Bürgergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch: Regelsätze 2024, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe für Alleinerziehende und Schwangere, Einkommensanrechnung mit Freibeträgen.
👤 Persönliche Angaben
📊 Bedarfsberechnung
📋 Zusammensetzung
⚠️ Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Nicht berücksichtigt: Vermögensprüfung (Schonvermögen 15.000 € pro Person + 12 Monate Karenzzeit), kommunale Angemessenheitsgrenzen für Miete, Bildungspaket für Kinder, Heizkosten-Zuschlag. Antrag beim zuständigen Jobcenter. Die Karenzzeit (12 Monate) schützt Ersparnisse und Wohnungsgröße.
Bürgergeld — Die neue Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige
Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das ALG II (Hartz IV) abgelöst und stellt eine grundlegende Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II dar. Diese Sozialleistung sichert das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum und soll gleichzeitig durch verbesserte Qualifikations- und Vermittlungsangebote die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Das System basiert auf drei Säulen: dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt, den Kosten der Unterkunft und bedarfsabhängigen Mehrbedarfen.
Regelsätze 2024 — Deutliche Erhöhungen zum Jahresanfang
Die Regelsätze werden jährlich angepasst und sind nach § 20 SGB II in sechs Regelbedarfsstufen gegliedert:
Aktuelle Regelsätze 2024:
- Regelbedarfsstufe 1: 563 €/Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende
- Regelbedarfsstufe 2: 506 €/Monat für Erwachsene in Bedarfsgemeinschaften (Partner/Paare)
- Regelbedarfsstufe 3: 451 €/Monat für Erwachsene 18-24 Jahre im Haushalt der Eltern
- Regelbedarfsstufe 4: 471 €/Monat für Jugendliche 14-17 Jahre
- Regelbedarfsstufe 5: 390 €/Monat für Kinder 6-13 Jahre
- Regelbedarfsstufe 6: 357 €/Monat für Kinder 0-5 Jahre
Die Erhöhung um 61 € für Alleinstehende (von 502 € auf 563 €) stellt die größte absolute Steigerung seit Einführung von Hartz IV dar und reflektiert die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Kosten der Unterkunft — Wohnen im Bürgergeld-Bezug
Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II):
Was wird übernommen:
- Kaltmiete: Grundmiete nach Mietvertrag
- Kalte Betriebskosten: Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister
- Heizkosten: Heizung und Warmwasserversorgung
- Mietschulden: In begründeten Fällen zur Sicherung der Wohnung
Angemessenheitsgrenzen:
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt definiert eigene Angemessenheitsgrenzen. Richtwerte für Großstädte:
- 1 Person: 45-50 m², 450-600 € Warmmiete
- 2 Personen: 60 m², 550-750 € Warmmiete
- 3 Personen: 75 m², 650-850 € Warmmiete
- 4 Personen: 85 m², 750-950 € Warmmiete
Karenzzeit — Erleichterungen in den ersten 12 Monaten:
- Tatsächliche Miete: Wird vollständig übernommen, auch wenn über Angemessenheitsgrenze
- Keine Aufforderung zum Umzug in kleinere oder günstigere Wohnung
- Vereinfachung: Weniger Bürokratie bei der Wohnkostenprüfung
Mehrbedarfe — Zusätzliche Leistungen bei besonderen Lebenslagen
Bei besonderen Lebensumständen werden Mehrbedarfe nach § 21 SGB II gewährt:
Prozentuale Mehrbedarfe vom Regelsatz:
- Alleinerziehende: 36% (1 Kind unter 7 J.) / 12% (1 Kind über 7 J.) bis max. 60%
- Schwangerschaft: 17% ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Behinderung: 35% bei Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis
- Dezentrale Warmwasserversorgung: 2,3% (Erwachsene) / 1,4% (Kinder)
Einmalige Bedarfe:
- Erstausstattung der Wohnung: Möbel, Haushaltsgeräte (pauschal oder nach Einzelnachweis)
- Bekleidung: Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Schulbedarf: 174 € jährlich für schulpflichtige Kinder (87 € zum Schuljahresbeginn, 87 € zum Halbjahr)
- Klassenfahrten: Mehrtägige Ausflüge im Rahmen schulischer Veranstaltungen
Anspruchsvoraussetzungen — Wer erhält Bürgergeld?
