Notarkosten-Rechner
Berechnen Sie Notarkosten und Grundbuchgebühren nach GNotKG — für Immobilienkauf, Grundschuld, Testament, GmbH-Gründung und mehr. Kostenlos und aktuell für 2025.
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⚠️ Hinweis: Berechnung nach GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) Tabelle B. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt — Verhandlungsspielraum gibt es nicht. Zusätzlich können Auslagen (Porto, Telefon) anfallen. Grundbuchgebühren sind nicht MwSt-pflichtig. Bei komplexen Sachverhalten können weitere Gebühren entstehen.
Notarkosten in Deutschland: GNotKG, Geschäftswert und Gebührentabellen
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung bei zahlreichen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben — insbesondere bei Immobilienkäufen, Grundschuldbestellungen, Eheverträgen, Erbschaftsangelegenheiten und Gesellschaftsgründungen. Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind nicht frei verhandelbar, sondern richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der darin enthaltenen Gebührentabelle. Unser Rechner ermittelt die anfallenden Notarkosten basierend auf dem Geschäftswert Ihres Vorhabens.
Das GNotKG und die Gebührenstruktur
Das GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), in Kraft seit August 2013, regelt die Vergütung von Notaren einheitlich für ganz Deutschland. Notare dürfen weder mehr noch weniger berechnen, als das Gesetz vorsieht — sie sind an die Gebührentabelle gebunden. Die Grundlage der Berechnung ist stets der Geschäftswert des beurkundeten Rechtsgeschäfts. Beim Immobilienkauf entspricht der Geschäftswert dem Kaufpreis, bei der Grundschuldbestellung dem Grundschuldbetrag, bei Gesellschaftsgründungen dem Stammkapital.
Die Gebührentabelle B (Anlage 2 GNotKG)
Die Notargebühren steigen mit dem Geschäftswert, allerdings degressiv — das heißt, je höher der Wert, desto geringer ist der prozentuale Anteil der Gebühren. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro beträgt eine volle Gebühr (1,0) 273 Euro, bei 250.000 Euro sind es 535 Euro und bei 500.000 Euro 935 Euro. Die verschiedenen notariellen Tätigkeiten werden als Vielfaches der vollen Gebühr berechnet:
- Beurkundung eines Kaufvertrags — 2,0-fache Gebühr (doppelte Gebühr)
- Vollzugstätigkeiten — 0,5-fache Gebühr (halbe Gebühr) für Einholung von Genehmigungen und Löschungsbewilligungen
- Betreuungstätigkeiten — 0,5-fache Gebühr für Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung
- Grundschuldbestellung — 1,0-fache Gebühr, berechnet auf den Grundschuldbetrag
Typische Notarkosten beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben den reinen Notargebühren auch Grundbuchkosten an, die ebenfalls nach dem GNotKG berechnet werden. Als Faustregel gelten Notar- und Grundbuchkosten zusammen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro betragen die Notarkosten für Beurkundung, Vollzug und Betreuung rund 2.600 Euro, die Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung und Grundschuldeintragung) etwa 1.200 Euro — in Summe knapp 3.800 Euro. Bei der Finanzierungsgrundschuld kommen weitere Kosten für die Grundschuldbestellung hinzu.
Weitere notarielle Beurkundungen
Neben Immobilienkäufen erfordern auch andere Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung: die Gründung einer GmbH (Geschäftswert: mindestens das Stammkapital von 25.000 Euro), Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Geschäftswert: Reinvermögen beider Ehepartner), Erbverträge und Testamente (Geschäftswert: Reinvermögen des Erblassers), Schenkungsverträge für Grundstücke sowie Vorsorgevollmachten (Geschäftswert: Hälfte des Reinvermögens, maximal 1 Million Euro).
Notarkosten steuerlich absetzen
Private Immobilienkäufer können Notarkosten in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Bei vermieteten Immobilien sind die Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuldbestellung als Werbungskosten absetzbar, während die Kosten für den Kaufvertrag zu den Anschaffungsnebenkosten gehören und nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung (AfA) geltend gemacht werden können. Unser Rechner zeigt Ihnen die detaillierte Aufschlüsselung aller anfallenden Kosten für Ihr konkretes Vorhaben.
Häufige Fragen zu Notarkosten
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Beim Immobilienkauf fallen für den Notar typischerweise 1,5–2% des Kaufpreises an. Der Notar berechnet: Beurkundung des Kaufvertrags (2,0 Gebühr), Vollzug (0,5 Gebühr) und Betreuung (0,5 Gebühr), jeweils nach Gebührentabelle B. Dazu kommen 19% MwSt auf die Notarkosten und Grundbuchgebühren für die Eigentümerumschreibung (1,0 Gebühr, ohne MwSt).
Was ist die Gebührentabelle B?
Die Gebührentabelle B (Anlage 2 zum GNotKG) definiert die „einfache Gebühr" abhängig vom Geschäftswert. Der Notar multipliziert diese mit dem jeweiligen Gebührensatz — z.B. 2,0 für eine Beurkundung oder 0,5 für den Vollzug. Die Tabelle beginnt bei 15 € (bis 500 € Geschäftswert) und steigt progressiv an.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich festgelegt (GNotKG). Alle Notare berechnen exakt die gleichen Gebühren — es gibt keinen Preisunterschied. Geringe Abweichungen ergeben sich nur durch Auslagen (Porto, Beglaubigungen, Dokumentenpauschale).
Was kostet eine Grundschuld beim Notar?
Für die Grundschuldbestellung zahlen Sie Notarkosten (1,0 + 0,5 Gebühr auf die Darlehenssumme, plus MwSt) und Grundbuchgebühren (1,0 Gebühr, ohne MwSt). Bei 200.000 € Grundschuld liegen die Gesamtkosten bei rund 2.500–3.000 €.
Was kostet ein notarielles Testament?
Ein Einzeltestament kostet 1,0 Gebühr auf den Nachlasswert, ein gemeinschaftliches Testament 2,0 Gebühr. Die notarielle Beurkundung macht das Testament fälschungssicher und ersetzt in der Regel den Erbschein.
Fallen MwSt auf Grundbuchgebühren an?
Nein. Grundbuchgebühren werden vom Amtsgericht erhoben und sind umsatzsteuerfrei. Die 19% MwSt gelten nur für die Notargebühren.
Was kostet eine GmbH-Gründung beim Notar?
Eine Standard-GmbH (25.000 € Stammkapital) kostet beim Notar ca. 500–800 € brutto (Beurkundung + Handelsregisteranmeldung). Das vereinfachte Musterprotokoll reduziert die Kosten. Die Handelsregistergebühr beträgt 150 €.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht beträgt die Hälfte des Reinvermögens (mindestens 5.000 €). Bei 200.000 € Vermögen kostet die notarielle Beurkundung ca. 800 € brutto. Eine Patientenverfügung hat einen festen Geschäftswert von 5.000 € und kostet ca. 90 € brutto.