Kapitalertragsteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre Abgeltungsteuer: KESt 25%, Soli, Kirchensteuer, Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung für Fonds und Günstigerprüfung — was bleibt netto?
📋 Angaben
📊 Berechnung
⚠️ Hinweis: Abgeltungsteuer 25% + Soli + KiSt. Sparerpauschbetrag: 1000€ (Einzel) / 2000€ (Zusammenveranlagung). Teilfreistellung: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immobilienfonds 60/80%. Günstigerprüfung lohnt sich bei Grenzsteuersatz unter 25% (zvE unter ca. 18.000€ Einzel). Verlustverrechnung: Aktien nur mit Aktiengewinnen, sonstige Verluste mit allen Erträgen. Gold/Silber > 1 Jahr Haltedauer = steuerfrei (§ 23 EStG)!
Kapitalertragsteuer: Das deutsche Besteuerungssystem für Kapitalanlagen
Die Kapitalertragsteuer, umgangssprachlich auch Abgeltungsteuer genannt, wurde 2009 als vereinfachtes Besteuerungsverfahren für Kapitalerträge eingeführt. Sie ersetzt die frühere Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz und schafft für die meisten Anleger Klarheit: 25% Steuer auf alle Kapitalerträge, fertig. Diese Pauschalisierung sollte Deutschland als Finanzstandort stärken und die Steuervermeidung reduzieren — mit teilweise unerwarteten Nebeneffekten für verschiedene Anlegergruppen.
Der Steuersatz im Detail: Mehr als nur 25%
Die oft zitierte "Abgeltungsteuer von 25%" ist nur der erste Teil der Rechnung. Der tatsächliche Steuersatz setzt sich zusammen aus:
- Kapitalertragsteuer: 25% nach § 32d EStG
- Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Kapitalertragsteuer = 1,375% zusätzlich
- Kirchensteuer: 8% (Bayern/BW) oder 9% (andere Bundesländer) auf die KESt
Effektive Gesamtbelastung:
- Ohne Kirchensteuer: 26,375%
- Mit Kirchensteuer (8%): 28,375%
- Mit Kirchensteuer (9%): 28,625%
Diese Steuern werden direkt von der Bank abgeführt — der Anleger erhält bereits den Nettobetrag gutgeschrieben.
Der Sparerpauschbetrag: Steuerfreie Zone für Kleinanleger
Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben völlig steuerfrei. Um diesen Freibetrag zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank stellen.
Strategische Nutzung des Freibetrags: Verteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag intelligent auf verschiedene Banken. Wenn Sie 800 Euro bei Bank A und 200 Euro bei Bank B nutzen, ist das optimal. Überschreitung an einer Bank führt zur Versteuerung des gesamten Betrags über dem Freibetrag.
Praxistipp: Bei 3% Zinsen benötigen Sie etwa 33.333 Euro Kapital, um den vollen Freibetrag auszuschöpfen (1.000 Euro ÷ 3% = 33.333 Euro).
Welche Erträge fallen unter die Kapitalertragsteuer?
Vollständig steuerpflichtige Erträge:
- Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen, Bauspardarlehen
- Dividenden von deutschen und ausländischen Aktien
- Ausschüttungen und thesaurierte Erträge von Fonds und ETFs
- Veräußerungsgewinne bei Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen
- Zinsen aus Privatkrediten (falls gewerblich)
Besondere Regelungen:
- Deutsche Dividenden: Unterliegen dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung >1%
- Ausländische Dividenden: Anrechnung ausländischer Quellensteuer über Doppelbesteuerungsabkommen
- Kryptowährungen: Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG), davor privates Veräußerungsgeschäft
- Physisches Edelmetall: Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG)
Die Günstigerprüfung: Wann lohnt sich der Verzicht auf die Abgeltungsteuer?
Anleger mit niedrigem Einkommen können nach § 32d Abs. 6 EStG beantragen, dass ihre Kapitalerträge nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Diese "Günstigerprüfung" lohnt sich, wenn der Grenzsteuersatz unter 25% liegt.
