfix: 2024001, 2024002, 2024003...
- Alphanumerisch: RE-2024-001, K-2024-0001...
- Mehrere Nummernkreise: Nach Geschäftsbereichen getrennt
Wichtig: Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden. Lücken sind erlaubt (z.B. bei stornierten Rechnungen), aber nicht nachträglich füllbar.
Zahlungskonditionen und Fristen
Gesetzliche Zahlungsfristen
Nach § 286 BGB tritt Verzug ein:
- Bei vereinbarter Frist: Nach Ablauf dieser Frist
- Ohne Vereinbarung: 30 Tage nach Zugang der Rechnung
- B2B-Geschäfte: Automatisch 30 Tage (§ 286 Abs. 3 BGB)
Übliche Zahlungskonditionen
Sofort fällig: "Zahlbar sofort ohne Abzug"
14 Tage: Standard bei Kleinbeträgen
30 Tage: Üblich im B2B-Bereich
Mit Skonto: "Zahlbar innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto, ansonsten 30 Tage netto"
Skonti und Rabatte richtig ausweisen
Bei Skonto-Gewährung muss die Umsatzsteuer entsprechend angepasst werden:
Beispiel: Rechnungsbetrag 1.190€ (1.000€ + 19% MwSt)
Bei 2% Skonto: 1.166,20€ (980€ + 19% = 186,20€ MwSt)
Die MwSt reduziert sich automatisch mit dem Nettobetrag.
Stornorechnung und Rechnungskorrektur
Fehlerhafte Rechnungen können nicht einfach überschrieben werden:
Vollständiger Storno
Neue Rechnung mit negativen Beträgen und Verweis auf ursprüngliche Rechnungsnummer:
"Storno zu Rechnung Nr. 2024-001 vom TT.MM.JJJJ"
Berichtigung nach § 31 UStDV
Kleinere Korrekturen (Schreibfehler, falsche Adresse) können durch ergänzende Dokumente berichtigt werden.
Elektronische Rechnungsstellung
Seit 2011 sind elektronische Rechnungen gleichberechtigt mit Papierrechnungen. Voraussetzungen:
- Echtheit der Herkunft: Identität des Ausstellers muss sichergestellt sein
- Unversehrtheit des Inhalts: Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein
- Lesbarkeit: Während der gesamten Aufbewahrungszeit
PDF-Rechnungen per E-Mail erfüllen diese Anforderungen in der Regel.
Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO
Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:
- Ausgangsrechnungen: Kopien aller versendeten Rechnungen
- Eingangsrechnungen: Alle erhaltenen Rechnungen
- Digital erstellt: Digital aufbewahrbar
- Papier erstellt: Digitalisierung erlaubt nach GoBD
Internationale Rechnungsstellung
Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)
Bei Lieferungen in andere EU-Länder:
- 0% Umsatzsteuer in Deutschland
- Kunde zahlt Umsatzsteuer im Bestimmungsland (Reverse Charge)
- Hinweis auf Rechnung: "Innergemeinschaftliche Lieferung, Reverse Charge"
- Kunden-USt-ID erforderlich
Drittland-Exporte
Lieferungen außerhalb der EU sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Nachweis der Ausfuhr erforderlich.
Branchenspezifische Besonderheiten
Bauwirtschaft
Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG: Auftraggeber zahlt die Umsatzsteuer direkt ans Finanzamt. Hinweis auf Rechnung erforderlich.
Kleinbetragsrechnungen bis 250€
Vereinfachte Rechnungen möglich. Erforderlich sind nur:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum
- Art und Umfang der Leistung
- Bruttobetrag und Steuersatz
Häufige Fehler vermeiden
- Fehlende Rechnungsnummer: Jede Rechnung braucht eine eindeutige Nummer
- Falsche Umsatzsteuer: 19% vs. 7% beachten
- Unvollständige Adresse: Vollständige Anschriften erforderlich
- Fehlende Leistungsbeschreibung: "Dienstleistung" reicht nicht aus
- Vergessener Kleinunternehmer-Hinweis: Pflicht bei § 19 UStG
Mahnwesen und Inkasso
Bei verspäteter Zahlung:
- 1. Mahnung: Freundliche Erinnerung (kostenfrei)
- 2. Mahnung: Mit Verzugszinsen (9% über Basiszinssatz für B2B)
- 3. Mahnung: Androhung rechtlicher Schritte
- Inkasso/Klage: Kosten trägt grundsätzlich der Schuldner
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