Elterngeld Plus Rechner

Berechnen und vergleichen Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus — mit Teilzeit-Optimierung und Aufteilungsplaner für beide Partner.

Kind unter 3 oder 2+ unter 6 Jahren
Einkommensersatzrate65.0 %
Basiselterngeld / Monat1.625,00 €
ElterngeldPlus / Monat812,50 €
Gesamtvergleich: Basis vs. ElterngeldPlus

Basiselterngeld

19.500,00 €
12 Monate × 1.625,00 €
Höherer Gesamtbetrag

ElterngeldPlus

19.500,00 €
24 Monate × 812,50 €
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Elterngeldes wird von der zuständigen Elterngeldstelle auf Basis Ihrer individuellen Einkommensnachweise berechnet. Das „Elterngeld-Netto" weicht vom tatsächlichen Nettoeinkommen ab, da die Elterngeldstelle eigene Abzüge berechnet (Werbungskostenpauschale, SV-Pauschale 21%). Sonderfälle wie Selbstständigkeit, Einkommensersatzleistungen oder besondere Abzüge werden nicht berücksichtigt. Ab 01.04.2025 gilt eine Einkommensgrenze von 200.000 € zu versteuerndes Einkommen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle. Alle Angaben ohne Gewähr — Stand 2025/2026.

Häufige Fragen zum ElterngeldPlus

Was ist ElterngeldPlus und wie unterscheidet es sich vom Basiselterngeld?

ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes (150–900 € statt 300–1.800 €), kann aber doppelt so lange bezogen werden. Statt maximal 14 Monate sind bis zu 28 Monate möglich. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.

Wie wird die Einkommensersatzrate beim Elterngeld berechnet?

Die Ersatzrate hängt vom „Elterngeld-Netto" ab: Bei sehr geringem Einkommen (unter 340 €) werden bis zu 100 % ersetzt. Zwischen 340 € und 1.000 € sinkt die Rate schrittweise von 100 % auf 67 %. Zwischen 1.000 € und 1.240 € sinkt sie weiter auf 65 %. Ab 1.240 € gilt einheitlich 65 %. Das „Elterngeld-Netto" wird von der Elterngeldstelle berechnet und weicht vom tatsächlichen Netto ab.

Was ist der Partnerschaftsbonus und wer bekommt ihn?

Der Partnerschaftsbonus gewährt 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Beide müssen diese Voraussetzung in denselben 4 aufeinanderfolgenden Monaten erfüllen.

Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?

Ja, Sie können beide Varianten flexibel kombinieren. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. So können Sie z. B. erst 6 Monate Basiselterngeld beziehen und dann 16 Monate ElterngeldPlus.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld aus?

Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet: Elterngeld = Ersatzrate × (Netto vor Geburt − Netto Teilzeit). Bei ElterngeldPlus ist der Vorteil, dass der monatliche Betrag gedeckelt ist und durch die längere Bezugsdauer oft ein höherer Gesamtbetrag erreicht wird.

Welche Einkommensgrenze gilt für den Elterngeld-Anspruch?

Seit dem 01.04.2025 besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen 200.000 € übersteigt (vorher 150.000 €). Bei Paaren wird das gemeinsame Einkommen herangezogen.

Wann lohnt sich ElterngeldPlus besonders?

ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit nach der Geburt, da das Elterngeld durch Teilzeiteinkommen weniger stark reduziert wird und durch die doppelte Bezugsdauer ein höherer Gesamtbetrag möglich ist. Auch wenn Sie den Wiedereinstieg in den Beruf sanfter gestalten möchten, ist ElterngeldPlus ideal.

Wie funktioniert der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes (mindestens 75 € bei Basiselterngeld, 37,50 € bei ElterngeldPlus). Voraussetzung ist ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt.

Wie viele Monate Elterngeld stehen mir insgesamt zu?

Basiselterngeld: maximal 12 Monate pro Elternteil + 2 Partnermonate = 14 Monate gesamt. ElterngeldPlus: maximal 24 + 4 Partnermonate = 28 Monate. Mit Partnerschaftsbonus kommen nochmals 4 ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil hinzu. Die Monate können zwischen den Partnern aufgeteilt werden.

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ElterngeldPlus — Flexibel für Teilzeit-Eltern

ElterngeldPlus wurde mit der Elterngeldreform 2015 eingeführt, um Eltern zu unterstützen, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren und Familie und Beruf flexibel vereinbaren möchten. Die Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Im Unterschied zum Basiselterngeld wird ElterngeldPlus in halber Höhe, dafür aber doppelt so lang ausgezahlt — bis zu 24 Monate statt 12 (plus Partnermonate). Für Eltern, die während des Bezugszeitraums Teilzeit arbeiten, kann ElterngeldPlus finanziell deutlich vorteilhafter sein als Basiselterngeld, da der Deckelungseffekt bei Teilzeiteinkommen reduziert wird.

