Darlehensvergleich

Kreditangebote vergleichen: Bis zu 4 Darlehen nebeneinander stellen, Effektivzins nach PAngV berechnen und Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung prüfen — kostenlos und ohne Registrierung.

Ergebnisse

Bank A
Monatliche Rate
348,85 €
Effektivzins
5,50 %
Gesamtkosten
16.744,80 €
davon Zinsen
1.744,80 €
✓ Günstigstes Angebot
Bank B
Monatliche Rate
340,03 €
Effektivzins
4,71 %
Gesamtkosten
16.471,44 €
davon Zinsen
1.321,44 €
Gebühren
150,00 €
Ersparnis: günstigstes vs. teuerstes Angebot
273,36 €

Gesamtkosten im Vergleich

Bank A16.744,80 €
Bank B16.471,44 €

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzt keine professionelle Finanzberatung. Die Berechnungen basieren auf vereinfachten Modellen. Der effektive Jahreszins wird gemäß PAngV (Preisangabenverordnung) berechnet, kann aber von den Angaben einzelner Kreditinstitute abweichen. Für verbindliche Konditionen wenden Sie sich an Ihre Bank oder einen unabhängigen Finanzberater. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nach §502 BGB berechnet — die tatsächliche Höhe kann abweichen.

Darlehen vergleichen und das beste Angebot finden

Der Darlehensvergleich stellt verschiedene Kreditangebote transparent nebeneinander — mit Gesamtkosten, effektivem Jahreszins, monatlicher Rate, Tilgungsplan und Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung. Bei einer Baufinanzierung über 300.000 € können bereits 0,2 Prozentpunkte Zinsunterschied über die gesamte Laufzeit Mehrkosten von 15.000–25.000 € bedeuten. Ein systematischer Vergleich lohnt sich daher immer, bevor Sie einen Kreditvertrag unterschreiben.

Die wichtigste Vergleichskennzahl ist der effektive Jahreszins — nicht der Nominalzins. Nur der Effektivzins macht verschiedene Angebote wirklich vergleichbar, da er alle Kostenbestandteile berücksichtigt. Der Darlehensvergleich berechnet für jedes eingegebene Angebot den vollständigen Tilgungsplan mit monatlicher Zins- und Tilgungsaufteilung, die Gesamtbelastung über die Zinsbindungsdauer und die verbleibende Restschuld für die Anschlussfinanzierung.

Effektivzins vs. Nominalzins

Der Nominalzins (auch Sollzins) gibt den reinen Zinssatz an, zu dem Sie Geld leihen. Der Effektivzins nach Preisangabenverordnung (PAngV, §6) umfasst zusätzlich: Bearbeitungsgebühren, die Art der Tilgungsverrechnung (monatlich vs. jährlich), Auszahlungskurs (Disagio) und ggf. Vermittlungskosten. Zwei Angebote mit identischem Nominalzins von 3,5 % können Effektivzinsen von 3,55 % und 3,78 % haben — ein Unterschied, der über 20 Jahre Tausende Euro ausmacht.

Die Formel für die monatliche Annuität (gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung) lautet: Rate = Darlehensbetrag × (Zinssatz/12) ÷ (1 − (1 + Zinssatz/12)^(−Laufzeit in Monaten)). Diese Berechnung übernimmt der Rechner automatisch — Sie geben nur Darlehensbetrag, Zinssatz, anfängliche Tilgung und Zinsbindung ein.

Festzins vs. variabler Zins

Die Wahl der Zinsart hat erhebliche Auswirkungen auf Planungssicherheit und Gesamtkosten:

  • Festzins (Zinsbindung): Der Zinssatz bleibt über die gesamte Zinsbindungsdauer (typisch 5, 10, 15 oder 20 Jahre) konstant. Maximale Planungssicherheit, aber kein Profitieren von sinkenden Marktzinsen. In Niedrigzinsphasen empfiehlt sich eine lange Zinsbindung von 15–20 Jahren.
  • Variabler Zins: Wird alle 3–6 Monate an den Referenzzins (3-Monats-EURIBOR) angepasst. Günstig in Phasen sinkender Zinsen, riskant bei steigenden Zinsen. Jederzeit mit 3-monatiger Frist kündbar — ideal als kurzfristige Zwischenfinanzierung.
  • Cap-Darlehen: Variabler Zins mit vereinbarter Zinsobergrenze (Cap). Kombination aus Flexibilität und begrenztem Risiko — allerdings mit Aufschlag für die Cap-Prämie.
  • Forward-Darlehen: Sichern Sie sich heutige Konditionen für eine Anschlussfinanzierung in 12–60 Monaten. Pro Monat Vorlaufzeit wird ein kleiner Zinsaufschlag (0,01–0,03 %) berechnet.

