Arbeitslosengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I: Leistungsentgelt, Leistungssatz (60/67%), Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit, Gesamtanspruch und Einkommensverlust.
📋 Ihre Daten
📅 Bezugsdauer-Tabelle
📊 Berechnung
📉 Einkommensverlust
💰 Gesamtanspruch
⚠️ Hinweis: Vereinfachte Berechnung nach SGB III. Das tatsächliche ALG I wird von der Agentur für Arbeit anhand der Lohnsteuerbescheinigung berechnet. Bemessungsgrenze 2024: 7.550 €/Monat (West), 7.450 €/Monat (Ost). Voraussetzung: Mindestens 12 Monate Versicherungszeit in den letzten 30 Monaten (Anwartschaftszeit). ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Arbeitslosengeld I — Ihre verdiente Versicherungsleistung
Das Arbeitslosengeld I nach §§ 136 ff. SGB III ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit, die Sie durch jahrelange Beitragszahlungen erworben haben. Anders als das Bürgergeld ist ALG I keine bedarfsabhängige Sozialleistung, sondern eine lohnbezogene Entgeltersatzleistung, die Ihre bisherige Lebensführung teilweise aufrechterhalten soll.
Die detaillierte Berechnung des Arbeitslosengeldes
Die Berechnung erfolgt in mehreren präzise definierten Schritten gemäß § 150 SGB III:
1. Bemessungsentgelt ermitteln
Das Bemessungsentgelt ist der Ausgangspunkt aller Berechnungen. Es ergibt sich aus dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Entstehung des Anspruchs (Bemessungsrahmen). Dabei gelten folgende Obergrenzen (2024):
- Westdeutschland: 7.550 € monatlich (90.600 € jährlich)
- Ostdeutschland: 7.450 € monatlich (89.400 € jährlich)
2. Leistungsentgelt berechnen
Vom Bemessungsentgelt werden pauschale Abzüge vorgenommen, um das fiktive Nettoentgelt zu ermitteln:
- Sozialversicherungsbeiträge: 20% pauschal (9,95% AN-Anteil + 10,05% AG-Anteil)
- Lohnsteuer: Nach der Steuerklasse des letzten Arbeitsverhältnisses
- Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer
- Kirchensteuer: Falls zutreffend, 8% oder 9% der Lohnsteuer
3. Leistungssatz anwenden
Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III:
- 60% des Leistungsentgelts für Arbeitslose ohne Kinder
- 67% des Leistungsentgelts für Arbeitslose mit mindestens einem Kind
Praktische Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Angestellter, 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kein Kind, Westdeutschland
- Bemessungsentgelt: 4.000 € monatlich
- Pauschale SV-Beiträge: 800 € (20%)
- Lohnsteuer StKl I: ca. 460 €
- Solidaritätszuschlag: ca. 25 €
- Leistungsentgelt: 4.000 - 800 - 460 - 25 = 2.715 €
- ALG I: 2.715 × 0,60 = 1.629 € monatlich
Beispiel 2: Gleiche Voraussetzungen, aber mit Kind
- Leistungsentgelt: 2.715 € (wie oben)
- ALG I: 2.715 × 0,67 = 1.819 € monatlich (+190 € Kinderzuschlag)
Anspruchsvoraussetzungen nach § 137 SGB III
Für den Bezug von Arbeitslosengeld I müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit: Beschäftigungslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit
- Verfügbarkeit: Bereitschaft und Fähigkeit, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen
- Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate Beitragszahlung in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit
- Persönliche Arbeitslosmeldung: Meldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Bezugsdauer — Das Staffelsystem nach § 147 SGB III
Die maximale Bezugsdauer richtet sich nach der Versicherungspflichtzeit und dem Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs:
| Versicherungszeit | Alter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | Unter 50 | 6 Monate |
| 16 Monate | Unter 50 | 8 Monate |
| 20 Monate | Unter 50 | 10 Monate |
| 24 Monate | Unter 50 | 12 Monate |
| 30 Monate | Ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | Ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | Ab 58 | 24 Monate |
Steuerliche Behandlung und Progressionsvorbehalt
Arbeitslosengeld I ist nach § 3 Nr. 2 EStG einkommensteuerfrei. Jedoch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet:
- Das ALG I wird zum steuerpflichtigen Einkommen addiert
- Aus dieser Summe wird der anzuwendende Steuersatz ermittelt
- Dieser erhöhte Steuersatz wird dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet
- Bei Einkünften neben dem ALG I kann sich dadurch eine Steuernachzahlung ergeben
Sperrzeiten und Ruhezeiten vermeiden
Häufige Fallstricke, die zu Leistungsminderungen führen können:
- Sperrzeit bei Eigenkündigung: 12 Wochen ALG-Sperre (§ 159 SGB III)
- Ruhezeit bei Abfindung: Kürzung der Bezugsdauer, nicht der Höhe
- Meldeversäumnisse: Jeder verpasste Termin kann eine Sperrzeit auslösen
- Ablehnung zumutbarer Arbeit: Staffelung von 3, 6 oder 12 Wochen Sperre
Strategien zur Optimierung des ALG-Bezugs
Erfahrene Arbeitsrechtler empfehlen folgende Ansätze:
- Nahtlosigkeitsregelung nutzen: Nahtloser Übergang zwischen Jobs vermeidet Lücken
- Weiterbildung strategisch einsetzen: Bildungsmaßnahmen verlängern faktisch den Anspruch
- Krankmeldung richtig handhaben: Bei Krankheit über 6 Wochen Wechsel zu Krankengeld
- Zuverdienst optimal nutzen: Bis 165 € monatlich anrechnungsfrei, darüber gestaffelte Anrechnung
- Timing der Arbeitslosmeldung: Rechtzeitige Meldung 3 Monate vor Arbeitsende (§ 38 SGB III)
Übergang zu anderen Leistungen
Nach Ausschöpfung des ALG I-Anspruchs stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Bürgergeld: Bedarfsabhängige Grundsicherung mit Vermögens- und Einkommensprüfung
- Erwerbsminderungsrente: Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit
- Altersrente: Verschiedene Varianten ab 60, 63 oder der Regelaltersgrenze
Häufige Fragen zum ALG I
Wie hoch ist ALG I?
60% vom Leistungsentgelt (67% mit Kind). Bei 3.500 € brutto ca. 1.350 € (ohne Kind).
Wie lange bekommt man ALG I?
6-24 Monate, abhängig von Versicherungszeit und Alter. Standard: 12 Monate bei 24 Monaten versichert.
Ist ALG I steuerfrei?
Ja, aber mit Progressionsvorbehalt. Bei der Steuererklärung kann es den Steuersatz erhöhen.