Grundrente-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihren Grundrentenzuschlag — den automatischen Zuschlag für langjährige Geringverdiener. Einfach Ihre Daten eingeben und sofort sehen, ob Sie Anspruch haben und wie hoch Ihr Zuschlag ausfällt.

📋 Ihre Angaben

Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege (mind. 33 Jahre)
Zwischen 0,3 und 0,8 EP (1,0 = Durchschnittsverdienst ~45.358 €/Jahr)
Für die Einkommensprüfung (Rente, Mieteinnahmen etc.)
Freibetrag: 1.375 €/Monat

📊 Ergebnis

Ihr monatlicher Grundrentenzuschlag
361,25 €
pro Monat zusätzlich zu Ihrer Rente
Brutto-Zuschlag
412,86 €
Pauschalabzug (12,5%)
−51,61 €
Einkommensanrechnung
Keine
Zuschlag-EP gesamt
10.5
Aufstockung auf EP
0.8
Staffelungsfaktor
100%

🔍 Einkommensprüfung im Detail

Ihr monatliches Einkommen0,00 €
Freibetrag (alleinstehend)1.375,00 €
ÜberschreitungKeine
Anrechnung auf ZuschlagKeine
Einkommen über dem Freibetrag wird zu 60% angerechnet. Einkommen über dem doppelten Freibetrag (2.750,00 €) wird zu 100% angerechnet.

📈 Rente mit und ohne Grundrente

Ohne Grundrente688,10 €
688,10 €
Mit Grundrente1.049,35 €
1.049,35 €
+ 361,25 € mehr Rente pro Monat

📋 Vergleichstabelle

Grundrentenzuschlag (€/Monat) bei verschiedenen EP- und Jahreskombinationen — ohne Einkommensanrechnung.

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die tatsächliche Grundrente wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Stand: 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Grundrente: Zuschlag, Berechnung und Einkommensprüfung

Die Grundrente — offiziell Grundrentenzuschlag — ist seit dem 1. Januar 2021 ein automatischer Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Versicherte mit langjährigen, aber unterdurchschnittlich bezahlten Beitragszeiten. Sie wurde mit dem Grundrentengesetz vom 12. August 2020 eingeführt und soll die Lebensleistung von Menschen anerkennen, die trotz jahrzehntelanger Arbeit nur eine kleine Rente erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch — ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Wer hat Anspruch auf den Grundrentenzuschlag?

Anspruch hat, wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann. Zu den Grundrentenzeiten zählen:

  • Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und Selbständigkeit
  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes)
  • Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßige Pflege
  • Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation

Nicht als Grundrentenzeiten anerkannt werden: freiwillige Beiträge, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld (I und II) und Minijob-Zeiten ohne eigene Beitragszahlung. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag anteilig berechnet — den vollen Zuschlag erhält man erst ab 35 Jahren.

So wird der Grundrentenzuschlag berechnet

Die Berechnung folgt einem mehrstufigen Verfahren:

  • Durchschnittliche Entgeltpunkte: Es werden die Entgeltpunkte der Grundrentenzeiten gemittelt. Berücksichtigt werden nur Monate mit mindestens 0,025 Entgeltpunkten (ca. 30 % des Durchschnittsverdiensts) und höchstens 0,8 Entgeltpunkten (ca. 80 %).
  • Aufwertung: Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt, maximal aber auf 0,8 Entgeltpunkte aufgewertet. Von dieser Aufwertung werden 12,5 % abgezogen.
  • Zuschlag: Die Differenz zwischen dem aufgewerteten Wert und dem ursprünglichen Durchschnitt wird mit der Anzahl der Grundrentenbewertungszeiten und dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Vereinfachtes Beispiel: Eine Versicherte hat 40 Jahre lang gearbeitet und durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erreicht (etwa 40 % des Durchschnittsverdiensts). Der Durchschnitt von 0,4 EP wird verdoppelt auf 0,8 EP, dann 12,5 % abgezogen = 0,7 EP. Die Differenz beträgt 0,7 − 0,4 = 0,3 EP pro Jahr. Bei 40 Jahren und einem Rentenwert von 39,32 € (Juli 2025, West) ergibt das einen monatlichen Zuschlag von 0,3 × 40 × 39,32 € × 0,875 = ca. 412 € brutto.

Die Einkommensprüfung

Der Grundrentenzuschlag wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn das monatliche Einkommen unter einem Freibetrag liegt. Für Alleinstehende beträgt der Freibetrag 1.375 €, für Paare 1.813 € (Stand 2025 — der Wert wird jährlich angepasst). Das zu berücksichtigende Einkommen umfasst das zu versteuernde Einkommen und ggf. ausländische Einkünfte, ermittelt aus dem Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Jahres.

Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 60 % auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Einkommen, das einen zweiten Schwellenwert übersteigt (1.759 € für Alleinstehende, 2.197 € für Paare), wird zu 100 % angerechnet. Dies bedeutet, dass der Zuschlag mit steigendem Einkommen schrittweise abschmilzt.

Für wen lohnt sich die Grundrente?

Die Grundrente richtet sich vor allem an:

  • Geringverdiener in Vollzeit: Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, aber in schlecht bezahlten Branchen (Gastronomie, Reinigung, Pflege, Einzelhandel) tätig waren.
  • Teilzeitbeschäftigte: Insbesondere Frauen, die wegen Kindererziehung über lange Zeiträume nur in Teilzeit gearbeitet haben.
  • Ostdeutsche Rentner: Aufgrund der historisch niedrigeren Löhne in den neuen Bundesländern profitieren hier besonders viele Versicherte.

Schätzungen zufolge profitieren etwa 1,1 Millionen Rentner vom Grundrentenzuschlag. Der durchschnittliche Zuschlag liegt bei rund 75 € pro Monat, kann in Einzelfällen aber über 400 € betragen.

Häufige Fehler und Missverständnisse

  • Grundrente mit Grundsicherung verwechseln: Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären Rente, keine eigenständige Sozialleistung. Die Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII) ist eine bedarfsgeprüfte Fürsorgeleistung — beide Systeme sind unabhängig voneinander.
  • Glauben, man müsse einen Antrag stellen: Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch. Allerdings kann die Prüfung Monate dauern — Nachzahlungen erfolgen rückwirkend.
  • Freibeträge bei der Grundsicherung übersehen: Seit 2021 gibt es einen Freibetrag von bis zu 251 € (Stand 2025) für Grundrentenbezieher bei der Grundsicherung. Der Grundrentenzuschlag wird also nicht vollständig angerechnet.
  • Zeiten nicht prüfen: Es lohnt sich, den Versicherungsverlauf bei der DRV zu prüfen und fehlende Zeiten (z. B. Kindererziehung, Pflege) nachtragen zu lassen, um auf die erforderlichen 33 Jahre zu kommen.

Häufige Fragen zur Grundrente

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein automatischer Zuschlag zur gesetzlichen Rente für langjährige Geringverdiener. Sie wurde 2021 eingeführt und soll sicherstellen, dass Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, eine höhere Rente erhalten als die Grundsicherung. Die Grundrente ist keine eigenständige Rente, sondern ein Zuschlag auf die bestehende Rente.

Wer bekommt die Grundrente?

Die Grundrente erhalten Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege) und durchschnittlichen Entgeltpunkten zwischen 0,3 und 0,8 pro Jahr. Das entspricht einem Verdienst zwischen ca. 30% und 80% des Durchschnittslohns. Zusätzlich gibt es eine Einkommensprüfung mit Freibeträgen.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein! Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und ausgezahlt. Sie müssen nichts tun. Die Rentenversicherung gleicht Ihre Daten mit dem Finanzamt ab und zahlt den Zuschlag automatisch mit Ihrer Rente aus.

Wie berechnet sich der Grundrentenzuschlag?

Der Zuschlag verdoppelt Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte (maximal auf 0,8 EP). Bei 35+ Beitragsjahren gibt es den vollen Zuschlag, bei 33–34 Jahren anteilig. Davon werden 12,5% Pauschalabzug für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Abschließend wird eine Einkommensprüfung durchgeführt.

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte sind die Berechnungsgrundlage der Rente. Wer genau den Durchschnittsverdienst (ca. 45.358 € brutto/Jahr in 2025) verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkte. Wer die Hälfte verdient, bekommt 0,5 EP. Für die Grundrente sind EP zwischen 0,3 und 0,8 relevant.

Wie funktioniert die Einkommensprüfung?

Einkommen bis zum Freibetrag (1.375 € alleinstehend / 2.145 € verheiratet) wird nicht angerechnet. Darüber liegendes Einkommen wird zu 60% auf den Zuschlag angerechnet. Einkommen über dem doppelten Freibetrag wird zu 100% angerechnet.

Was zählt als Grundrentenzeit?

Zu den Grundrentenzeiten zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten mit Kranken-/Rehabilitationsleistungen. Nicht dazu zählen: freiwillige Beiträge, Arbeitslosengeld-Bezugszeiten und Minijob-Zeiten ohne eigene Beiträge.

Wie viel Grundrente bekomme ich?

Der Zuschlag liegt je nach Situation zwischen 0 und ca. 420 € pro Monat. Am meisten profitieren Versicherte mit 35+ Jahren und 0,3–0,4 EP. Nutzen Sie unseren Rechner oben für Ihre individuelle Berechnung!