Sondertilgung und Sonderkündigungsrecht

Sondertilgungsoptionen ermöglichen außerplanmäßige Tilgungen — meist 5–10 % der Darlehenssumme pro Jahr. Jede Sondertilgung verkürzt die Restlaufzeit und spart Zinsen. Achten Sie darauf, dass der Kreditvertrag kostenfreie Sondertilgungen erlaubt, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Nach §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB haben Kreditnehmer nach 10 Jahren Zinsbindung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsdauer. Wurde Ihr Darlehen vor 15 Jahren mit 4,5 % abgeschlossen und der aktuelle Marktzins liegt bei 3,0 %, können Sie durch Umschuldung erheblich sparen. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei diesem gesetzlichen Kündigungsrecht vollständig.

Nebenkosten nicht vergessen

Bei einer Immobilienfinanzierung kommen zu den Zinskosten erhebliche Nebenkosten hinzu: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland), Notarkosten (ca. 1,5 %), Grundbucheintragung (ca. 0,5 %) und ggf. Maklerkosten (3,57–7,14 % inkl. MwSt.). Diese Kaufnebenkosten von insgesamt 8–15 % des Kaufpreises müssen in der Regel aus Eigenkapital finanziert werden.

Häufige Fragen zum Darlehensvergleich

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?

Der Sollzins (Nominalzins) ist der reine Zinssatz für das Darlehen. Der effektive Jahreszins (Effektivzins) nach PAngV enthält zusätzlich alle Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren und Restschuldversicherung. Nur der Effektivzins macht Kreditangebote wirklich vergleichbar — er zeigt die tatsächlichen jährlichen Kosten des Darlehens.

Wie berechnet sich der Effektivzins nach PAngV?

Der Effektivzins nach Preisangabenverordnung (PAngV) wird berechnet, indem der interne Zinsfuß (IRR) ermittelt wird, bei dem die Summe der abgezinsten Zahlungen dem tatsächlich ausgezahlten Betrag entspricht. Dabei werden alle Kosten berücksichtigt: Sollzins, Bearbeitungsgebühren, Restschuldversicherung und sonstige Einmalkosten.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und wie hoch darf sie sein?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken bei vorzeitiger Kreditrückzahlung verlangen dürfen. Nach §502 BGB ist sie gedeckelt auf maximal 1 % der Restschuld bei einer Restlaufzeit über 12 Monate, bzw. 0,5 % bei einer Restlaufzeit von 12 Monaten oder weniger. Sie darf zudem nie höher sein als die noch ausstehenden Zinsen.

Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Gesamtkosten des neuen Kredits (inkl. Vorfälligkeitsentschädigung und ggf. Bearbeitungsgebühren) niedriger sind als die verbleibenden Kosten des alten Kredits. Faustregel: Bei einem Zinsunterschied von mindestens 1–2 Prozentpunkten und einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten kann sich eine Umschuldung rechnen.

Was ist eine Restschuldversicherung und wie wirkt sie sich aus?

Eine Restschuldversicherung (RSV) sichert die Kreditrückzahlung bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ab. Die Kosten (typisch 5–10 % der Kreditsumme) werden meist auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und mitfinanziert. Das erhöht sowohl die monatliche Rate als auch die Gesamtkosten und den Effektivzins erheblich. Prüfen Sie, ob bestehende Versicherungen nicht bereits ausreichend Schutz bieten.

Wie vergleiche ich Kreditangebote richtig?

Vergleichen Sie immer den Effektivzins, nicht den Sollzins. Achten Sie darauf, dass alle Angebote den gleichen Kreditbetrag und die gleiche Laufzeit haben. Berücksichtigen Sie versteckte Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und die Kosten einer eventuellen Restschuldversicherung. Unser Darlehensvergleich zeigt alle relevanten Kennzahlen nebeneinander.

Was ist der Unterschied zwischen Ratenkredit und Rahmenkredit?

Ein Ratenkredit hat eine feste Laufzeit, einen festen Zinssatz und eine feste monatliche Rate. Ein Rahmenkredit (Abrufkredit) funktioniert wie ein Dispositionskredit mit einem Kreditrahmen — Sie zahlen nur Zinsen auf den tatsächlich genutzten Betrag, können flexibel tilgen, zahlen aber meist höhere Zinsen. Für größere, planbare Anschaffungen ist ein Ratenkredit in der Regel günstiger.