VL-Rechner

Vermögenswirksame Leistungen berechnen: VL-Sparplan simulieren, Arbeitnehmersparzulage prüfen, Anlageformen vergleichen und den maximalen Vorteil ermitteln — kostenlos und ohne Registrierung.

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Endkapital nach 7 Jahren
3.537,37 €
Einzahlungen gesamt
2.880,00 €
Arbeitgeber-Anteil
2.880,00 €
Arbeitnehmersparzulage
253,80 €
Zinsen / Rendite
403,57 €
Eigenkosten (netto)
0,00 €

📊 Jahresübersicht

JahrEinzahlungZulageKapitalStatus
1480,00 €42,30 €530,17 €📥 Einzahlung
2480,00 €42,30 €1.076,47 €📥 Einzahlung
3480,00 €42,30 €1.639,38 €📥 Einzahlung
4480,00 €42,30 €2.219,42 €📥 Einzahlung
5480,00 €42,30 €2.817,10 €📥 Einzahlung
6480,00 €42,30 €3.432,95 €📥 Einzahlung
70,00 €0,00 €3.537,37 €⏳ Ruhejahr

💡 Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine staatlich geförderte Sparform. Ihr Arbeitgeber überweist monatlich bis zu 40 € direkt in einen VL-fähigen Vertrag. Je nach Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber den Betrag ganz oder teilweise — den Rest können Sie selbst aufstocken. Zusätzlich gibt es die Arbeitnehmersparzulage vom Staat: Bis zu 80 € pro Jahr bei Aktienfonds oder 43 € bei Bausparverträgen. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre (6 Einzahljahre + 1 Ruhejahr). Danach können Sie frei über das Geld verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen — geschenktes Geld vom Arbeitgeber und Staat

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine der am häufigsten verschenkten Förderungen in Deutschland. Laut einer Studie des Bundesverbands deutscher Banken nutzen nur rund 30 % der Berechtigten ihren VL-Anspruch — dabei handelt es sich in vielen Fällen um geschenktes Geld. Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 € direkt in einen VL-fähigen Sparvertrag, und der Staat legt über die Arbeitnehmersparzulage noch einmal bis zu 80 € pro Jahr obendrauf.

So funktionieren VL

Das Prinzip ist einfach: Der Arbeitgeber überweist monatlich einen Betrag (maximal 40 €) direkt in einen VL-fähigen Vertrag. Das Geld wird also nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern fließt direkt in die gewählte Anlage. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist meist tarifvertraglich geregelt. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 €, kann die Differenz aus dem Bruttogehalt aufgestockt werden.

Die VL-Laufzeit beträgt immer 7 Jahre: 6 Jahre Einzahlungsphase plus 1 Ruhejahr (Sperrjahr). Erst nach Ablauf dieser Frist kann das Kapital ohne Verlust der staatlichen Förderung entnommen werden. Es empfiehlt sich, bereits im 7. Jahr einen neuen VL-Vertrag abzuschließen, sodass die Sparphasen sich überlappen.

Arbeitnehmersparzulage — staatlicher Bonus

Zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss fördert der Staat VL-Sparer über die Arbeitnehmersparzulage. Seit 2024 gelten vereinheitlichte Einkommensgrenzen:

  • Aktienfonds/Beteiligungen: 20 % auf maximal 400 €/Jahr = bis zu 80 €/Jahr Zulage
  • Bausparverträge: 9 % auf maximal 470 €/Jahr = bis zu 43 €/Jahr Zulage
  • Einkommensgrenze: 40.000 € (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet) zu versteuerndes Einkommen

Wichtig: Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zvE liegt deutlich unter dem Brutto, da Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Abzüge berücksichtigt werden. Viele Arbeitnehmer, die auf den ersten Blick „zu viel verdienen", liegen beim zvE unter der Grenze.

VL-fähige Anlageformen im Vergleich

Es gibt drei gängige Anlageformen für VL:

  • Aktienfonds-Sparplan: Höchste Renditechancen (historisch 5–8 % p.a.), höchste Sparzulage (80 €/Jahr), aber mit Kursrisiko. Ideal für junge Sparer mit langem Horizont. Beliebte VL-Fonds investieren breit gestreut in internationale Aktien.
  • Bausparvertrag: Sichere Anlage mit garantiertem Zins (meist 0,5–1 %), dafür Anspruch auf Wohnungsbauprämie (zusätzlich zur Sparzulage). Sinnvoll bei konkreten Immobilienplänen oder für sicherheitsorientierte Sparer.
  • Banksparplan: Sichere Anlage mit aktuell ca. 2–3 % Zinsen. Keine Arbeitnehmersparzulage! Daher nur sinnvoll, wenn die Einkommensgrenze ohnehin überschritten wird und man keinen Bausparvertrag möchte.

