Steuerfreibetrag-Rechner 2024

Alle Freibeträge 2024 — persönlich berechnet.

Kinder
14.050 €
Gesamte Freibeträge/Jahr
1.170,83 €
Pro Monat

📋 Aufschlüsselung

Grundfreibetrag11.784 €
AN-Pauschbetrag1.230 €
Sparerpauschbetrag1.000 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €
Gesamt14.050 €

📋 Info: Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Grundfreibetrag 2024: 11.784€ (steuerfrei). Kinderfreibetrag: Günstigerprüfung vs. Kindergeld. Stand 2024. Keine Steuerberatung.

Steuerfreibeträge 2024 — Vollständiger Überblick

Steuerfreibeträge reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast erheblich. Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Freibeträge nach § 32a EStG und weiteren steuerlichen Vorschriften. Die korrekte Anwendung kann Ihre Steuerersparnis um mehrere hundert bis tausend Euro jährlich erhöhen.

Die wichtigsten Freibeträge im Detail

Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 EStG): Der Grundfreibetrag beträgt 2024 exakt 11.784€ für Ledige und 23.568€ für Verheiratete bei Zusammenveranlagung. Dieser Betrag sichert das steuerfreie Existenzminimum und wird automatisch bei der Steuertarifanwendung berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Steuerpflichtiges Einkommen = Einkommen - Grundfreibetrag - weitere Freibeträge.

Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG): Pro Kind stehen Ihnen 6.384€ Freibetrag zu (3.192€ je Elternteil). Bei getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag hälftig geteilt, außer bei Übertragung nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG. Das Finanzamt prüft automatisch die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG): Kapitalerträge bis 1.000€ sind steuerfrei (2.000€ bei Ehepartnern). Dieser Freibetrag gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Wichtig: Der Freistellungsauftrag muss bei der Bank gestellt werden, sonst wird automatisch Abgeltungssteuer erhoben.

Erweiterte Freibeträge für spezielle Situationen

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230€ automatische Werbungskosten-Pauschale
  • Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260€ plus 240€ ab dem zweiten Kind
  • Übungsleiterfreibetrag: 3.000€ für nebenberufliche Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG)
  • Ehrenamtsfreibetrag: 840€ für gemeinnützige Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a EStG)
  • Altersentlastungsbetrag: Gestaffelter Freibetrag ab Vollendung des 64. Lebensjahrs
  • Versorgungsfreibetrag: Für Beamtenpensionen und Betriebsrenten

Berechnungsformeln und praktische Anwendung

Die Steuerberechnung erfolgt stufenweise: Zu versteuerndes Einkommen = Bruttoeinkommen - Werbungskosten/Betriebsausgaben - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen - Freibeträge. Jeder zusätzliche Freibetrag reduziert die Steuerlast um den entsprechenden Betrag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz.

Beispielrechnung: Bei einem Jahreseinkommen von 45.000€ und Grenzsteuersatz von 32% spart ein zusätzlicher Freibetrag von 1.000€ genau 320€ Steuern. Die Kombination mehrerer Freibeträge kann so die Steuerlast um > 1.000€ jährlich reduzieren.

Optimierungstipps für maximale Steuerersparnis

Nutzen Sie alle verfügbaren Freibeträge strategisch: Verteilen Sie Ehrenamts- und Übungsleitertätigkeiten geschickt zwischen den Ehepartnern. Bei Kapitalerträgen über 1.000€ prüfen Sie die Verlagerung in andere Kalenderjahre. Kinderfreibeträge können unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden (§ 32 Abs. 6 S. 5 EStG).