Pendlerpauschale-Rechner
Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale 2025/2026 mit erhöhtem Satz ab dem 21. km: Steuerersparnis nach Grenzsteuersatz, Verkehrsmittelvergleich (PKW vs. ÖPNV vs. Fahrrad) und Mobilitätsprämie für Geringverdiener.
📋 Angaben
⚠️ Haftungsausschluss: Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Die erhöhte Pauschale ab 21 km (0,38 €) gilt befristet bis 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Entfernungspauschale 2025/2026 — Vollständiger Leitfaden für Pendler
Die Entfernungspauschale, auch bekannt als Pendlerpauschale, ist eine der wichtigsten Steuerersparnismöglichkeiten für Arbeitnehmer in Deutschland. Als Teil der Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG reduziert sie direkt das zu versteuernde Einkommen und steht jedem Arbeitnehmer zu, der regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendelt. Entscheidend ist dabei: Die Pauschale wird unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt — ob Sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder sogar zu Fuß zur Arbeit gelangen.
Aktuelle Sätze und Berechnungsgrundlagen 2025/2026
Die Berechnung der Entfernungspauschale erfolgt nach einem zweistufigen System:
- Entfernungskilometer 1-20: 0,30 € pro Kilometer und Arbeitstag
- Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Kilometer und Arbeitstag (erhöhte Pauschale bis Ende 2026)
Die Erhöhung ab dem 21. Kilometer wurde 2022 eingeführt, um Fernpendler zu entlasten, die durch steigende Energiepreise besonders belastet wurden. Wichtig: Es wird nur die einfache Entfernung berechnet, nicht die Hin- und Rückfahrt. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Praktische Berechnungsbeispiele
Bei 35 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich folgende Berechnung:
- Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 220 Tage = 1.320 €
- Weitere 15 km: 15 × 0,38 € × 220 Tage = 1.254 €
- Gesamtpauschale: 2.574 € pro Jahr
Bei einem Grenzsteuersatz von 35% entspricht dies einer tatsächlichen Steuerersparnis von etwa 900 €.
Arbeitstage korrekt ermitteln
Die Anzahl der anzusetzenden Arbeitstage ist ein häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt. Folgende Richtlinien gelten:
- Vollzeit (5-Tage-Woche): 220-230 Tage nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Krankheit
- 4-Tage-Woche: Entsprechend 176-184 Tage
- Teilzeit: Proportional zur tatsächlichen Arbeitszeit
- Homeoffice-Tage: Müssen seit 2023 abgezogen werden, da diese über die Homeoffice-Pauschale abgerechnet werden
Führen Sie einen Pendlerkalender, um die tatsächlichen Präsenztage im Büro zu dokumentieren. Dies ist besonders bei flexiblen Arbeitsmodellen wichtig.
Verkehrsmittel und Besonderheiten
Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig, jedoch gibt es wichtige Unterschiede:
- Eigener PKW: Unbegrenzte Absetzbarkeit der Pauschale
- Öffentliche Verkehrsmittel ohne eigenen PKW: Maximaler Abzug von 4.500 € pro Jahr (§ 9 Abs. 2 EStG)
- Fahrrad/E-Bike: Volle Pauschale absetzbar, zusätzlich ggf. geldwerter Vorteil bei Dienstrad-Leasing
- Fahrgemeinschaften: Jeder Teilnehmer kann die volle Pauschale ansetzen
Sonderfälle und Optimierungsmöglichkeiten
Mehrere Besonderheiten können die Höhe der Pauschale beeinflussen:
- Umwege: Längere Strecken sind absetzbar, wenn sie regelmäßig genutzt werden und verkehrstechnisch sinnvoll sind (z.B. Autobahn statt Landstraße)
- Schwerbehinderte (GdB ≥ 70 oder GdB ≥ 50 mit Merkzeichen G): Können wahlweise tatsächliche Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen
- Doppelte Haushaltsführung: Zusätzlich zur Entfernungspauschale können Kosten für Heimfahrten abgesetzt werden
- Dienstreisen: Fahrten zu wechselnden Einsatzorten gelten als Reisekosten und sind in voller Höhe absetzbar
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2024: 11.784 €), profitieren nicht von der steuerlichen Entlastung. Für sie gibt es die Mobilitätsprämie in Höhe von 14% der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Diese wird als direkte Zahlung gewährt, nicht als Steuerersparnis.
Wechselwirkung mit Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 besteht die Möglichkeit, für Homeoffice-Tage eine Pauschale von 6 € pro Tag (maximal 1.260 € bei 210 Tagen) anzusetzen. Diese kann nicht parallel zur Entfernungspauschale für denselben Tag beansprucht werden. Die optimale Verteilung zwischen Büro- und Homeoffice-Tagen hängt von der Entfernung ab: Bei Strecken unter etwa 18-20 km kann die Homeoffice-Pauschale vorteilhafter sein.
Nachweis und Dokumentation
Obwohl die Entfernungspauschale eine Pauschale ist, sollten Sie folgende Unterlagen aufbewahren:
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung der ersten Tätigkeitsstätte
- Pendlerkalender oder Arbeitszeitnachweis
- Bei Umwegen: Routennachweis über Navigationssystem oder Kartendienst
- Bei ÖPNV: Fahrkarten oder Zeitkarten als Nachweis der Nutzung
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2025/2026?
0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (erhöht bis 2026). Nur einfache Entfernung, nicht Hin+Rück.
Gilt die Pauschale auch für Fahrrad und ÖPNV?
Ja, verkehrsmittelunabhängig. Fahrrad, ÖPNV, PKW, E-Scooter, zu Fuß. Bei ÖPNV max. 4.500 €/Jahr, bei PKW unbegrenzt.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
5-Tage-Woche: 220-230, 4-Tage: 170-180, 6-Tage: 250-260. Homeoffice-Tage abziehen!
Was ist die Mobilitätsprämie?
14% der Pauschale ab 21. km für Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag (11.784 €). Direkte Zahlung statt Steuerersparnis.
Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale?
Je nach Entfernung: Unter ~21 km kann Homeoffice günstiger sein (6 €/Tag). Bei längerer Strecke lohnt sich die Fahrt ins Büro steuerlich.