Steuerberater-Kosten-Rechner

Berechnen Sie die Kosten für Ihren Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Einkommensteuererklärung, EÜR, Buchführung und Jahresabschluss — für Privatpersonen und Unternehmer.

📊 Ihre Angaben

⚙️ Gebührenrahmen

3.5/10
GünstigMittelTeuer

Der Steuerberater kann innerhalb des StBVV-Rahmens frei wählen. Mittelgebühr (3,5/10) ist üblich.

Geschätzte Kosten (inkl. 19 % MwSt.)
489,80 €
PositionGrundlageSatzNetto
Einkommensteuererklärung
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
50.000,00 €3.5/10411,60 €
Zwischensumme (netto)411,60 €
+ 19 % Umsatzsteuer78,20 €
Gesamt (brutto)489,80 €
Kostenspanne laut StBVV (netto):
Min: 117,60 €
Max: 705,60 €

💡 So berechnen sich Steuerberater-Kosten

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (meist Ihr Einkommen oder Umsatz) und einem Zehntel-Satz innerhalb eines festgelegten Rahmens. Ein Satz von 3,5/10 gilt als Mittelgebühr und ist der übliche Ansatz. Zusätzlich fallen 19 % Umsatzsteuer an. Der Steuerberater darf den Satz nach Schwierigkeit und Umfang innerhalb des Rahmens frei wählen — bei besonders einfachen Fällen kann er unter die Mittelgebühr gehen, bei komplexen Fällen darüber.

Steuerberater-Kosten — was Sie wirklich zahlen

Steuerberater rechnen nicht nach Stundensätzen ab, sondern nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert — also meist nach Ihrem Einkommen oder Umsatz — und einem Gebührensatz innerhalb eines festgelegten Rahmens. Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für die Steuererklärung.

Die StBVV im Überblick

Die StBVV definiert drei Gebührentabellen:

  • Tabelle A (Beratungstabelle): Für Steuererklärungen, Beratung und Auskünfte
  • Tabelle B (Abschlusstabelle): Für Gewinnermittlung (EÜR), Jahresabschluss und Bilanz
  • Tabelle C (Buchführungstabelle): Für die laufende monatliche Buchführung

Jede Leistung hat einen Gebührenrahmen, z. B. 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr. Die Mittelgebühr (bei 1/10 bis 6/10 wäre das 3,5/10) ist der übliche Ansatz für einen durchschnittlich schwierigen Fall. Der Steuerberater darf innerhalb des Rahmens frei wählen.

Typische Kosten für Privatpersonen

Für einen Arbeitnehmer mit Standardsteuererklärung (Mantelbogen + Anlage N) sehen die Kosten typischerweise so aus:

  • 30.000 € Einkommen: ca. 280–350 € brutto
  • 50.000 € Einkommen: ca. 490–600 € brutto
  • 80.000 € Einkommen: ca. 650–800 € brutto
  • 120.000 € Einkommen: ca. 850–1.100 € brutto

Hinzu kommen ggf. Kosten für weitere Anlagen (Vermietung, Kapitalerträge, Sonderausgaben), die jeweils separat berechnet werden. Auch Post- und Telekommunikationspauschalen (ca. 20 €) können anfallen.

Typische Kosten für Selbständige und Unternehmer

Für Selbständige und Gewerbetreibende sind die Kosten deutlich höher, da neben der Steuererklärung auch die Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz), die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung sowie die laufende Buchführung anfallen:

  • Kleinunternehmer (30.000 € Umsatz): ca. 1.500–3.000 € brutto/Jahr
  • Freiberufler (100.000 € Umsatz): ca. 3.000–6.000 € brutto/Jahr
  • GmbH (500.000 € Umsatz): ca. 8.000–15.000 € brutto/Jahr

Können Steuerberater-Kosten abgesetzt werden?

Teilweise ja:

  • Absetzbar: Kosten für die Ermittlung der Einkünfte (Anlage V, Anlage N, EÜR, Bilanz, Buchführung) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Nicht absetzbar: Kosten für den Mantelbogen (private Steuererklärung) seit 2006
  • Vollständig absetzbar: Alle Kosten für Selbständige und Gewerbetreibende (Buchführung, EÜR, Jahresabschluss, Steuererklärungen)

In der Praxis teilt der Steuerberater seine Rechnung oft auf: Ein Teil wird als absetzbare Werbungskosten/Betriebsausgaben ausgewiesen, der Rest als nicht absetzbare Privatausgabe.

Steuerberater vs. Lohnsteuerhilfeverein

Für Arbeitnehmer mit einfacher Steuersituation kann ein Lohnsteuerhilfeverein eine günstigere Alternative sein. Die Mitgliedsbeiträge liegen einkommensabhängig bei 50–350 €/Jahr. Allerdings dürfen Lohnsteuerhilfevereine keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Umsatzsteuerpflicht bearbeiten — hier brauchen Sie einen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Steuerberater-Kosten

Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und dem Gebührensatz. Bei 50.000 € Einkommen und Mittelsatz kostet die Einkommensteuererklärung ca. 490 € brutto. Weitere Anlagen kosten extra.

Was ist die StBVV?

Die Steuerberatervergütungsverordnung regelt die Gebühren, die Steuerberater berechnen dürfen. Sie definiert Gebührentabellen und Rahmen, innerhalb derer der Berater den Satz frei wählen kann.

Was ist der Gegenstandswert?

Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren — bei der ESt die Summe der positiven Einkünfte, bei der USt der Jahresumsatz, bei der Buchführung der jährliche Aufwand oder Umsatz.

Kann man Steuerberater-Kosten absetzen?

Teilweise. Kosten für die Ermittlung der Einkünfte sind absetzbar, die Erstellung des Mantelbogens nicht. Für Selbständige sind alle Kosten voll absetzbar.

Was kostet die Buchführung beim Steuerberater?

Bei 100.000 € Umsatz und Mittelsatz ca. 260 € brutto/Monat (ca. 3.100 €/Jahr). Für Kleinunternehmer mit geringerem Umsatz entsprechend weniger.

Darf der Steuerberater mehr als die Mittelgebühr verlangen?

Ja, innerhalb des StBVV-Rahmens ist das erlaubt. Bei komplexen Fällen kann er über die Mittelgebühr hinausgehen. Eine Überschreitung des Rahmens bedarf einer schriftlichen Honorarvereinbarung.