Kirchensteuer-Rechner 2025
Kirchensteuer berechnen für alle 16 Bundesländer — mit Kappung, Austrittsrechner und Einkommensvergleich. Basierend auf §32a EStG 2025.
Eingaben
Kirchensteuer 9%
Berechnungsdetails
Berechnungsweg
- zu versteuerndes Einkommen: 48.734,00 €
- Einkommensteuer (§32a EStG): 10.023,00 €
- Kirchensteuer = ESt × 9% = 902,00 €
- Konvergenz nach 4 Iterationen (Sonderausgabenabzug)
Kirchensteuer nach Einkommensstufen
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Berechnung basiert auf §32a EStG 2025 und den geltenden Kirchensteuersätzen. Kappungsregelungen werden vereinfacht dargestellt — die tatsächliche Kappung hängt von der jeweiligen Landeskirche ab und muss ggf. beantragt werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Kirchensteuer in Deutschland: Berechnung, Sätze und Kappung
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von den Religionsgemeinschaften über die staatlichen Finanzbehörden erhoben wird. Sie betrifft alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft — in Deutschland vor allem die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer bei Arbeitnehmern). Die rechtliche Basis bilden die Kirchensteuergesetze der einzelnen Bundesländer.
Kirchensteuersatz: 8 % oder 9 %
Der Kirchensteuersatz beträgt in Deutschland entweder 8 % oder 9 % der Einkommensteuer — je nach Bundesland:
- 8 %: Bayern und Baden-Württemberg
- 9 %: Alle übrigen 14 Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
Der Unterschied zwischen 8 % und 9 % klingt gering, kann aber bei höheren Einkommen spürbar werden. Wer beispielsweise 30.000 € Einkommensteuer zahlt, zahlt in Bayern 2.400 € Kirchensteuer, in NRW dagegen 2.700 € — ein Unterschied von 300 € pro Jahr.
Berechnung der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer berechnet. Dabei ist nicht das Bruttoeinkommen maßgeblich, sondern die festgesetzte Einkommensteuer nach Abzug aller Freibeträge und Sonderausgaben. Die Kirchensteuer selbst ist wiederum als Sonderausgabe abzugsfähig — es entsteht also ein Zirkeleffekt, der die tatsächliche Belastung leicht reduziert.
Bei Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer automatisch vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Information über die Kirchenzugehörigkeit erhält der Arbeitgeber über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer seit 2015 automatisch von der Bank einbehalten (Kirchensteuerabzugsverfahren), sofern kein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist.
Kappung der Kirchensteuer
Die meisten Bistümer und Landeskirchen gewähren eine Kappung, die die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Üblich sind Kappungssätze zwischen 2,75 % und 4 % des zu versteuernden Einkommens. Die Kappung greift vor allem bei hohen Einkommen, bei denen die Kirchensteuer sonst überproportional steigen würde.
In Bayern wird die Kappung auf Antrag gewährt (typisch bei 3 % des zvE), in den meisten anderen Bundesländern erfolgt sie automatisch. Nicht alle Diözesen und Landeskirchen bieten eine Kappung an — es lohnt sich, bei der zuständigen Kirchensteuerstelle nachzufragen.
Kirchensteuer bei Ehepaaren
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren, die beide derselben Konfession angehören, wird die Kirchensteuer auf Basis der gemeinsamen Einkommensteuer berechnet. Gehören die Ehepartner verschiedenen Konfessionen an (konfessionsverschiedene Ehe), wird die Einkommensteuer hälftig aufgeteilt und jeder Partner zahlt Kirchensteuer auf seinen Anteil. Ist nur ein Partner Kirchenmitglied (glaubensverschiedene Ehe), zahlt nur dieser Kirchensteuer — allerdings berechnet auf die halbe Einkommensteuer des Ehepaares.
Kirchenaustritt und finanzielle Auswirkung
Der Kirchenaustritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht und kostet zwischen 10 und 60 € Verwaltungsgebühr (in einigen Bundesländern wie Brandenburg oder Bremen ist er kostenfrei). Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit dem Monat des Austritts oder dem Folgemonat — die genaue Regelung variiert je nach Bundesland.
Die jährliche Ersparnis kann erheblich sein: Bei einem Bruttojahresgehalt von 60.000 € (Steuerklasse I, keine Kinder) beträgt die Kirchensteuer etwa 1.800–2.200 € pro Jahr. Über ein Berufsleben von 40 Jahren summiert sich das auf 70.000–90.000 €. Allerdings verliert man mit dem Austritt auch den Zugang zu kirchlichen Leistungen wie kirchlicher Trauung, kirchlichem Begräbnis und ggf. Arbeitsplätzen bei kirchlichen Trägern.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) automatisch von Banken und Versicherungen einbehalten. Der Satz beträgt 8 % bzw. 9 % auf die Abgeltungsteuer (25 %). Durch den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer reduziert sich die Abgeltungsteuer geringfügig auf effektiv 24,51 % (bei 9 %) bzw. 24,45 % (bei 8 %). Wer einen Sperrvermerk beim BZSt einlegt, muss die Kirchensteuer über die Einkommensteuererklärung nachzahlen.
Häufige Fehler
- Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe absetzen: Die gezahlte Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen — viele vergessen dies in der Steuererklärung.
- Kappung nicht beantragen: Wer in einem Bundesland lebt, wo die Kappung auf Antrag gewährt wird, verschenkt möglicherweise Geld.
- Konfessionswechsel nicht melden: Nach einem Umzug in ein anderes Bundesland kann sich der Kirchensteuersatz ändern. Die Meldung erfolgt normalerweise automatisch über die Meldebehörden.
Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?
Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in allen anderen 14 Bundesländern. Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft erhoben — also evangelisch, römisch-katholisch, alt-katholisch und einige jüdische Gemeinden.
Was ist die Kappung bei der Kirchensteuer?
Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (meist 2,75–3,5%). Sie greift bei hohen Einkommen und muss in vielen Bundesländern beantragt werden. Die Kappungssätze variieren je nach Bundesland und Konfession — in Baden-Württemberg z.B. 2,75% für Evangelische, während es für Katholische keine Kappung gibt.
Wie viel spare ich durch einen Kirchenaustritt?
Die Ersparnis hängt vom Einkommen und Bundesland ab. Bei einem Jahresbrutto von 50.000 € beträgt die Kirchensteuer ca. 1.000–1.300 € pro Jahr. Die Netto-Ersparnis ist etwas geringer, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist — der Wegfall erhöht also die Einkommensteuer leicht.
Wo und wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Die Kosten liegen zwischen 0 € (z.B. Baden-Württemberg, Sachsen) und ca. 32 € (Saarland). Benötigt wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Der Austritt wird zum Ende des Monats wirksam, in dem die Erklärung abgegeben wird.
Ist die Kirchensteuer steuerlich absetzbar?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar und mindert das zu versteuernde Einkommen. Dadurch entsteht ein Zirkelbezug, den dieser Rechner durch iterative Berechnung korrekt auflöst.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft in Deutschland, die Einkommensteuer zahlen. Konfessionslose, Muslime, Buddhisten und Mitglieder nicht-steuererhebender Gemeinschaften zahlen keine Kirchensteuer.