Behörden Gebührenrechner

Was kostet der Personalausweis? Reisepass? Führerschein? Berechnen Sie Behördengebühren, sehen Sie was Sie mitbringen müssen und planen Sie Ihre Behördengänge — kostenlos und aktuell für 2025.

🪪 Personalausweis beantragen

Geschätzte Gebühr
37,00 €
Gebührenaufstellung
Grundgebühr (ab 24 Jahre): 37,00 €
📋 Was brauche ich?
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Alter Personalausweis (oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde (bei Namensänderung)
🏛️ Zuständige Behörde
Bürgeramt / Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
⏱️ Bearbeitungszeit
ca. 3–6 Wochen (Express: ca. 3 Werktage)
Hinweis: Die angegebenen Gebühren basieren auf den bundesweiten Regelgebühren (Stand 2024/2025). Kommunale Gebühren können abweichen — erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde nach den genauen Kosten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Behördengebühren in Deutschland

Der Behördengebühren-Rechner listet die aktuellen Gebühren für häufige Behördengänge in Deutschland auf — von der Personalausweis-Beantragung über die Kfz-Anmeldung bis zum Führungszeugnis. So können Sie Kosten im Voraus kalkulieren und sind vor unangenehmen Überraschungen am Schalter geschützt. Die Gebühren werden durch Bundes- und Landesgesetze geregelt, insbesondere durch die jeweiligen Verwaltungsgebührenordnungen. Da Kommunen teilweise eigene Gebührensatzungen erlassen, können die tatsächlichen Kosten je nach Wohnort leicht variieren — die hier genannten Werte entsprechen den bundesweit üblichen Richtwerten.

Häufige Gebühren im Überblick

Die folgenden Kosten fallen für die meistgenutzten Behördendienstleistungen an:

  • Personalausweis: 37 € ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre), 22,80 € unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre). Rechtsgrundlage: §1 PAuswGebV. Vorläufiger Personalausweis: 10 €.
  • Reisepass: 70 € ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre), 37,50 € unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre). Express-Zuschlag: 32 €. Für den 48-Seiten-Pass (Vielreisende): 82 € bzw. 59,50 €.
  • Führungszeugnis: 13 € (einfach oder erweitert), online beantragbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Das erweiterte Führungszeugnis nach §30a BZRG wird für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen benötigt.
  • Kfz-Zulassung: Neuzulassung 27–30 €, Ummeldung 12–25 €, Wunschkennzeichen 10,20 €, Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €. Hinzu kommen Kosten für die Kennzeichenschilder (20–40 € beim Schilderpräger).
  • Eheurkunde / Heiratsurkunde: 10–15 € je nach Standesamt, Erstausstellung nach der Trauung meist kostenfrei.
  • Meldebescheinigung: 5–15 € (erweitert: bis 20 €), teilweise online beantragbar.
  • Beglaubigung: 3–10 € pro Dokument, bei amtlichen Kopien teils höher.
  • Gewerbeanmeldung: 20–65 € je nach Gemeinde, Gewerbeummeldung 15–30 €.

Gebührenbefreiung und Ermäßigung

In bestimmten Fällen können Sie von Gebühren befreit werden oder eine Ermäßigung erhalten. Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen) haben häufig Anspruch auf Gebührenbefreiung — etwa bei der Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer Meldebescheinigung. Der Nachweis erfolgt durch den aktuellen Leistungsbescheid. Auch Minderjährige, Schwerbehinderte und in Einzelfällen Geringverdiener können Ermäßigungen erhalten. Fragen Sie beim jeweiligen Amt gezielt nach — die Befreiungsmöglichkeiten werden nicht immer aktiv angeboten.

Online-Behördengänge

Immer mehr Behördendienstleistungen lassen sich digital erledigen, was Zeit und Wege spart. Über das Onlinezugangsgesetz (OZG) werden Verwaltungsleistungen schrittweise digitalisiert. Bereits jetzt können Sie online: ein Führungszeugnis beantragen (bund.de), Ihren Wohnsitz ummelden (je nach Kommune), eine Gewerbeanmeldung vornehmen, Personenstandsurkunden anfordern und KfZ-Zulassungen durchführen (i-Kfz). Für die Online-Identifikation benötigen Sie häufig einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Die Gebühren sind bei Online-Anträgen in der Regel identisch, der Komfort jedoch erheblich höher.

Tipps zum Sparen

Kombinieren Sie Behördengänge, wenn Sie ohnehin zum Bürgerbüro müssen — mehrere Anliegen auf einmal erledigen spart Zeit und Anfahrtskosten. Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente rechtzeitig: Ein abgelaufener Personalausweis oder Reisepass kann im Ernstfall teuer werden, wenn Sie Express-Gebühren zahlen müssen. Beachten Sie auch, dass manche Dokumente wie das Führungszeugnis nur begrenzt gültig sind und für bestimmte Zwecke nicht älter als 3 Monate sein dürfen.

Häufige Fragen zu Behördengebühren

Was kostet ein neuer Personalausweis 2025?

Ein neuer Personalausweis kostet ab 24 Jahren 37,00 € und unter 24 Jahren 22,80 €. Bei Express-Bearbeitung kommen 30 € hinzu, bei Verlust weitere 30 €. Zuständig ist das Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Mitbringen: biometrisches Passfoto, alter Ausweis, ggf. Geburtsurkunde.

Was kostet ein Reisepass?

Ein Reisepass kostet ab 24 Jahren 70,00 €, unter 24 Jahren 37,50 €. Ein 48-Seiten-Pass kostet 22 € Aufpreis, Express-Bearbeitung 32 €. Reguläre Bearbeitungszeit: 3–6 Wochen, Express: ca. 3 Werktage.

Was kostet die KFZ-Zulassung?

Neuzulassung: ca. 27 €, Umschreibung: ca. 20 €, Abmeldung: 7–12 €. Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich 10–13 €. Benötigt werden eVB-Nummer, Fahrzeugbrief (ZB II), Personalausweis und SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer.

Ist die Ummeldung kostenlos?

Ja, die An- oder Ummeldung ist in den meisten deutschen Kommunen kostenlos. Sie muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Benötigt werden Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.

Was kostet eine Eheschließung?

Die standesamtliche Trauung kostet ca. 60–100 € (Anmeldung + Trauung). Die genauen Gebühren variieren je nach Kommune. Benötigt werden gültige Ausweise, aktuelle Geburtsurkunden und Aufenthaltsbescheinigung.

Was kostet ein Führungszeugnis?

Ein polizeiliches Führungszeugnis kostet bundeseinheitlich 13,00 €. Es kann beim Bürgeramt persönlich oder online über das Bundesportal beantragt werden. Bearbeitungszeit: ca. 1–2 Wochen.

Was kostet die Einbürgerung?

Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255 €, für Kinder 51 €. Voraussetzungen: 8 Jahre Aufenthalt, Sprachnachweis B1, Einbürgerungstest, eigenständiger Lebensunterhalt. Bearbeitungszeit: 6–18 Monate.

Können Behördengebühren je nach Stadt unterschiedlich sein?

Ja! Viele Gebühren sind bundeseinheitlich festgelegt (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führungszeugnis). Andere — besonders kommunale Leistungen wie Standesamt, Gewerbeanmeldung oder Beglaubigungen — können je nach Stadt und Gemeinde variieren. Unser Rechner zeigt die bundesweiten Richtwerte.