Wohnungsbauprämie-Rechner 2025
Berechnen Sie Ihre staatliche Bauspar-Prämie: Anspruchsprüfung, Optimierung und Vergleich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Bis zu 70 € (ledig) oder 140 € (verheiratet) pro Jahr vom Staat.
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Alter ✓ · Einkommen unter 35.000,00 € ✓
📊 Ihre Wohnungsbauprämie
Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung für Bausparverträge. Der Staat belohnt Ihre Sparleistung mit einer Prämie von 10% — das sind maximal 70 € pro Person und Jahr (140 € bei Verheirateten).
Die Prämie wird auf Ihr Bausparkonto gutgeschrieben und erhöht Ihr angespartes Guthaben. Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren steht Ihnen das Geld zur Verfügung — für wohnwirtschaftliche Zwecke oder (bei Vertragsabschluss unter 25) frei verwendbar.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Die Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen max. 35.000 € (ledig) oder 70.000 € (verheiratet)
- Bausparvertrag: Bei einer zugelassenen deutschen Bausparkasse
Wichtig: Die Einkommensgrenzen wurden 2021 deutlich angehoben (vorher: 25.600 € / 51.200 €). Dadurch haben deutlich mehr Menschen Anspruch — prüfen Sie, ob Sie jetzt berechtigt sind!
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) — nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zvE finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder können es mit unserem Einkommensteuer-Rechner ermitteln.
- Ledige: max. 35.000 € zvE
- Verheiratete / Lebenspartner: max. 70.000 € zvE (Zusammenveranlagung)
Tipp: Das zvE liegt typischerweise deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen senken es erheblich.
Welche Sparleistungen werden gefördert?
Gefördert werden eigene Einzahlungen in Bausparverträge:
- Regelmäßige Sparraten (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
- Sonderzahlungen und Einmalzahlungen
- Gutgeschriebene Zinsen des Bausparvertrags
Nicht gefördert werden vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers — diese können aber separat über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden.
Kann ich WoP und Arbeitnehmer-Sparzulage kombinieren?
Ja! Beide Förderungen sind unabhängig voneinander und kombinierbar. Die Einkommensgrenzen sind jedoch unterschiedlich:
- Wohnungsbauprämie: 35.000 € / 70.000 €
- Arbeitnehmer-Sparzulage: 20.000 € / 40.000 € (Bausparen) bzw. 20.000 € / 40.000 € (Fondssparen)
So maximieren Sie die Förderung: VL vom Arbeitgeber in den Bausparvertrag einzahlen lassen (→ Arbeitnehmer-Sparzulage) und zusätzlich eigene Sparleistung erbringen (→ Wohnungsbauprämie).
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Die Beantragung ist einfach:
- Ihre Bausparkasse sendet Ihnen jährlich den Kontoauszug mit Prämienantrag
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
- Die Bausparkasse leitet den Antrag an das Finanzamt weiter
- Die Prämie wird Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben
Frist: Der Antrag muss bis zum Ende des übernächsten Jahres gestellt werden (für 2025 also bis Ende 2027).
Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?
Nach der 7-jährigen Sperrfrist haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Wohnwirtschaftliche Verwendung: Bau, Kauf, Modernisierung — Prämie bleibt erhalten
- Freie Verwendung unter 25: Bei Vertragsabschluss unter 25 Jahren können Sie das Geld frei verwenden
- Vorzeitige Kündigung: Möglich, aber Prämien müssen zurückgezahlt werden (Ausnahme: unter 25 bei Abschluss)
Wohnungsbauprämie nach WoPG — Rechtliche Grundlagen und Berechnungsmethodik
Die Wohnungsbauprämie bildet eine zentrale Säule der deutschen Wohneigentumsförderung und basiert auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) in der Fassung von 2020. Diese staatliche Subvention zielt darauf ab, die private Vermögensbildung für wohnwirtschaftliche Zwecke zu fördern und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Seit der umfassenden Reform 2021 haben die deutlich angehobenen Einkommensgrenzen und verbesserten Konditionen die Attraktivität des Bausparens erheblich gesteigert und einen breiteren Bevölkerungskreis für die Förderung qualifiziert.
Gesetzliche Grundlagen nach § 2 WoPG
Die Wohnungsbauprämie wird nach § 2 WoPG gewährt und beträgt 10% der prämienbegünstigten Aufwendungen. Als prämienbegünstigte Aufwendungen gelten nach § 2a WoPG Einzahlungen auf Bausparverträge bei zugelassenen Bausparkassen bis zur Höhe von:
- 700 € jährlich für Alleinstehende (maximale Prämie: 70 €)
- 1.400 € jährlich für zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner (maximale Prämie: 140 €)
Einkommensvoraussetzungen nach § 2a WoPG
Die Prämienberechtigung ist nach § 2a Abs. 1 WoPG an Einkommensgrenzen geknüpft, die sich am zu versteuernden Einkommen (zvE) orientieren:
- 35.000 € jährlich für Alleinstehende
- 70.000 € jährlich für zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach § 2 Abs. 5 EStG durch Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte und liegt daher erheblich unter dem Bruttoeinkommen.
