Witwenrente-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre Witwenrente oder Witwerrente — mit Einkommensanrechnung, Freibetrag und Sterbevierteljahr. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Eingaben

Ergebnis: Große Witwenrente — neues Recht (55%)

Aktueller Rentenwert: 39,32 € (2025)

Brutto-Witwenrente
825,00 €
55% von 1.500,00 €
Freibetrag
1.038,05 €
ohne Kinder
Einkommensanrechnung
0,00 €
40% über Freibetrag
Netto-Auszahlung
825,00 €
monatlich
Sterbevierteljahr
1.500,00 €
3 Monate volle Rente

Berechnungsdetails

Rente des Verstorbenen1.500,00 €
× Prozentsatz (55%)825,00 €
Eigenes Bruttoeinkommen1.200,00 €
→ Nettoeinkommen (60%)720,00 €
− Freibetrag1.038,05 €
= Überschuss × 40% → Anrechnung0,00 €
Auszahlung825,00 €

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente (Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung nach §46 SGB VI. Sie sichert den hinterbliebenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten ab.

Kleine Witwenrente

  • 25% der Rente des Verstorbenen
  • Befristet auf 24 Monate nach dem Tod
  • Kein Kinderzuschlag
  • Voraussetzung: Ehe bestand mindestens 1 Jahr

Große Witwenrente

  • Neues Recht: 55% (Heirat ab 01.01.2002 oder beide nach 01.01.1962 geboren)
  • Altes Recht: 60% (Heirat vor 01.01.2002 und mind. ein Partner vor 02.01.1962 geboren)
  • Unbefristet (bis zur Wiederheirat)
  • Voraussetzungen: Alter ≥ 47 (2025), oder Kindererziehung, oder erwerbsgemindert

Sterbevierteljahr

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt — ohne Einkommensanrechnung. Dies gilt als Überbrückung und wird automatisch gewährt.

Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag beträgt 26,4 × aktueller Rentenwert (39,32 €) = 1.038,05 €. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 5,6 × Rentenwert = 220,19 €. Vom Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden 40% angerechnet.

Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Die Berechnung basiert auf vereinfachten Annahmen (pauschale Netto-Berechnung mit 60% des Brutto). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Stand: 2025 (Rentenwert: 39,32 €).

Witwenrente 2025: Große und kleine Witwenrente, Freibeträge und Anrechnung

Die Witwenrente (Hinterbliebenenrente) sichert Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten finanziell ab. Sie wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen gezahlt und ist in §§ 46–48 SGB VI geregelt. Es gibt zwei Varianten: die kleine und die große Witwenrente, deren Höhe und Dauer sich deutlich unterscheiden.

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Sie wird nach neuem Recht (Heirat ab 2002 oder beide Partner nach 1962 geboren) nur noch für 24 Monate gezahlt. Nach altem Recht (Heirat vor 2002, mindestens ein Partner vor 1962 geboren) wird sie unbefristet gezahlt.

Große Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht). Voraussetzung ist mindestens eine der folgenden Bedingungen:

  • Der hinterbliebene Partner hat das 47. Lebensjahr vollendet (Grenze steigt schrittweise, 2025: 46 Jahre und 2 Monate)
  • Der hinterbliebene Partner erzieht ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren
  • Der hinterbliebene Partner ist erwerbsgemindert

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt — also 100 % statt 55 % oder 25 %. In dieser Zeit findet auch keine Einkommensanrechnung statt. Das Sterbevierteljahr soll den Übergang erleichtern und laufende Kosten (Miete, Versicherungen) abfedern.

Einkommensanrechnung und Freibeträge

Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet — aber nicht vollständig. Es gilt ein Freibetrag von 26,4 × dem aktuellen Rentenwert:

  • Freibetrag 2025: 26,4 × 39,32 € = 1.038,05 € netto
  • Für jedes Kind, das Waisenrente erhält: zusätzlich 5,6 × 39,32 € = 220,19 €

Vom Einkommen oberhalb des Freibetrags werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Berücksichtigt werden Erwerbseinkommen, eigene Renten, Vermietungseinkünfte und bestimmte Kapitalerträge.

Beispiel: Sie erhalten 800 € große Witwenrente und haben 2.000 € eigenes Nettoeinkommen. Freibetrag: 1.038,05 €. Überschreitendes Einkommen: 2.000 − 1.038,05 = 961,95 €. Davon 40 % = 384,78 € Anrechnung. Ihre Witwenrente beträgt: 800 − 384,78 = 415,22 €.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

  • Mindestversicherungszeit: Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die GRV eingezahlt haben (allgemeine Wartezeit), es sei denn, der Tod ist Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
  • Ehejahr-Regelung: War die Ehe kürzer als ein Jahr, wird eine „Versorgungsehe" vermutet. Die Witwenrente wird nur gezahlt, wenn die Vermutung widerlegt wird (z. B. plötzlicher Unfalltod).
  • Wiederheirat: Bei erneuter Heirat fällt die Witwenrente weg. Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der Rente.

Häufige Fehler bei der Witwenrente

  • Antrag zu spät stellen: Die Witwenrente wird frühestens ab dem Monat nach dem Tod gezahlt, muss aber innerhalb von 12 Monaten beantragt werden, um rückwirkend zu gelten.
  • Altes und neues Recht verwechseln: Die Unterschiede sind erheblich — 60 % vs. 55 %, unbefristete vs. 24-monatige kleine Witwenrente. Prüfen Sie immer, welches Recht für Sie gilt.
  • Kinderzuschlag vergessen: Nach neuem Recht gibt es einen Zuschlag zur großen Witwenrente für Kindererziehungszeiten des Verstorbenen.
  • Splitting-Rente nicht kennen: Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten (§ 47 SGB VI), wenn der Ex-Partner verstirbt.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente 2025?

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Rente des Verstorbenen und ist auf 24 Monate befristet. Die große Witwenrente beträgt 55% (neues Recht, Heirat ab 2002) oder 60% (altes Recht, Heirat vor 2002) und wird unbefristet gezahlt. Der aktuelle Rentenwert 2025 beträgt 39,32 €.

Wann habe ich Anspruch auf die große Witwenrente?

Sie erhalten die große Witwenrente, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind (2025), ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind. Zusätzlich muss die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden haben und der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Partners wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt — ohne Einkommensanrechnung. Dies dient als finanzielle Überbrückung und wird automatisch gewährt. Erst danach greift die reguläre Witwenrente mit Einkommensanrechnung.

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?

Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag beträgt 26,4 × Rentenwert = ca. 1.038 €/Monat (2025). Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 5,6 × Rentenwert = ca. 220 €. Vom Nettoeinkommen (pauschal 60% des Brutto) über dem Freibetrag werden 40% angerechnet, d.h. von der Witwenrente abgezogen.

Was ist der Unterschied zwischen altem und neuem Recht?

Neues Recht gilt für Ehen ab 01.01.2002 (oder beide Partner nach 01.01.1962 geboren): Die große Witwenrente beträgt 55%, dafür gibt es einen Kinderzuschlag. Altes Recht gilt für Ehen vor 2002 mit mindestens einem Partner vor 02.01.1962 geboren: Die große Witwenrente beträgt 60%, aber ohne Kinderzuschlag.