🏥 Patientenverfügung erstellen
Erstellen Sie kostenlos eine Patientenverfügung gemäß §1827 BGB — sofort drucken, unterschreiben und hinterlegen.
1. Persönliche Daten
2. Situationen
Für welche Situationen soll die Patientenverfügung gelten?
3. Medizinische Maßnahmen
Entscheiden Sie für jede gewählte Situation, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Erkrankung
Dauerhafter Verlust der Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit (z. B. Wachkoma, fortgeschrittene Demenz)
Unmittelbar sterbend
Schwere Gehirnschädigung mit Bewusstlosigkeit ohne Aussicht auf Besserung
4. Schmerzbehandlung
Wunsch nach bestmöglicher Schmerzlinderung:
Auch wenn dadurch das Bewusstsein eingeschränkt wird:
Auch wenn als Nebenwirkung der Sterbeprozess beschleunigt wird:
5. Sterbeort
6. Beistand
7. Organspende
8. Zusätzliche Verfügungen
Dieses Tool erstellt einen Entwurf für eine Patientenverfügung gemäß §\u00A01827 BGB. Es ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Arzt und ggf. einem Notar.
Vorschau
Patientenverfügung: Medizinische Selbstbestimmung im Voraus
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine volljährige Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt – für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die rechtliche Grundlage bildet §1827 BGB (vor der Betreuungsrechtsreform 2023: §1901a BGB). Eine wirksame Patientenverfügung ist für Ärzte und Betreuer verbindlich.
Rechtliche Verbindlichkeit seit 2009
Seit dem Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 1. September 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt und rechtsverbindlich. Entscheidend ist, dass die Verfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, müssen Ärzte den dokumentierten Willen umsetzen – unabhängig von Stadium und Verlauf der Erkrankung. Das Gesetz kennt keine Alters- oder Krankheitsbeschränkung: Die Verfügung gilt auch ohne unheilbare Erkrankung.
Formvorschriften nach §1827 BGB
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein (§1827 Abs. 1 BGB). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, kann aber die Beweiskraft stärken. Die Verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden – auch mündlich oder durch Zerreißen des Dokuments. Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmäßig (z. B. alle 2 Jahre) durch erneute Unterschrift mit Datum zu bestätigen.
Inhalt: Konkrete Behandlungssituationen
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 61/16) fordert hinreichend konkrete Festlegungen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nicht aus. Die Verfügung sollte beschreiben:
- Situationen: Endstadium einer unheilbaren Erkrankung, irreversibler Bewusstseinsverlust (Wachkoma), fortgeschrittene Demenz, unmittelbar lebensbedrohliche Lage
- Maßnahmen: Künstliche Beatmung, Dialyse, Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Bluttransfusionen, Antibiotikagabe
- Wünsche: Schmerzlinderung (auch wenn sie das Leben verkürzt), palliative Sedierung, Sterbebegleitung, Verbleib in vertrauter Umgebung
Reichweite und Grenzen
Die Patientenverfügung bindet alle Beteiligten – Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer und Bevollmächtigte. Sie darf jedoch keine Handlungen verlangen, die nach deutschem Recht verboten sind: Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen, §216 StGB) bleibt strafbar. Zulässig und von der Verfügung gedeckt sind dagegen der Behandlungsabbruch (Therapiebegrenzung) und die palliative Sedierung. Seit dem BVerfG-Urteil vom 26.02.2020 ist auch die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung nicht mehr strafbar – die gesetzliche Neuregelung steht jedoch noch aus.
Zusammenspiel mit Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht ergänzen sich: Die Verfügung enthält den Willen, die Vollmacht benennt die Person, die diesen Willen durchsetzt. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, der die Verfügung gemeinsam mit dem behandelnden Arzt umsetzt. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer/Bevollmächtigtem und Arzt entscheidet das Betreuungsgericht.
Aufbewahrung und Zugänglichkeit
Die Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Empfehlenswert ist:
- Eine Kopie bei der bevollmächtigten Person hinterlegen
- Eine Hinweiskarte mit Verweis auf die Verfügung im Geldbeutel tragen
- Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Den Hausarzt über die Existenz der Verfügung informieren
- Bei Krankenhausaufnahme eine Kopie mitbringen
Laut Umfragen haben in Deutschland nur etwa 43 % der Bevölkerung eine Patientenverfügung – bei den über 60-Jährigen sind es rund 60 %. Experten empfehlen, bereits ab Volljährigkeit eine Verfügung zu erstellen und sie regelmäßig zu aktualisieren.
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung gemäß §1827 BGB, in der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen — für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie richtet sich an Ärzte, Pflegepersonal und Ihre Vertrauenspersonen.
Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?
Ja, seit 2009 ist die Patientenverfügung in Deutschland gesetzlich geregelt (§1827 BGB, ehemals §1901a BGB). Sie ist für Ärzte und Betreuer bindend, sofern die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Braucht man Zeugen für eine Patientenverfügung?
Nein, Zeugen sind rechtlich nicht erforderlich. Eine Patientenverfügung ist bereits mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift wirksam. Zeugen können jedoch im Streitfall die Ernsthaftigkeit und Freiwilligkeit bestätigen und sind daher empfehlenswert. Auch eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, aber möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung bestimmt WAS medizinisch geschehen soll — Ihre konkreten Wünsche zu Behandlungen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt WER für Sie entscheidet — sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln. Idealerweise haben Sie beides: Die Patientenverfügung gibt die Richtung vor, die bevollmächtigte Person setzt sie durch.
Wie oft sollte man die Patientenverfügung aktualisieren?
Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle 1–2 Jahre zu überprüfen und durch erneute Unterschrift mit Datum zu bestätigen. Besonders nach größeren Lebensereignissen (schwere Erkrankung, Operation, Änderung der Lebenssituation) sollten Sie prüfen, ob Ihre Wünsche noch aktuell sind.