Notar-Rechner
Berechnen Sie Notarkosten und Grundbuchkosten nach GNotKG: Immobilienkauf mit Grundschuld, Testament, Ehevertrag, GmbH-Gründung und weitere Notargeschäfte.
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⚖️ Notarkosten
📖 Grundbuchkosten
⚠️ Hinweis: Berechnung nach GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) Tabelle B. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt — Verhandlungsspielraum gibt es nicht. Zusätzlich können Auslagen (Porto, Telefon) anfallen. Grundbuchgebühren sind nicht MwSt-pflichtig. Bei komplexen Sachverhalten können weitere Gebühren entstehen.
Notarkosten in Deutschland — Das komplette System verstehen
Das deutsche Notarwesen ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) streng reguliert. Diese Regulierung gewährleistet bundesweit einheitliche und transparente Gebühren, schützt aber auch vor Preiskämpfen zwischen Notaren. Als Verbraucher haben Sie dadurch Rechtssicherheit: Jeder Notar in Deutschland berechnet exakt dieselben Gebühren für dieselben Leistungen. Unser umfassender Rechner hilft Ihnen dabei, alle anfallenden Kosten präzise zu kalkulieren.
Das GNotKG — Grundlagen der Gebührenberechnung
Das Gerichts- und Notarkostengesetz definiert ein ausgeklügeltes System aus Gebührentatbeständen, Geschäftswerten und Multiplikatoren. Die Grundlage bildet dabei immer der sogenannte Geschäftswert, aus dem sich über die Kostenverordnung die jeweilige Gebührenhöhe ableitet.
Grundprinzip der Gebührenermittlung:
Notarkosten = Geschäftswert × Gebührensatz (aus Tabelle B) × Multiplikator
Die wichtigsten Gebühren-Tatbestände:
- Nr. 21100 GNotKG: Beurkundung (Vollwert, meist 1,0 oder 2,0-facher Satz)
- Nr. 21110 GNotKG: Vollzug (meist 0,5-facher Satz)
- Nr. 21111 GNotKG: Betreuung der Abwicklung (meist 0,5-facher Satz)
- Nr. 21200 GNotKG: Entwurfserstellung (meist 0,5-facher Satz bei aufwendigen Verträgen)
Notarkosten beim Immobilienerwerb — Der Standardfall
Der Immobilienkauf ist der häufigste und kostenintensivste notarielle Vorgang. Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1. Kaufvertragsbeurkundung (§ 311b BGB, § 925 BGB)
Für die Beurkundung des Kaufvertrags fallen folgende Gebühren an:
- Beurkundungsgebühr (Nr. 21100): 2,0-fache Gebühr vom Kaufpreis
- Vollzugsgebühr (Nr. 21110): 0,5-fache Gebühr vom Kaufpreis
- Betreuungsgebühr (Nr. 21111): 0,5-fache Gebühr vom Kaufpreis
- Summe: 3,0-fache Gebühr vom Kaufpreis
Kostenbeispiel Immobilienkauf:
- Kaufpreis: 400.000 €
- Gebühr lt. Tabelle B (bei 400.000 €): 1.635 €
- Notarkosten gesamt: 1.635 € × 3,0 = 4.905 €
- Plus 19% MwSt: 4.905 € × 1,19 = 5.837,95 €
2. Grundbuchkosten
Parallel zu den Notarkosten fallen Grundbuchgebühren an, die ebenfalls nach dem GNotKG berechnet werden:
- Eigentumsumschreibung (Nr. 14110): 1,0-fache Gebühr vom Kaufpreis
- Auflassungsvormerkung (Nr. 14130): 0,5-fache Gebühr vom Kaufpreis
- Summe Grundbuchkosten: 1,5-fache Gebühr vom Kaufpreis
3. Grundschuldbestellung bei Finanzierung
Wird der Kauf finanziert, entstehen zusätzliche Kosten für die Grundschuldbestellung:
- Beurkundung Grundschuld (Nr. 21100): 1,0-fache Gebühr von der Grundschuldsumme
- Grundbucheintragung (Nr. 14111): 1,0-fache Gebühr von der Grundschuldsumme
- Summe: 2,0-fache Gebühr von der Grundschuldsumme
Vollständige Kostenrechnung mit Finanzierung:
- Kaufpreis: 400.000 €
- Grundschuld: 320.000 € (80% Finanzierung)
- Notarkosten Kaufvertrag: 5.838 € (inkl. MwSt)
- Grundbuchkosten Eigentum: 2.453 € (1,635 € × 1,5)
- Notarkosten Grundschuld: 1.370 € (1.151 € × 1,0 + MwSt)
- Grundbuchkosten Grundschuld: 1.151 €
- Gesamtkosten: 10.812 € (2,7% vom Kaufpreis)
Notarielle Testamentserrichtung — Vorsorge mit Mehrwert
Das notarielle Testament bietet gegenüber dem handschriftlichen Testament erhebliche Vorteile und kostet deutlich weniger als viele denken.
