Privatinsolvenz-Rechner

Berechnen Sie Ihre Privatinsolvenz: Pfändbares Einkommen, Verfahrenskosten, Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, Vergleich mit normaler Tilgung.

Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
24.510,72 €
Schulden erlassen (82% der Schulden)
Pfändbar/Monat
152,48 €
Geschützt/Monat
1.847,52 €
Gesamtzahlung
5.489,28 €
Verfahrenskosten
5.900,00 €

📋 Ihre Situation

💰 Pfändungsberechnung

Nettoeinkommen2.000,00 €
Freibetrag (0 Unterhaltspfl.)1.491,75 €
Pfändbarer Betrag152,48 €/Monat
Gesamtzahlung (36 Mon.)5.489,28 €
Geschützt 1.847,52 €Pfändbar 152,48 €

⚖️ Vergleich: Insolvenz vs. Normale Tilgung

Insolvenz~5 Jahre
Gesamtkosten: 11.389,28 €
Normale Tilgung (8% Zins)Nicht erreichbar
Gesamtkosten: ∞

⚠️ Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Die tatsächliche Pfändung richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO). Verfahrenskosten können gestundet werden (§ 4a InsO). Seit 01.10.2020 beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch 3 Jahre (vorher 6). Eine Schuldnerberatung (kostenlos bei karitativen Trägern) ist dringend empfohlen. Die hier genannten Kosten sind Richtwerte.

Privatinsolvenz — Umfassender Neustart bei unüberwindlichen Schulden

Die Privatinsolvenz, offiziell als Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 305 ff. InsO bezeichnet, ist für überschuldete Privatpersonen oft der einzige Weg zu einem schuldenfreien Leben. Seit der bedeutenden Reform vom 1. Oktober 2020 wurde das Verfahren erheblich verkürzt: Die Wohlverhaltensperiode beträgt nur noch drei Jahre statt früher sechs Jahre. Diese Änderung macht die Privatinsolvenz zu einer realistischeren Option für Menschen in finanzieller Not, da der Zeitraum der Einschränkungen deutlich reduziert wurde.

Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren steht natürlichen Personen zur Verfügung, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger). Selbständige mit komplexeren Strukturen müssen das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Zentrale Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen.

Der detaillierte Verfahrensablauf

Phase 1: Vorbereitung und Beratung (3-6 Monate)

Der erste Schritt führt zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Karitative Träger wie Caritas, Diakonie oder AWO bieten kostenlose Beratung, während private Beratungsstellen Gebühren erheben können. Die Beratungsstelle erstellt eine vollständige Vermögens- und Schuldenübersicht und entwickelt einen Schuldenbereinigungsplan.

Phase 2: Außergerichtlicher Einigungsversuch (1-3 Monate)

Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwingend erforderlich. Die Beratungsstelle sendet allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan zu und bittet um Zustimmung. In der Praxis scheitert dieser Versuch meist, da bereits ein einzelner ablehnender Gläubiger das Verfahren zum Scheitern bringt. Dennoch ist dieser Schritt gesetzlich vorgeschrieben und notwendig für den Insolvenzantrag.

Phase 3: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (2-4 Monate)

Nach dem gescheiterten außergerichtlichen Versuch wird beim zuständigen Amtsgericht der Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht versucht erneut eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Stimmen alle Gläubiger zu, wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Lehnt jedoch auch nur ein Gläubiger ab, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.

Phase 4: Eröffnung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens (6-12 Monate)

Mit der Verfahrenseröffnung wird ein Insolvenzverwalter (Treuhänder) bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwertet. Alle Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden. Das verwertbare Vermögen wird zu Geld gemacht und quotenweise an die Gläubiger verteilt. Parallel dazu beginnt bereits die Wohlverhaltensperiode.

Phase 5: Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)

In dieser Phase muss der Schuldner alle pfändbaren Einkommensteile an den Treuhänder abführen. Gleichzeitig gelten strenge Verhaltenspflichten: Erwerbsobliegenheit, Auskunftspflichten, Umzugsmitteilungen und das Verbot, neue Schulden zu machen. Bei Verstößen kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

Pfändungsfreigrenzen und Einkommensschutz 2024

Der Grundfreibetrag für das pfändbare Einkommen beträgt seit 1. Juli 2024 monatlich 1.491,75 € netto. Dieser Betrag ist vollständig pfändungsgeschützt und sichert das Existenzminimum. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um 561,43 €:

  • Keine Unterhaltspflichten: 1.491,75 € geschützt
  • 1 Unterhaltspflicht: 2.053,18 € geschützt
  • 2 Unterhaltspflichten: 2.614,61 € geschützt
  • 3 Unterhaltspflichten: 3.176,04 € geschützt

Das über den Freibetrag hinausgehende Einkommen wird gestaffelt gepfändet. Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO sieht vor, dass bei höherem Einkommen nicht der gesamte Überschuss gepfändet wird, sondern nur ein Teil davon.

Verfahrenskosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten einer Privatinsolvenz belaufen sich typischerweise auf 3.500-6.500 €:

  • Gerichtskosten: Ca. 1.980-2.500 € (abhängig von Schuldsumme)
  • Treuhänder-Vergütung: Ca. 1.000-1.500 €
  • Anwalts-/Beratungskosten: 0-2.500 € (karitative Beratung oft kostenlos)

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann gemäß § 4a InsO Stundung beantragen. Die Kosten werden dann über 48 Monate ratenfrei nachträglich abbezahlt, sobald sich die wirtschaftliche Lage verbessert hat.

Pflichten während der Wohlverhaltensperiode

Der Schuldner muss während der dreijährigen Wohlverhaltensperiode strikte Obliegenheiten erfüllen:

  • Erwerbsobliegenheit: Angemessene Erwerbstätigkeit aufnehmen oder beibehalten
  • Abführungspflicht: Pfändbares Einkommen an Treuhänder abführen
  • Auskunftspflicht: Jährlich Vermögensverzeichnis vorlegen
  • Mitteilungspflicht: Wohnortwechsel, Arbeitsplatzwechsel sofort mitteilen
  • Verschuldungsverbot: Keine neuen Kredite ohne Treuhänder-Zustimmung

Vorteile und Nachteile abwägen

Vorteile der Privatinsolvenz:

  • Komplette Schuldenbefreiung nach 3 Jahren
  • Sofortiger Vollstreckungsschutz
  • Rechtliche Klarheit und Planbarkeit
  • Schutz des Existenzminimums

Nachteile:

  • Negative SCHUFA-Einträge für 3 Jahre nach Restschuldbefreiung
  • Eingeschränkte Kreditwürdigkeit
  • Strikte Verhaltenspflichten
  • Öffentliches Verfahren mit Eintrag ins Schuldnerverzeichnis

Alternative: Schuldenregulierung außerhalb der Insolvenz

Nicht in allen Fällen ist die Privatinsolvenz die beste Lösung. Bei überschaubaren Schuldsummen und kooperativen Gläubigern können Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche außerhalb des Insolvenzverfahrens sinnvoller sein. Eine professionelle Schuldnerberatung hilft bei der Entscheidung zwischen den verschiedenen Optionen.

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Wie lange dauert es?

3 Jahre Wohlverhaltensperiode + ca. 6-12 Monate Vorbereitung = ~4 Jahre total.

Was kostet es?

Ca. 3.500-6.500 €. Stundung möglich (§ 4a InsO). Schuldnerberatung oft kostenlos.

Was bleibt mir?

Mindestens 1.491,75 €/Monat + 561,43 € pro Unterhaltspflicht sind geschützt.