Berechnungsbeispiele für verschiedene Einkommensgruppen
Beispiel 1 — Berufseinsteiger: 23 Jahre, ledig, zvE 28.000 €
- Optimale Sparleistung: 700 € jährlich (58,33 € monatlich)
- Wohnungsbauprämie: 70 € jährlich
- Effektive Förderquote: 10%
- Gesamtförderung über 7 Jahre Sperrfrist: 490 €
Beispiel 2 — Ehepaar mit Kind: zusammenveranlagte Ehegatten, zvE 55.000 €
- Optimale Sparleistung: 1.400 € jährlich (116,67 € monatlich)
- Wohnungsbauprämie: 140 € jährlich
- Effektive Förderquote: 10%
- Gesamtförderung über 7 Jahre Sperrfrist: 980 €
Beispiel 3 — Grenzfall-Prüfung: 29 Jahre, ledig, zvE 34.800 €
- Anspruchsberechtigung: Ja (unter 35.000 €)
- Empfehlung: Prüfung von Sonderausgaben zur zvE-Senkung
- Potenzielle Optimierung durch Riester-Beiträge, Spenden etc.
Kombination mit Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 VermBG
Die Wohnungsbauprämie kann optimal mit der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen kombiniert werden. Die gesetzlichen Grundlagen und Einkommensgrenzen unterscheiden sich jedoch:
Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen (§ 13 Abs. 1 VermBG):
- Zulagenquote: 9% auf VL-Beiträge bis 470 € jährlich
- Maximale Zulage: 42,30 € jährlich
- Einkommensgrenze: 20.000 € (ledig) / 40.000 € (verheiratet)
Optimale Kombinationsstrategie: VL-Beiträge des Arbeitgebers (bis 470 €) für Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen und zusätzlich eigene Sparleistung (bis 700 € bzw. 1.400 €) für Wohnungsbauprämie erbringen. Maximale Jahresförderung: 112,30 € (ledig) bzw. 182,30 € (verheiratet).
Sperrfrist und Verwendungszweck nach § 4 WoPG
Die Wohnungsbauprämie unterliegt einer siebenjährigen Sperrfrist nach § 4 WoPG. Die geförderten Beträge müssen grundsätzlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden:
- Erwerb oder Bau von Wohneigentum
- Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Ablösung von Baudarlehen
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eigene Wohnzwecke
Sonderregelung für junge Sparer: Nach § 4 Abs. 3 WoPG können Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, nach Ablauf der Sperrfrist frei über das Bausparguthaben verfügen, ohne die Prämien zurückzahlen zu müssen.
Antragstellung und Verfahren
Die Wohnungsbauprämie wird nach § 6 WoPG beim zuständigen Finanzamt beantragt. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden. Die Bausparkassen übernehmen üblicherweise die Antragstellung für ihre Kunden.
Verfahrensablauf:
- Jährlicher Nachweis der prämienbegünstigten Aufwendungen
- Prüfung der Einkommensvoraussetzungen durch das Finanzamt
- Gutschrift der Prämie auf das Bausparkonto
- Auszahlung nach Ablauf der Sperrfrist bei bestimmungsgemäßer Verwendung
Steuerliche Behandlung und Optimierungsstrategien
Die Wohnungsbauprämie ist eine steuerfreie Leistung und erhöht nicht das zu versteuernde Einkommen. Die Sparleistungen selbst werden aus versteuertem Einkommen erbracht und sind somit nicht steuermindernd. Eine wichtige Optimierungsstrategie liegt in der gezielten Beeinflussung des zu versteuernden Einkommens:
Strategien zur zvE-Reduzierung:
- Riester-Beiträge: Bis zu 2.100 € als Sonderausgaben abzugsfähig
- Spenden: Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar
- Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherung vollständig absetzbar
- Zeitliche Verschiebung: Einkünfte und Ausgaben strategisch auf verschiedene Jahre verteilen
Vergleich mit alternativen Sparformen
Die Renditebetrachtung der Wohnungsbauprämie sollte die Sperrfrist und den Verwendungszweck berücksichtigen:
Effektive Rendite der Wohnungsbauprämie:
- Bei sofortiger Gutschrift: 10% p.a. (theoretisch)
- Bei 7-jähriger Sperrfrist: ca. 1,4% p.a. als gleichwertige Verzinsung
- Zusätzlich: Bausparzinsen (derzeit 0,1% - 1% p.a.)
Die Attraktivität steigt erheblich, wenn die Bausparsumme ohnehin für wohnwirtschaftliche Zwecke benötigt wird oder die Sonderregelung für unter 25-Jährige greift.
Besonderheiten für verschiedene Personengruppen
Auszubildende und Studenten: Oft niedrige Einkommen ermöglichen Prämienberechtigung. Bereits kleine Sparraten (25-60 € monatlich) reichen für die Maximalförderung aus.
Beamte und Angestellte mit VL: Ideale Kombination von arbeitgeberfinanzierten VL (für Arbeitnehmer-Sparzulage) und eigener Sparleistung (für Wohnungsbauprämie).
Selbstständige: Prämienberechtigung abhängig vom zu versteuernden Einkommen, das durch Betriebsausgaben und Vorsorgeaufwendungen beeinflusst werden kann.
Rentner: Bei niedrigen Rentenbezügen oft prämienberechtigt. Wichtig: Auch kapitalbildende Lebensversicherungen zählen zum zu versteuernden Einkommen.
Unser Wohnungsbauprämie-Rechner berücksichtigt alle diese Aspekte und ermöglicht eine präzise Planung Ihrer Bausparziele unter optimaler Nutzung der staatlichen Förderung. Die Berechnung erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und zeigt Ihnen transparent die langfristigen Auswirkungen verschiedener Sparstrategien auf.