Kostenstruktur Testament:
- Einzeltestament: 1,0-fache Gebühr vom Nachlasswert
- Gemeinschaftliches Testament (Ehepaar): 2,0-fache Gebühr vom Nachlasswert
- Geschäftswert: Reinvermögen des Erblassers (Vermögen minus Schulden)
Beispielrechnung Testament:
- Nachlasswert: 250.000 € (Reinvermögen)
- Gebühr lt. Tabelle: 635 €
- Einzeltestament: 635 € + MwSt = 755,65 €
- Ehegattentestament: 635 € × 2 + MwSt = 1.511,30 €
Kostenersparnis durch notarielles Testament:
Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein und spart damit erhebliche Kosten im Erbfall:
- Erbscheinkosten: 1,0-fache Gebühr vom Nachlasswert (bei 250.000 € = 755,65 €)
- Gerichtskosten Erbscheinverfahren: Zusätzlich 1,0-fache Gebühr
- Ersparnis durch notarielles Testament: Mindestens 1.511 € im obigen Beispiel
Ehevertrag — Güterstand und Versorgungsausgleich regeln
Eheverträge werden häufig unterschätzt, können aber bei Scheidung oder Erbfall erhebliche finanzielle Vorteile bringen.
Kostenberechnung Ehevertrag:
- Gebührensatz: 2,0-fache Gebühr
- Geschäftswert: Reinvermögen beider Eheleute zusammen
- Mindestgeschäftswert: 30.000 € (auch bei geringerem Vermögen)
Praktische Beispiele:
- Gesamtvermögen 50.000 €: 2,0 × 165 € + MwSt = 392,70 €
- Gesamtvermögen 200.000 €: 2,0 × 435 € + MwSt = 1.035,30 €
- Gesamtvermögen 500.000 €: 2,0 × 1.070 € + MwSt = 2.546,60 €
Gesellschaftsgründung — GmbH, UG und Co.
Die Gründung von Kapitalgesellschaften erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Die Kosten variieren je nach Gesellschaftsform und Komplexität.
GmbH-Gründung (Standard):
- Beurkundung Gesellschaftsvertrag: 2,0-fache Gebühr vom Stammkapital (mind. 25.000 €)
- Beurkundung Geschäftsführerbestellung: 0,5-fache Gebühr
- Handelsregisteranmeldung: 1,0-fache Gebühr
- Summe: 3,5-fache Gebühr vom Stammkapital
Kostenbeispiel GmbH-Gründung:
- Stammkapital: 25.000 € (Mindestbetrag)
- Gebühr lt. Tabelle: 125 €
- Notarkosten gesamt: 125 € × 3,5 + MwSt = 520,75 €
- Plus Handelsregistergebühren: ca. 150 €
- Gesamtkosten: ca. 671 €
UG (haftungsbeschränkt) — Die "Mini-GmbH":
- Mindestgeschäftswert: 5.000 € (unabhängig vom tatsächlichen Stammkapital)
- Notarkosten: 3,5 × 75 € + MwSt = 317,25 €
- Deutlich günstiger als GmbH-Gründung
Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind wichtige Dokumente für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit.
Kosten für Vorsorgevollmacht:
- Geschäftswert: Vermögen des Vollmachtgebers (mindestens 5.000 €)
- Gebührensatz: 1,0-fache Gebühr
- Bei 50.000 € Vermögen: 165 € + MwSt = 196,35 €
- Bei 200.000 € Vermögen: 435 € + MwSt = 517,65 €
Besonderheiten und Kostenfallen
Zusätzliche Kosten, die oft übersehen werden:
- Mehrfertigungen: Jede zusätzliche Ausfertigung kostet 15-25 €
- Beschaffung von Unterlagen: Grundbuchauszüge, Flurkarten etc.
- Übersetzungskosten: Bei fremdsprachigen Dokumenten
- Reisekosten: Wenn der Notar vor Ort tätig werden muss
Spartipps für Notarkosten:
- Geschäftswert prüfen: Bei Eheverträgen oder Gesellschaftsverträgen Bewertung hinterfragen
- Kombination von Geschäften: Mehrere Vorgänge am selben Tag abwickeln
- Vollständige Unterlagen: Verzögerungen und Nachbeurkundungen vermeiden
- Vertragsentwurf prüfen: Änderungen vor dem Termin besprechen
Vergleich: Deutschland vs. andere Länder
Das deutsche System der staatlich regulierten Notargebühren ist international keineswegs selbstverständlich:
- USA: Freie Preisgestaltung, teilweise deutlich günstiger oder teurer
- Frankreich: Ähnliches System mit staatlich regulierten Gebühren
- Österreich: Rechtsanwaltstarif statt Notargebühren, oft höhere Kosten
- Schweiz: Kantonale Unterschiede, teilweise höhere Gebühren
Unser Notar-Rechner berücksichtigt alle diese Aspekte und erstellt für Sie eine detaillierte Kostenschätzung für Ihr spezifisches Vorhaben. So können Sie bereits im Vorfeld alle anfallenden Kosten präzise kalkulieren und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Häufige Fragen zu Notarkosten
Wie hoch beim Hauskauf?
Notar + Grundbuch: ca. 1,5-2,3% vom Kaufpreis. Bei 350.000 € = ca. 6.000-8.000 €.
Kann man verhandeln?
Nein. Gesetzlich festgelegt im GNotKG. Alle Notare berechnen identische Gebühren.
Was kostet ein Testament?
1,0-fache Gebühr vom Nachlasswert. 200.000 € Nachlass → ca. 560 € inkl. MwSt.