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Vollmachtgeber/in

Bevollmächtigte/r (1. Person)

Befugnisse

Besondere Anweisungen (optional)

⚠️ Haftungsausschluss:
Dieses Tool erstellt einen Entwurf für eine Vorsorgevollmacht. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Für Grundstücksangelegenheiten ist eine notarielle Beurkundung erforderlich (§29 GBO). Wir empfehlen, das Dokument beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

Vorschau

Vorsorgevollmacht: Selbstbestimmung für den Ernstfall

Eine Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente der persönlichen Vorsorge. Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit – etwa durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz – rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der nicht zwingend ein Familienangehöriger sein muss.

Rechtliche Grundlage: §§1814 ff. BGB

Seit der Reform des Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 sind die Vorschriften zur rechtlichen Betreuung in den §§1814 ff. BGB geregelt (vorher §§1896 ff. BGB). Kerngedanke der Reform: Die Selbstbestimmung des Betroffenen steht im Mittelpunkt. Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn die Angelegenheiten nicht durch eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen ebenso gut erledigt werden können. Die Vorsorgevollmacht hat also Vorrang vor der gerichtlichen Betreuung.

Bereiche der Vorsorgevollmacht

Die Vollmacht kann verschiedene Lebensbereiche umfassen:

  • Gesundheitssorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Operationen, Krankenhauseinweisungen. Für Maßnahmen, bei denen die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber stirbt oder einen schweren Schaden erleidet, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht benannt sein (§1820 Abs. 2 BGB).
  • Aufenthaltsbestimmung: Wohnortwahl, Umzug ins Pflegeheim, freiheitsentziehende Maßnahmen (letztere bedürfen zusätzlicher Genehmigung durch das Betreuungsgericht).
  • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Verwaltung von Konten und Immobilien, Vertragsabschlüsse, Steuererklärungen.
  • Behörden und Gerichte: Vertretung gegenüber Ämtern, Sozialversicherungsträgern und in gerichtlichen Verfahren.
  • Post und Telekommunikation: Öffnen und Bearbeiten der Post, Zugang zu E-Mail-Konten und digitalen Diensten.

Formvorschriften

Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden – theoretisch sogar mündlich. Für die praktische Anerkennung empfiehlt sich jedoch dringend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und Datum. Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung erforderlich (§167 Abs. 2 BGB i.V.m. §311b BGB). Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Vermögenswert und liegen typischerweise zwischen 50 und 300 Euro.

Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister

Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR), in dem Vorsorgevollmachten registriert werden können. Betreuungsgerichte sind verpflichtet, das Register vor einer Betreuerbestellung abzufragen. Die Registrierung kostet einmalig ab 13 Euro (online) bzw. 18,50 Euro (postalisch) und stellt sicher, dass die Vollmacht im Ernstfall gefunden wird. Über 5,5 Millionen Vollmachten sind bereits registriert.

Betreuungsverfügung als Ergänzung

Ergänzend zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Sie greift, wenn keine Vollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht: Der Betroffene kann vorab festlegen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll – und wer nicht. Auch Wünsche zur Lebensgestaltung (Verbleib in der eigenen Wohnung, religiöse Betreuung) können formuliert werden. Das Gericht ist an diese Wünsche gebunden, sofern sie dem Wohl des Betroffenen nicht widersprechen.

Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Die Vorsorgevollmacht sollte so früh wie möglich erstellt werden – nicht erst im Alter. Auch junge Menschen können durch Unfälle oder plötzliche Erkrankungen entscheidungsunfähig werden. Laut Statistik haben in Deutschland nur etwa 40 % der Erwachsenen eine Vorsorgevollmacht. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind — z.B. bei schwerer Krankheit, Unfall oder im Alter. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der nicht unbedingt eine Person Ihres Vertrauens sein muss.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Nein, eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam. Eine notarielle Beurkundung ist jedoch erforderlich, wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte umfasst (§29 GBO). Für alle anderen Bereiche reicht eine schriftliche Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung erhöht aber die Rechtssicherheit und wird empfohlen.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Sie entscheidet — sie bevollmächtigt eine Person, in Ihrem Namen zu handeln. Die Patientenverfügung bestimmt, WAS medizinisch geschehen soll — sie enthält Ihre konkreten Wünsche zu Behandlungen am Lebensende. Idealerweise haben Sie beides: Die Patientenverfügung gibt die Richtung vor, die bevollmächtigte Person setzt sie um.

Kann ich die Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen. Informieren Sie die bevollmächtigte Person und fordern Sie alle Ausfertigungen der Vollmacht zurück. Wenn die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registriert ist, sollten Sie den Widerruf auch dort melden.

Wo registriere ich meine Vorsorgevollmacht?

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr ab ca. 20 Euro. Im Betreuungsfall fragt das Gericht dort automatisch ab, ob eine Vollmacht vorliegt. So wird sichergestellt, dass Ihre Vollmacht im Ernstfall gefunden wird.