Persönliche Voraussetzungen (§ 7 SGB II):
- Alter: 15 bis 67 Jahre (bis zur Regelaltersgrenze)
- Erwerbsfähigkeit: Mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können
- Hilfebedürftigkeit: Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen bestritten werden
- Gewöhnlicher Aufenthalt: In Deutschland lebend
- Verfügbarkeit: Für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Ausschlussgründe:
- EU-Bürger: Nur zur Arbeitsuche eingereist (erste 6 Monate)
- Vollzeit-Studierende: Ausnahmen bei Schwangerschaft, Kind oder Behinderung
- Auszubildende: Bei BAföG-berechtigter Ausbildung grundsätzlich kein Bürgergeld
- Nicht erwerbsfähige Personen: Erhalten Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter
Einkommensanrechnung — Freibeträge und Hinzuverdienst
Freibeträge bei Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II):
Das System der Freibeträge soll Arbeitsanreize schaffen und verhindern, dass sich Arbeit nicht lohnt:
- Grundfreibetrag: 100 € monatlich (Erwerbstätigenfreibetrag)
- Brutto 100-520 €: Weitere 20% bleiben anrechnungsfrei
- Brutto 520-1.000 €: Weitere 30% bleiben anrechnungsfrei
- Brutto 1.000-1.200 €: Weitere 10% bleiben anrechnungsfrei
- Mit minderjährigen Kindern: Obergrenze bei 1.500 € statt 1.200 €
Praktische Berechnungsbeispiele:
- 450 € Minijob: 100 € + 70 € (20% von 350 €) = 170 € bleiben anrechnungsfrei
- 800 € Bruttoeinkommen: 100 € + 84 € + 84 € = 268 € bleiben anrechnungsfrei
- 1.200 € Bruttoeinkommen: 100 € + 84 € + 144 € + 20 € = 348 € bleiben anrechnungsfrei
Vermögensanrechnung — Schonvermögen und Karenzzeit
Karenzzeit (erste 12 Monate):
- Grundfreibetrag: 40.000 € für die antragstellende Person
- Für weitere Personen: Je 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
- Selbstgenutzte Immobilie: Angemessene Größe wird nicht angerechnet
- Altersvorsorge: Riester, Rürup und betriebliche AV bleiben geschützt
Nach der Karenzzeit (ab 13. Monat):
- Grundfreibetrag: 15.000 € pro Person (früher 150 € × Lebensalter, max. 9.750 €)
- Altersvorsorge: 750 € × Lebensalter zusätzlich geschützt
- Riester-Rente: Vollständig anrechnungsfrei
- PKW-Freibetrag: 7.500 € pro erwerbsfähige Person
Sanktionen und Mitwirkungspflichten
Neue Sanktionsregeln seit 2023:
- Maximalkürzung: 30% des Regelsatzes (früher bis 100%)
- Vertrauenszeit: Erste 6 Monate keine Sanktionen bei Terminversäumnissen
- Meldeversäumnisse: Kürzung um 10% für einen Monat
- Ablehnung zumutbarer Arbeit: Kürzung um 30% für einen Monat
- Unter-25-Jährige: Strengere Regelungen, aber Kosten der Unterkunft bleiben erhalten
Mitwirkungspflichten:
- Kooperationsplan: Gemeinsame Zielvereinbarung mit dem Jobcenter
- Verfügbarkeit: Für Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
- Bewerbungsbemühungen: Eigeninitiative bei der Jobsuche
- Termine wahrnehmen: Einladungen des Jobcenters folgen
Weiterbildung und Qualifizierung — Neue Möglichkeiten 2024
Weiterbildungsgeld:
- Höhe: 150 € monatlich zusätzlich zum Bürgergeld
- Voraussetzung: Teilnahme an beruflicher Weiterbildung (mind. 8 Wochen)
- Ziel: Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt
Bürgergeldbonus:
- Höhe: 75 € monatlich
- Voraussetzung: Teilnahme an Maßnahmen zur Integration in Arbeit
- Dauer: Maximal 24 Monate
Bedarfsgemeinschaft — Wer wird zusammen betrachtet?
Das Bürgergeld wird nicht für Einzelpersonen, sondern für Bedarfsgemeinschaften berechnet (§ 7 SGB II):
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ehepartner/eingetragene Lebenspartner
- Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft (nach einem Jahr zusammenleben vermutet)
- Unverheiratete Kinder unter 25 im Haushalt der Eltern
- Partner des unverheirateten Kindes und deren Kinder
Antragstellung und Verfahren
Wo und wie beantragen:
- Zuständigkeit: Jobcenter am Wohnort
- Antragstellung: Persönlich, online oder schriftlich
- Vorläufige Entscheidung: Bei unvollständigen Unterlagen möglich
- Bewilligungszeitraum: In der Regel 12 Monate
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder
- Mietvertrag und Betriebskostenabrechnungen
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Versicherungen, etc.)
Das Bürgergeld stellt einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der deutschen Sozialgesetzgebung dar — weg von der "Fordern und Fördern"-Philosophie hin zu einem stärker kooperativen Ansatz mit verbesserten Schutzstandards und Qualifizierungsangeboten.
Häufige Fragen zum Bürgergeld
Wie hoch ist das Bürgergeld 2024?
563 €/Monat für Alleinstehende + angemessene Miete. Paar: je 506 €. Kinder: 357-471 € je nach Alter.
Wer hat Anspruch?
15-67 Jahre, erwerbsfähig, hilfebedürftig, Aufenthalt in Deutschland. Antrag beim Jobcenter.
Wie wird Einkommen angerechnet?
100 € Grundfreibetrag + gestaffelte Freibeträge. Bei 1.000 € brutto: 348 € frei, 652 € angerechnet.