Kfz-Steuer-Rechner 2025
Berechnen Sie die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug — PKW (Benzin/Diesel), Motorrad, Wohnmobil oder Elektroauto. Mit dem CO₂-Stufentarif nach der Reform 2021 und Vergleichsrechnung.
Fahrzeugtyp
Laut Zulassungsbescheinigung Teil I
Ergebnis
Benzin: 16 × 2,00 € (Hubraum) + CO₂-Anteil (ab 2021 (Stufentarif))
Vergleich
CO₂-Stufentarif (ab 2021)
| CO₂ (g/km) | Satz pro g/km |
|---|---|
| Bis 95 | 0,00 € |
| 96–115 | 2,00 € |
| 116–135 | 2,20 € |
| 136–155 | 2,50 € |
| 156–175 | 2,90 € |
| 176–195 | 3,40 € |
| Über 195 | 4,00 € |
Kfz-Steuer: Berechnung, CO₂-Komponente und Steuerbefreiungen
Die Kraftfahrzeugsteuer wird vom Zoll erhoben und richtet sich nach Fahrzeugart, Antriebsart, Hubraum und — bei PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 — nach den CO₂-Emissionen. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bildet die rechtliche Grundlage. Seit der Reform 2021 spielt der CO₂-Ausstoß eine noch stärkere Rolle, um klimafreundlichere Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen.
Berechnung für PKW (Erstzulassung ab 2021)
Für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen:
- Hubraum-Komponente: 2,00 € pro angefangene 100 cm³ bei Ottomotoren (Benzin) bzw. 9,50 € pro angefangene 100 cm³ bei Dieselmotoren.
- CO₂-Komponente: Ein progressiver Stufentarif ab 95 g/km CO₂-Ausstoß (nach WLTP-Messverfahren). Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Darüber steigen die Sätze stufenweise: 2,00 €/g (96–115 g/km), 2,20 €/g (116–135 g/km), 2,50 €/g (136–155 g/km), 2,90 €/g (156–175 g/km), 3,40 €/g (176–195 g/km) und 4,00 €/g (über 195 g/km).
Rechenbeispiel: Ein Benziner mit 1.498 cm³ Hubraum und 128 g/km CO₂ kostet: 15 × 2,00 € (Hubraum) + 20 × 2,00 € (96–115 g/km) + 13 × 2,20 € (116–128 g/km) = 30 € + 40 € + 28,60 € = 98,60 € pro Jahr.
Berechnung für PKW (Erstzulassung 2009–2020)
Für PKW mit Erstzulassung zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 gilt ein linearer CO₂-Satz von 2,00 € pro g/km über dem Freibetrag von 95 g/km (bzw. 120 g/km für Erstzulassungen vor dem 1.1.2014). Die Hubraumkomponente ist identisch.
Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung bis 2030
Rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer für 10 Jahre ab Erstzulassung befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Befreiung werden sie mit einem ermäßigten Satz besteuert, der sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet (50 % des normalen Gewichtssatzes). Plug-in-Hybride sind von dieser Befreiung nicht erfasst — sie werden wie konventionelle PKW besteuert.
Motorräder, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge
- Motorräder: Die Steuer richtet sich allein nach dem Hubraum: 1,84 € pro angefangene 25 cm³. Ein 600-cm³-Motorrad kostet somit 24 × 1,84 € = 44,16 € pro Jahr.
- Wohnmobile: Die Besteuerung erfolgt nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse. Die Sätze reichen von 16 € (Euro 4 und besser, pro 200 kg) bis 40 € (keine Euro-Norm, pro 200 kg). Die Steuer ist auf maximal 800 € pro Jahr begrenzt.
- Nutzfahrzeuge über 3,5 t: Besteuerung nach Gesamtgewicht, Achszahl und Schadstoffklasse.
Diesel-Zuschlag und Umweltbonus
Dieselfahrzeuge zahlen durch den höheren Hubraumsatz (9,50 € statt 2,00 € pro 100 cm³) deutlich mehr Kfz-Steuer als vergleichbare Benziner. Dies soll den Steuervorteil beim Kraftstoffpreis (niedrigere Energiesteuer auf Diesel) teilweise ausgleichen. Bei einem 2.0-Liter-Diesel fallen allein durch den Hubraum 190 € an — bei einem gleich großen Benziner nur 40 €.
Häufige Fehler und praktische Tipps
- WLTP vs. NEFZ verwechseln: Seit September 2018 werden CO₂-Werte nach dem realistischeren WLTP-Verfahren gemessen, das in der Regel höhere Werte ergibt als der alte NEFZ-Zyklus. Der Steuerbescheid basiert auf dem WLTP-Wert.
- Saisonkennzeichen nutzen: Motorrad- und Cabriofahrer können durch ein Saisonkennzeichen die Kfz-Steuer anteilig reduzieren — bei einem Saisonkennzeichen für 6 Monate zahlen Sie nur die halbe Jahressteuer.
- Umzug nicht melden: Bei einem Umzug muss das Fahrzeug innerhalb der Frist umgemeldet werden. Die Kfz-Steuer wird automatisch vom Zoll eingezogen (SEPA-Lastschrift), eine Ummeldung beim Zoll erfolgt über die Zulassungsbehörde.
- Behindertenrabatt prüfen: Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen (aG, Bl, H, Gl) erhalten eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung, mit dem Merkzeichen G oder Gl eine Ermäßigung um 50 %.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für PKW?
Die Kfz-Steuer für PKW besteht seit 2021 aus zwei Komponenten: Der Hubraum-Komponente (Benzin: 2,00 € pro angefangene 100 cm³, Diesel: 9,50 €) und der CO₂-Komponente mit gestaffelten Sätzen von 2,00 € bis 4,00 € pro g/km über dem Freibetrag von 95 g/km. Für ältere Fahrzeuge (vor 2021) gilt ein einheitlicher CO₂-Satz von 2,00 € pro g/km über 95 g/km.
Was ändert sich bei der Kfz-Steuer seit 2021?
Seit Januar 2021 gilt für neu zugelassene PKW ein gestufter CO₂-Tarif: Je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher der Steuersatz. Die Stufen reichen von 2,00 €/g (96–115 g/km) bis 4,00 €/g (über 195 g/km). Damit werden besonders emissionsstarke Fahrzeuge deutlich stärker belastet. Die Hubraum-Komponente bleibt unverändert.
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Ja, reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31.12.2025 sind bis zum 31.12.2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Danach ist eine gewichtsbasierte Besteuerung geplant. Plug-in-Hybride gelten nicht als reine Elektrofahrzeuge und werden nach Hubraum und CO₂ besteuert.
Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?
Wohnmobile werden nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert. Der Satz liegt zwischen 16 € und 40 € pro angefangene 200 kg, abhängig von der Emissionsklasse. Die jährliche Steuer ist auf maximal 1.000 € begrenzt.
Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für ein Motorrad?
Motorräder werden ausschließlich nach Hubraum besteuert: 1,84 € pro angefangene 25 cm³. Ein 600-cm³-Motorrad kostet 44,16 € pro Jahr, ein 125er nur 9,20 €. Es gibt keinen CO₂-Zuschlag für Motorräder.