Wohnflächenrechner

Berechnen Sie Ihre Wohnfläche korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) — mit Dachschrägen, Balkon und Wintergarten. Plus: Mietabweichungs-Check mit Mietminderungs-Rechner.

🏠 Räume erfassen

20,00
14,00
9,80
5,00
4,80
1,13
Wohnfläche (WoFlV)
54,73 m²
Grundfläche gesamt
58,10 m²
Nicht anrechenbar
3,37 m²
RaumGrundflächeFaktorAnrechenbar
Wohnzimmer
5m × 4m
20,00 m²100%20,00 m²
Schlafzimmer
4m × 3.5m
14,00 m²100%14,00 m²
Küche
3.5m × 2.8m
9,80 m²100%9,80 m²
Bad
2.5m × 2m
5,00 m²100%5,00 m²
Flur
4m × 1.2m
4,80 m²100%4,80 m²
Balkon
3m × 1.5m
4,50 m²25%1,13 m²
Wohnfläche gesamt54,73 m²

💡 Wohnfläche nach WoFlV

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie Wohnfläche korrekt berechnet wird. Räume mit voller Deckenhöhe (≥2m) zählen zu 100%, Flächen unter Dachschrägen (1–2m) nur zu 50%, unter 1m gar nicht. Balkone und Terrassen werden in der Regel mit 25% angerechnet. Keller, Garagen und Heizungsräume zählen nie zur Wohnfläche.Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen ab, liegt ein Mangel vor — mit Recht auf Mietminderung.

Wohnfläche nach WoFlV — so wird korrekt gemessen

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 ist die verbindliche Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Sie gilt für öffentlich geförderten Wohnraum und hat sich als Standard auch für den freien Wohnungsmarkt durchgesetzt. Die korrekte Wohnfläche ist entscheidend für die Miethöhe, Betriebskosten und den Immobilienwert.

Anrechnungsregeln nach WoFlV

  • Volle Raumhöhe (≥2m): 100% — Standardräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad
  • Dachschräge (1–2m Höhe): 50% — typisch für Dachgeschosswohnungen
  • Unter 1m Raumhöhe: 0% — diese Fläche wird nicht gezählt
  • Balkon, Terrasse, Loggia: In der Regel 25%, bei hoher Qualität bis 50%
  • Wintergarten (beheizt): 100% — wie ein normaler Raum
  • Wintergarten (unbeheizt): 50%
  • Keller, Garage, Heizungsraum: Immer 0% — zählen nie zur Wohnfläche

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Folgende Räume und Flächen werden nach WoFlV nicht zur Wohnfläche gerechnet:

  • Kellerräume (auch bei Wohnnutzung!)
  • Dachböden ohne Wohnraumqualität
  • Garagen und Stellplätze
  • Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume
  • Geschäftsräume (werden separat berechnet)
  • Flächen unter Treppen und Rampen (unter 2m Höhe)
  • Schornsteine, Pfeiler und Säulen über 0,1 m²

Mietminderung bei falscher Wohnfläche

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, liegt ein Mangel der Mietsache vor (BGH, Urteil vom 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03). Der Mieter kann die Miete proportional zur Abweichung mindern — und zwar rückwirkend für bis zu 3 Jahre (allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB).

Rechenbeispiel: Laut Mietvertrag beträgt die Wohnfläche 80 m², tatsächlich sind es nur 70 m² (12,5% Abweichung). Bei 1.000 € Warmmiete beträgt die Minderung 12,5% = 125 € pro Monat, rückwirkend für 3 Jahre = 4.500 €.

Tipps zur Wohnflächenmessung

  • Lasermessgerät nutzen: Genauer als Zollstock, ab ca. 30 € erhältlich
  • Von Wand zu Wand messen: Immer die lichte Maße (Innenkante zu Innenkante)
  • Nischen und Vorsprünge beachten: L-förmige Räume in Teilflächen aufteilen
  • Türöffnungen: Werden zur Wohnfläche gezählt (bis zur Vorderkante der Wand)
  • Schrägen markieren: Bei Dachschrägen die 1m- und 2m-Linien am Boden markieren
  • Sachverständigen beauftragen: Für die Mietminderung empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Wie wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet?

Räume mit ≥2m Höhe zählen zu 100%, Dachschrägen (1–2m) zu 50%, unter 1m zu 0%. Balkone: 25%, beheizte Wintergärten: 100%, unbeheizte: 50%. Keller und Garagen zählen nie.

Ab wann kann ich die Miete wegen falscher Wohnfläche mindern?

Ab einer Abweichung von mehr als 10% zwischen Mietvertrag und tatsächlicher Wohnfläche liegt ein Mangel vor. Die Mietminderung kann rückwirkend für bis zu 3 Jahre geltend gemacht werden.

Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?

Ja, aber nur mit 25% (bei hoher Qualität bis 50%). Ein 6-m²-Balkon zählt also typischerweise 1,5 m² zur Wohnfläche.

Wie werden Dachschrägen berücksichtigt?

Zwischen 1m und 2m Raumhöhe: 50%. Unter 1m: 0%. Ab 2m: volle 100%. Die Höhe wird senkrecht vom Fußboden gemessen.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein, Keller zählen grundsätzlich nicht — auch nicht bei Wohnnutzung. Ebenso nicht: Garagen, Heizungsräume und Waschküchen.

Grundfläche vs. Wohnfläche — was ist der Unterschied?

Die Grundfläche ist Länge × Breite. Die Wohnfläche berücksichtigt zusätzlich Dachschrägen, Raumtypen und die WoFlV-Regeln. Sie ist fast immer kleiner als die Grundfläche.