Rentenbesteuerung-Rechner

Berechnen Sie, wie viel Ihrer gesetzlichen Rente versteuert wird: Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn-Jahr, Netto-Rente nach Steuern und KV/PV, steuerfreie Renten-Grenze — mit Jahresvergleich und Splitting-Option.

📋 Rentenangaben

Besteuerungsanteil: 83%
Rentenbesteuerung
Jahresrente (brutto)21.600,00 €
Steuerpflichtiger Anteil (83%)17.928,00 €
Steuerfreier Rentenbetrag3.672,00 €
– Werbungskosten-Pauschbetrag102,00 €
– Sonderausgaben-Pauschbetrag36,00 €
– KV/PV-Beiträge (~11%)2.376,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen15.414,00 €
Einkommensteuer629,82 €
Steuer gesamt/Jahr629,82 €
= 52,49 €/Monat
Netto-Rente/Monat1.549,52 €
Belastungsquote: 13.92% (KV/PV + Steuer)
🟢 Netto🟡 KV/PV🔴 Steuer

⚠️ Haftungsausschluss: Vereinfachte Berechnung auf Basis der ESt-Formel 2024 (§ 32a EStG). Nicht berücksichtigt: individuelle Freibeträge, Zusatzversorgung, Riester-/Rürup-Renten (abweichende Besteuerung), Behindertengrade, außergewöhnliche Belastungen. Für verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Rentenbesteuerung — das müssen Rentner wissen

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wird die Besteuerung der Renten schrittweise umgestellt: Weg von der Ertragsanteilsbesteuerung, hin zur nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Wer später in Rente geht, muss einen höheren Anteil versteuern. Ab 2058 werden Renten zu 100% besteuert — im Gegenzug sind dann auch die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens komplett steuerlich absetzbar.

Der Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns:

  • Bis 2005: 50% steuerpflichtig
  • 2006-2020: +2% pro Jahr (2020: 80%)
  • 2021-2022: +1% pro Jahr (2022: 82%)
  • 2023-2057: +0,5% pro Jahr (2024: 83%, 2025: 83,5%)
  • Ab 2058: 100% steuerpflichtig

Wichtig: Die Neuregelung ab 2023 (nur noch +0,5% statt +1% pro Jahr) verschiebt die Vollesteuerung von 2040 auf 2058. Das entlastet alle, die zwischen 2023 und 2057 in Rente gehen.

Der steuerfreie Rentenbetrag — lebenslang fixiert

Im ersten vollen Rentenjahr wird der steuerfreie Betrag als Euro-Betrag festgeschrieben. Beispiel: Rente 2024 = 1.800 €/Monat → 21.600 €/Jahr → 17% steuerfrei = 3.672 €. Dieser Betrag bleibt Ihr Leben lang gleich — auch wenn die Rente durch jährliche Anpassungen steigt. Deshalb sind Rentenerhöhungen zu 100% steuerpflichtig und können Rentner, die anfangs steuerfrei waren, in die Steuerpflicht treiben.

Wann bleibt die Rente steuerfrei?

Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2024: 11.784 €), fällt keine Steuer an. Dabei werden abgezogen: steuerfreier Rentenbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €), Sonderausgaben, und vor allem die KV/PV-Beiträge (~11% der Bruttorente). Dadurch bleibt eine reine gesetzliche Rente bis ca. 1.600 €/Monat (Rentenbeginn 2024) steuerfrei. Vorsicht: Weitere Einkünfte (Mieteinnahmen, Betriebsrente, Kapitalerträge) können die Grenze überschreiten.

Tipps für Rentner

  • Steuererklärung prüfen: Viele Rentner sind zur Abgabe verpflichtet, ohne es zu wissen. Besonders nach Rentenerhöhungen!
  • Lohnsteuerhilfeverein: Günstiger als ein Steuerberater und auf Rentner spezialisiert (ab ~50-150 €/Jahr)
  • Freibeträge nutzen: Behindertenpauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag, haushaltsnahe Dienstleistungen — alles absetzbar
  • Krankenversicherung: KV/PV-Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar und senken die Steuerlast erheblich

Häufige Fragen zur Rentenbesteuerung

Wie viel Prozent der Rente wird besteuert?

Hängt vom Rentenbeginn ab: 2024 = 83%, 2025 = 83,5%. Steigt jährlich um 0,5% bis 2058 (100%).

Muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Nur wenn Ihr zvE über dem Grundfreibetrag liegt (2024: 11.784 €). Reine gesetzliche Rente bis ca. 1.600 €/Monat ist meist steuerfrei.

Was ist der steuerfreie Rentenbetrag?

Ein fester Euro-Betrag, der im ersten Rentenjahr berechnet wird und lebenslang gleich bleibt — auch bei Rentenerhöhungen.

Sind Rentenerhöhungen steuerpflichtig?

Ja, zu 100%! Der steuerfreie Betrag bleibt fix, daher sind alle Erhöhungen komplett steuerpflichtig.

Welche Abzüge haben Rentner?

Werbungskosten (102 €), Sonderausgaben (36/72 €), KV/PV-Beiträge (~11%), Behindertenpauschbetrag, haushaltsnahe Dienste etc.