VL-Zuschüsse nach Branche

Die Höhe der VL variiert je nach Tarifvertrag erheblich:

  • Bankgewerbe: bis zu 40 €/Monat
  • Versicherungsgewerbe: bis zu 40 €/Monat
  • Metall- und Elektroindustrie: 26,59 €/Monat
  • Chemische Industrie: 13,29 €/Monat
  • Öffentlicher Dienst (TVöD): 6,65 €/Monat
  • Einzelhandel: 6,65–13,29 €/Monat (je nach Bundesland)

Auch ohne Tarifvertrag können individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Es schadet nie, nachzufragen — VL kosten den Arbeitgeber oft weniger als eine reguläre Gehaltserhöhung, da auf VL keine Sozialabgaben anfallen.

Steuerliche Behandlung

VL-Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie werden auf der Lohnabrechnung als Bruttobezug aufgeführt und unterliegen der Lohn- und Kirchensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen. Die tatsächliche Nettobelastung ist daher geringer als der Bruttobetrag — bei 40 € brutto bleiben effektiv ca. 20–25 € Nettobelastung übrig, sofern der Arbeitnehmer den Betrag selbst aufstocken muss.

Die Erträge aus dem VL-Vertrag (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen bei Auszahlung der Abgeltungssteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer), wobei der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Verheirateten) angerechnet wird.

Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen

Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine staatlich geförderte Sparform. Der Arbeitgeber überweist monatlich bis zu 40 € direkt in einen VL-fähigen Vertrag — z. B. einen Bausparvertrag, Aktienfonds-Sparplan oder Banksparplan. Je nach Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber den Betrag ganz oder teilweise. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre (6 Einzahljahre + 1 Ruhejahr).

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Bei Aktienfonds/Beteiligungen beträgt die Zulage 20 % auf maximal 400 €/Jahr (max. 80 € Zulage), bei Bausparverträgen 9 % auf maximal 470 €/Jahr (max. 43 € Zulage). Seit 2024 liegt die Einkommensgrenze einheitlich bei 40.000 € (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet) zu versteuerndem Einkommen.

Wer hat Anspruch auf VL?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf VL — auch Auszubildende, Beamte und Soldaten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, VL zu zahlen. In vielen Tarifverträgen sind VL-Zahlungen vereinbart. Auch wenn der Arbeitgeber nichts zahlt, können Sie VL aus Ihrem Gehalt selbst aufstocken und die Sparzulage beantragen.

Welche Anlageform ist die beste für VL?

Das hängt von Ihrer Risikobereitschaft ab: Aktienfonds-Sparpläne bieten historisch die höchste Rendite und die höchste Sparzulage, tragen aber ein Kursrisiko. Bausparverträge sind sicher, bieten aber niedrige Zinsen. Für junge Sparer mit langem Anlagehorizont sind Aktienfonds oft die beste Wahl.

Kann man VL und Wohnungsbauprämie gleichzeitig nutzen?

Ja! Sie können VL in einen Aktienfonds einzahlen (20 % Zulage) und zusätzlich einen separaten Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie besparen. So kombinieren Sie beide Förderungen optimal.

Was passiert nach den 7 Jahren?

Nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist können Sie frei über das Kapital verfügen. Es empfiehlt sich, überlappend einen neuen Vertrag zu starten, damit die nächste Sparphase nahtlos beginnt.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Zulage beantragen Sie mit der jährlichen Einkommensteuererklärung (Anlage VL). Ihr VL-Anbieter übermittelt die Daten elektronisch ans Finanzamt. Die Zulage wird nach Ablauf der Sperrfrist zusammen mit dem Guthaben ausgezahlt.

Zahlt der Arbeitgeber immer die vollen 40 €?

Nein, die Höhe ist je nach Tarifvertrag unterschiedlich. Beispiele: Bankgewerbe 40 €, Metall/Elektro 26,59 €, Öffentlicher Dienst 6,65 €. Die Differenz können Sie aus Ihrem Nettogehalt aufstocken.