Der ElterngeldPlus-Rechner berechnet den optimalen Mix aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus für Ihre individuelle Situation. Dabei werden Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Sozialabgaben, geplante Teilzeitstunden und Partnerschaftsbonus berücksichtigt. Die Berechnung folgt den aktuellen gesetzlichen Regelungen und zeigt den Gesamtbetrag über die gesamte Bezugsdauer.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Beide Leistungsarten können frei kombiniert werden — ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus:

  • Basiselterngeld: 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat). Bezugsdauer: 12 Monate für einen Elternteil, plus 2 Partnermonate (insgesamt max. 14 Monate). Teilzeitarbeit bis 32 Stunden/Woche ist erlaubt, das Teilzeiteinkommen wird jedoch angerechnet.
  • ElterngeldPlus: Maximal die Hälfte des Basiselterngelds, das ohne Teilzeiteinkommen zustünde (mindestens 150 €, höchstens 900 € pro Monat). Bezugsdauer: bis zu 24 + 4 Monate. Der Clou: Bei Teilzeitarbeit wird ElterngeldPlus weniger stark gekürzt als Basiselterngeld, da der Deckelungsmechanismus anders greift.
  • Partnerschaftsbonus: Jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für beide Elternteile, wenn sie gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser Bonus kann auch von Alleinerziehenden genutzt werden.

Die Ersatzrate (65–67 %) staffelt sich nach dem vorherigen Einkommen: Bei Nettoeinkommen unter 1.000 € steigt die Rate auf bis zu 100 % (Geringverdiener-Zuschlag, §2 Abs. 2 BEEG). Bei Nettoeinkommen über 1.200 € sinkt die Rate schrittweise auf 65 %. Der Geschwisterbonus von 10 % (mindestens 75 € bei Basiselterngeld) kommt hinzu, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben.

Wann lohnt sich ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus ist besonders vorteilhaft in folgenden Konstellationen:

  • Frühe Rückkehr in Teilzeit (25–30 Std./Woche): In diesem Fall erhalten Sie oft genauso viel ElterngeldPlus wie Basiselterngeld — aber doppelt so lang. Der Gesamtbetrag kann deutlich höher ausfallen.
  • Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, bringt der Bonus 4 weitere Monate pro Elternteil — insgesamt 8 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für die Familie.
  • Selbständige mit schwankendem Einkommen: ElterngeldPlus erlaubt eine flexiblere Kombination von Erwerbstätigkeit und Elterngeld über einen längeren Zeitraum.

Bei Vollzeit-Elternzeit ohne jegliches Einkommen ist Basiselterngeld in der Regel die bessere Wahl, da der monatliche Betrag höher ist (bis 1.800 € statt max. 900 €).

Beispielrechnung

Ausgangslage: Vorheriges Nettoeinkommen 2.500 €/Monat, Teilzeit mit 20 Std./Woche und 1.250 € Netto während der Elternzeit.

Variante 1 — Basiselterngeld: Einkommensverlust = 2.500 − 1.250 = 1.250 €. Ersatzrate 65 %: 1.250 × 0,65 = 812,50 € pro Monat für 12 Monate = 9.750 €. Zusätzlich Teilzeiteinkommen: 12 × 1.250 = 15.000 €. Gesamteinkommen: 24.750 €.

Variante 2 — ElterngeldPlus: ElterngeldPlus = ebenfalls ca. 812,50 € pro Monat (durch den Deckelungsmechanismus bleibt der volle Betrag erhalten), aber für 24 Monate = 19.500 €. Zusätzlich Teilzeiteinkommen: 24 × 1.250 = 30.000 €. Gesamteinkommen: 49.500 €. Der Gesamtvorteil durch ElterngeldPlus in Kombination mit Teilzeit beträgt in diesem Beispiel 24.750 € über die 24 Monate — fast eine Verdoppelung gegenüber dem Basiselterngeld-Modell.

Wichtige Hinweise zum Antrag

Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden — welche das ist, hängt vom Bundesland ab. Der Antrag kann frühestens ab Geburt des Kindes gestellt werden. Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus muss im Antrag festgelegt werden, kann aber nachträglich geändert werden (einmalig, unter bestimmten Voraussetzungen). Lassen Sie sich bei der Auswahl der optimalen Variante von der Elterngeldstelle oder einer unabhängigen Beratung unterstützen.