Faustregel: Bei einem zu versteuernden Einkommen unter etwa 17.000-18.000 Euro (Grundtarif) ist die Günstigerprüfung vorteilhaft. Der Antrag wird in der Steuererklärung über die Anlage KAP gestellt.
Beispielrechnung: Ein Student mit 10.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 2.000 Euro Kapitalerträgen zahlt über die Günstigerprüfung etwa 14% Steuern statt 25% — eine Ersparnis von 220 Euro.
Teilfreistellung bei Investmentfonds: Weniger Steuern auf Aktienerträge
Seit 2018 gilt die Investmentsteuerreform mit partieller Steuerbefreiung für verschiedene Fondstypen:
- Aktienfonds (≥ 51% Aktien): 30% der Erträge steuerfrei
- Mischfonds (≥ 25% Aktien): 15% der Erträge steuerfrei
- Immobilienfonds: 60% steuerfrei bei deutschen, 80% bei ausländischen Immobilien
Die Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für Veräußerungsgewinne und wird automatisch von der Depotbank berücksichtigt.
Praktisches Beispiel: Bei 1.000 Euro Gewinn aus einem MSCI World ETF (Aktienfonds) werden nur 700 Euro versteuert (30% Teilfreistellung). Die Steuerbelastung sinkt von 263,75 Euro auf 184,63 Euro.
Verlustverrechnung: Steuern sparen durch intelligentes Timing
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, aber es gibt Beschränkungen:
- Aktien- und Fondsverluste: Nur mit Aktien- und Fondsgewinnen verrechenbar
- Sonstige Verluste: Nur mit sonstigen Kapitalerträgen verrechenbar (Zinsen, etc.)
- Verlustübertrag: Nicht genutzte Verluste werden automatisch ins Folgejahr übertragen
Tax Loss Harvesting: Verkaufen Sie zum Jahresende Positionen mit Verlust und kaufen Sie diese nach 31 Tagen wieder (Wash-Sale-Regel vermeiden). So realisieren Sie Verluste zur Steueroptimierung, ohne die Anlagestrategie zu ändern.
Internationale Aspekte: Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen
Bei ausländischen Investments wird oft Quellensteuer im Herkunftsland abgezogen. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die eine Anrechnung ermöglichen:
- USA: 15% Quellensteuer auf Dividenden (mit steuerlicher Identifikationsnummer)
- Schweiz: 15% Quellensteuer, vollständig anrechenbar
- Frankreich: 12,8% Quellensteuer bei Direktinvestition
Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die Depotbank oder manuell über die Steuererklärung (Anlage AUS).
Optimierungsstrategien für die Kapitalertragsteuer
Depot-Standort: Nutzen Sie deutsche Banken für automatische Steuerabführung oder ausländische Broker für aufgeschobene Besteuerung (Cave: Steuererklärungspflicht!).
Entnahmestrategien: Realisieren Sie Gewinne gestaffelt über mehrere Jahre, um progressive Steuereffekte zu vermeiden und den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen.
Ehegatten-Splitting: Verteilen Sie Kapitalanlagen zwischen den Ehepartnern, um beide Freibeträge zu nutzen und möglicherweise unterschiedliche Grenzsteuersätze auszunutzen.
Timing von Käufen/Verkäufen: Berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Verlustverrechnungskreise und nutzen Sie das Jahresende für steueroptimierte Umschichtungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer?
25% + 5,5% Soli + ggf. KiSt. Effektiv ca. 26,4-28%. Sparerpauschbetrag 1.000€/2.000€.
Günstigerprüfung?
Lohnt sich bei Grenzsteuersatz unter 25% (zvE unter ca. 18.000€).
Gold & Silber?
Physisches Gold/Silber nach 1 Jahr Haltedauer komplett steuerfrei (§ 23 EStG)!