Mutterschutz-Rechner

Berechnen Sie Ihre Mutterschutzfristen und Ihr Mutterschaftsgeld 2025/2026. Mit Arbeitgeberzuschuss, Frühgeburten-Regelung und Zeitstrahl.

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Durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate

Mutterschutzfristen

Mutterschutz beginnt
13.08.2026
6 Wochen vor ET
Entbindungstermin
24.09.2026
Mutterschutz endet
19.11.2026
8 Wochen nach Geburt
Gesamtdauer: 98 Tage (14 Wochen)

Mutterschaftsgeld & Zuschuss

Gesamtleistung im Mutterschutz8.166,34 €83,33 € pro Tag · 98 Tage
Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)1.274,00 €13,00 € pro Tag (max. 13 €)
Arbeitgeberzuschuss6.892,34 €70,33 € pro Tag (Differenz zum Netto)

ℹ️ Die Krankenkasse zahlt max. 13 € pro Tag. Der Arbeitgeber stockt auf Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen auf. Zusammen erhalten Sie Ihr volles Nettogehalt während des Mutterschutzes.

⚠️ Haftungsausschluss: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Ihre zuständige Behörde.

Mutterschutz in Deutschland: Fristen, Rechte und Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und schützt erwerbstätige Frauen vor und nach der Geburt ihres Kindes. Die Schutzfristen, Beschäftigungsverbote und finanziellen Leistungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen — unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt sind oder sich in der Probezeit befinden.

Die Mutterschutzfristen im Detail

Die regulären Schutzfristen gliedern sich in zwei Phasen:

  • Vorgeburtliche Schutzfrist: 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten, können aber auf eigenen Wunsch ausdrücklich darauf verzichten. Diese Erklärung ist jederzeit widerrufbar.
  • Nachgeburtliche Schutzfrist: 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung. Hier gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot — ein Verzicht ist nicht möglich, auch nicht auf Wunsch der Arbeitnehmerin.

Bei Frühgeburten (vor der 37. SSW oder unter 2.500 g) und Mehrlingsgeburten verlängert sich die nachgeburtliche Frist auf 12 Wochen. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, werden die nicht in Anspruch genommenen Tage der vorgeburtlichen Frist an die nachgeburtliche Frist angehängt.

Finanzielle Absicherung: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich krankenversicherte Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von maximal 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag durch den Arbeitgeberzuschuss auf, sodass Sie insgesamt Ihr durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist erhalten.

Berechnungsbeispiel: Ihr durchschnittliches Nettogehalt beträgt 2.400 € pro Monat (80 € pro Tag). Die Krankenkasse zahlt 13 € pro Tag, der Arbeitgeber die Differenz von 67 € pro Tag. So erhalten Sie weiterhin Ihr volles Nettoeinkommen.

Privat versicherte und geringfügig Beschäftigte

Privat krankenversicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sondern können beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einmalig bis zu 210 € beantragen. Der Arbeitgeberzuschuss wird dann auf Basis des vollen Nettogehalts minus 13 € pro Tag berechnet. Geringfügig Beschäftigte (Minijob) erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld vom BAS.

Kündigungsschutz und weitere Rechte

Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich — und wird in der Praxis fast nie genehmigt.

Häufige Fehler und Missverständnisse

  • Schutzfrist falsch berechnen: Die 6-Wochen-Frist wird vom errechneten Termin rückwärts gerechnet, nicht ab dem Tag der Feststellung der Schwangerschaft.
  • Mutterschaftsgeld nicht rechtzeitig beantragen: Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse spätestens 7 Wochen vor dem Termin mit der ärztlichen Bescheinigung.
  • Elternzeit mit Mutterschutz verwechseln: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit angerechnet, ist aber nicht dasselbe. Elternzeit müssen Sie separat beim Arbeitgeber anmelden.
  • Beschäftigungsverbot nicht unterscheiden: Neben den Schutzfristen gibt es individuelle (ärztliche) und generelle (tätigkeitsbezogene) Beschäftigungsverbote, die schon vor den 6 Wochen greifen können.

Mutterschutz und Elternzeit: So greifen sie ineinander

Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist (8 bzw. 12 Wochen) wird automatisch auf die Elternzeit angerechnet. Wenn Sie direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen möchten, müssen Sie die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Das Elterngeld beträgt 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens (maximal 1.800 €) und wird für 12 Monate gezahlt, plus 2 Partnermonate.

Planen Sie frühzeitig: Die Wahl zwischen Basiselterngeld (12+2 Monate) und ElterngeldPlus (bis zu 28 Monate, dafür halber Betrag) sowie die Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Partnern sollte bereits während der Schwangerschaft besprochen werden, da sie finanzielle Auswirkungen über mehrere Jahre hat.

Häufige Fragen zum Mutterschutz

Wie lang ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse max. 13 € pro Tag. Der Arbeitgeber stockt die Differenz zum Nettolohn auf. Zusammen erhalten Sie Ihr volles Nettogehalt. Privat Versicherte bekommen einmalig 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Was passiert bei einer Frühgeburt?

Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen. Die vor der Geburt nicht genutzten Tage werden nachgeholt.

Was passiert wenn das Kind nach dem ET kommt?

Der Mutterschutz vor der Geburt verlängert sich. Die 8-Wochen-Frist danach wird nicht verkürzt — sie beginnt erst mit der tatsächlichen Geburt.

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und Arbeitgeber (Zuschuss bis Netto) gemeinsam. Der Arbeitgeber bekommt seinen Anteil über das Umlageverfahren U2 erstattet.