Krankengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Krankengeld (GKV) 2025 — mit Entgeltfortzahlung-Timeline, Kinderkrankengeld, Einkommensvergleich und Tipps zur Absicherung.
Eingaben
Ihr reguläres monatliches Netto (nach Steuern und Sozialabgaben).
Ihr Krankengeld
Berechnungsdetails
| Bruttoeinkommen | 4.000,00 € |
| Bruttobasis (nach BBG) | 4.000,00 € |
| 70 % von Bruttobasis | 2.800,00 € |
| 90 % von Netto | 2.340,00 € |
| KG brutto = min(70%B, 90%N) | 2.340,00 € |
| − RV (9,3 %) | −217,62 € |
| − AV (1,3 %) | −30,42 € |
| − PV (1,7 %) | −39,78 € |
| Krankengeld netto | 2.052,18 € |
ℹ Die 90%-Netto-Grenze (2.340,00 €) ist niedriger als 70% Brutto (2.800,00 €).
Einkommensvergleich
Zeitlicher Verlauf bei Langzeitkrankheit
💡 Tipps & Hinweise
🛡️ Private Krankentagegeld-Versicherung
Eine private Krankentagegeld-Versicherung kann die Lücke zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld schließen. In Ihrem Fall beträgt die Differenz 547,82 €/Monat. Die Versicherung zahlt ab dem vereinbarten Zeitpunkt (oft ab Woche 7) ein zusätzliches Tagegeld.
🔄 Hamburger Modell (Stufenweise Wiedereingliederung)
Beim Hamburger Modell kehren Sie schrittweise in den Beruf zurück (z. B. zunächst 2 Std./Tag, dann 4, dann 6). Während dieser Phase erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Die Wiedereingliederung dauert i.d.R. 6 Wochen bis 6 Monate.
📋 Wichtige Fristen
- Krankmeldung: Unverzüglich beim Arbeitgeber und der Krankenkasse
- AU-Bescheinigung: Ab dem 4. Tag (oder laut Arbeitsvertrag früher)
- Folge-AU: Lückenlos — am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen AU
- Aussteuerung: Nach 78 Wochen endet das Krankengeld → rechtzeitig ALG1 beantragen (3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit melden)
- Erwerbsminderungsrente: Prüfen, falls Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt
Krankengeld: Berechnung, Anspruch und Dauer
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Es greift nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, die in der Regel 6 Wochen (42 Kalendertage) beträgt. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 44–51 SGB V sowie das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, darf aber 90 % des Nettoentgelts nicht übersteigen. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (bei wöchentlicher Abrechnung: die letzten 12 Wochen). Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig berücksichtigt.
Das Bruttoarbeitsentgelt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt — im Jahr 2025 liegt diese bei 66.150 € jährlich (5.512,50 € monatlich). Das maximale tägliche Krankengeld berechnet sich somit aus: 5.512,50 € × 70 % ÷ 30 = 128,63 € brutto pro Tag. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung — etwa 12,4 %) ergibt sich ein maximales Nettokrankengeld von rund 112,70 € pro Tag.
Die 70/90-Regel im Detail
Die Doppelbegrenzung auf 70 % brutto und 90 % netto führt in der Praxis dazu, dass Geringverdiener relativ mehr Krankengeld erhalten als Gutverdiener. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 2.500 € brutto (ca. 1.800 € netto) erhält 70 % von 2.500 € = 1.750 €. Da 90 % des Netto (1.620 €) weniger wäre, greift die 90-%-Grenze, und das Krankengeld beträgt 1.620 € brutto pro Monat — abzüglich Sozialversicherungsbeiträge.
Dauer des Krankengeldes
Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung sind in diesen 78 Wochen enthalten. Effektiv erhält der Arbeitnehmer also bis zu 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Danach endet der Anspruch — es kann dann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld gestellt werden.
Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt die 78-Wochen-Frist erst dann neu, wenn der Versicherte mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und zwischenzeitlich mindestens 6 Monate erwerbstätig war oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld. Keinen Anspruch haben:
- Familienversicherte (mitversicherte Ehepartner, Kinder)
- Selbständige, die den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch gewählt haben
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
- Privat Krankenversicherte (hier greift ggf. ein privates Krankentagegeld)
Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 % statt 14,0 %) einen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche erwerben.
Entgeltfortzahlung: Die ersten 6 Wochen
Während der ersten 42 Kalendertage einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht. Bei Erkrankungen, die auf ein Verschulden des Arbeitnehmers zurückgehen (z. B. grob fahrlässig verursachte Sportunfälle), kann der Anspruch entfallen — allerdings wird dies in der Praxis selten angenommen.
Häufige Fehler und Tipps
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät einreichen: Seit 2023 sind Ärzte verpflichtet, die AU-Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln (eAU). Dennoch sollten Arbeitnehmer sicherstellen, dass die Meldung erfolgt ist.
- Krankengeld nicht rechtzeitig beantragen: Der Anspruch ruht, solange die AU-Bescheinigung nicht bei der Krankenkasse vorliegt. Lückenlose Folgebescheinigungen sind entscheidend.
- Wiedereingliederung nicht nutzen: Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Beruf bei fortlaufendem Krankengeld.
- Sozialversicherungsbeiträge vergessen: Vom Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Nettokrankengeld liegt daher deutlich unter dem Bruttokrankengeld.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 44 SGB V. Anspruch haben alle gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld (Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte mit Krankengeldwahltarif). Es wird gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (6 Wochen) endet und die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % des Nettoeinkommens. Das Brutto wird dabei auf die Beitragsbemessungsgrenze KV (2025: 5.512,50 €/Monat) begrenzt. Vom Krankengeld-Brutto werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (insgesamt ca. 12,3 % mit Kindern).
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, danach beginnt das Krankengeld. Nach 78 Wochen erfolgt die sogenannte Aussteuerung — dann muss ALG1 oder Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
Was ist Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich versicherte Eltern, wenn sie zur Betreuung eines kranken Kindes (unter 12 Jahre) zu Hause bleiben. Es beträgt 90 % des Nettoeinkommens. Jeder Elternteil hat Anspruch auf 15 Tage pro Kind (Alleinerziehende: 30 Tage), maximal 35 Tage pro Elternteil (Alleinerziehende: 70 Tage) im Jahr.
Was ist das Hamburger Modell (Stufenweise Wiedereingliederung)?
Das Hamburger Modell ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit. Die Arbeitszeit wird stufenweise erhöht (z. B. von 2 auf 4 auf 6 auf 8 Stunden). Während der Wiedereingliederung besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Die Maßnahme wird vom Arzt verordnet und dauert typischerweise 6 Wochen bis 6 Monate.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld (Aussteuerung)?
Nach der Aussteuerung (Ende des Krankengeldes nach 78 Wochen) sollten Sie sich rechtzeitig — spätestens 3 Monate vor Ende — bei der Agentur für Arbeit melden. Sie haben dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1), auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind (sog. Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III). Alternativ kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
Muss Krankengeld versteuert werden?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 € Krankengeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen.