Pflegegrad-Rechner
Schätzen Sie Ihren Pflegegrad nach dem NBA ein: 6 Module mit gewichteter Punktzahl, Pflegegrad 1-5, Pflegegeld, Sachleistungen und stationäre Pflegeleistungen 2024.
📋 Selbsteinschätzung (vereinfacht)
Bewerten Sie jedes Modul mit einem Gesamtwert. 0 = komplett selbständig, Maximum = vollständig unselbständig.
📊 Gewichtete Punkte
💰 Leistungen nach Pflegegrad (2024)
⚠️ Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Selbsteinschätzung nach dem NBA-Prinzip. Die offizielle Begutachtung erfolgt durch den MDK (Medizinischer Dienst) und ist deutlich detaillierter. Module 2 und 3 werden kombiniert (der höhere Wert zählt). Leistungsbeträge 2024: Pflegegeld wurde zum 01.01.2024 um 5% erhöht.
Pflegegrade verstehen — Umfassender Leitfaden zur Pflegebegutachtung
Das deutsche Pflegesystem wurde 2017 durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) grundlegend reformiert. Seither gibt es fünf Pflegegrade statt der früheren drei Pflegestufen. Diese Neuerung ermöglicht eine differenziertere Betrachtung der Pflegebedürftigkeit und berücksichtigt erstmals gleichberechtigt körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen. Die Begutachtung erfolgt durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) gemäß § 15 SGB XI, das auf einem wissenschaftlich fundierten Punktesystem basiert.
Das NBA-System: Sechs Module der Bewertung
Die Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder MEDICPROOF bewerten die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet, da bestimmte Bereiche für die Pflegebedürftigkeit relevanter sind als andere:
1. Mobilität (Gewichtung: 10%)
Bewertung der körperlichen Beweglichkeit: Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Fortbewegen außerhalb der Wohnung. Besonders wichtig ist die Sturzgefahr und die Fähigkeit zur sicheren Fortbewegung.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
Orientierung zu Person, Zeit und Ort, Gedächtnis, Alltagsentscheidungen treffen, Gespräche führen, Sachverhalte verstehen. Diese Bewertung ist zentral für Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
Aggressivität, Unruhe, nächtliche Aktivität, Ängste, Depressionen, selbstschädigendes Verhalten. Module 2 und 3 werden zusammengefasst — der höhere Punktwert der beiden Module fließt in die Gesamtbewertung ein.
4. Selbstversorgung (40% — wichtigster Bereich!)
Körperpflege (Waschen, Rasieren, Mundpflege), An- und Auskleiden, Toilettenbenutzung, Kontinenz, Ernährung. Dieses Modul hat das höchste Gewicht, da es die grundlegendsten Alltagsverrichtungen umfasst.
5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20%)
Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen, regelmäßige Messungen (Blutzucker, Blutdruck). Die Häufigkeit und Komplexität der erforderlichen Maßnahmen bestimmt die Punktzahl.
6. Gestaltung des Alltagslebens (15%)
Tagesrhythmus, Planung von Aktivitäten, soziale Kontakte, Interesse an der Umwelt, Beschäftigungen. Besonders relevant für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Punkteverteilung und Pflegegrade
Jedes Kriterium wird mit 0-3 Punkten bewertet:
- 0 Punkte: Selbständig
- 1 Punkt: Überwiegend selbständig
- 2 Punkte: Überwiegend unselbständig
- 3 Punkte: Unselbständig
Die gewichteten Punkte ergeben eine Gesamtpunktzahl von 0-100, die den Pflegegrad bestimmt:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Leistungen nach Pflegegraden 2024
Mit jedem Pflegegrad sind spezifische Leistungsansprüche verbunden. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht:
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (nur 125 € Entlastungsbetrag)
- Pflegegrad 2: 332 € monatlich
- Pflegegrad 3: 573 € monatlich
- Pflegegrad 4: 765 € monatlich
- Pflegegrad 5: 947 € monatlich
Sachleistungen (ambulante Pflegedienste)
- Pflegegrad 2: 761 € monatlich
- Pflegegrad 3: 1.432 € monatlich
- Pflegegrad 4: 1.778 € monatlich
- Pflegegrad 5: 2.200 € monatlich
Antragstellung und Begutachtungsverfahren
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt (formlos möglich). Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den MDK oder MEDICPROOF mit der Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und dauert etwa 60-90 Minuten.
Tipps für die Begutachtung
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie 2-3 Wochen vor dem Termin alle benötigten Hilfen
- Angehörige einbeziehen: Lassen Sie eine vertraute Person beim Gespräch dabei sein
- Ehrlich antworten: Beschönigen Sie nicht — zeigen Sie den schlechten Tag, nicht den guten
- Medikamente bereitlegen: Alle Medikamente und Hilfsmittel sollten sichtbar sein
- Unterlagen sammeln: Arztberichte, Krankenhausentlassungen, Therapieberichte
Widerspruch bei Ablehnung
Falls der bewilligte Pflegegrad nicht den Erwartungen entspricht, können Sie innerhalb von vier Wochen kostenfrei Widerspruch einlegen. Die Erfolgsquote liegt bei etwa 50%. Bei erneutem negativen Bescheid ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich (ebenfalls kostenfrei).
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
NBA-Begutachtung durch MDK: 6 Module, gewichtete Punkte, 0-100. Ab 12,5 Punkten = PG 1.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
PG 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 € pro Monat (2024).
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Antrag bei Pflegekasse → MDK-Begutachtung zu Hause → Bescheid. Bei Ablehnung: Widerspruch (4 Wochen).